Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht, Dr. jur. Bettina  Luft gen. Plaisier, Rechtsanwältin in Koblenz

Dr. jur. Bettina Luft gen. Plaisier

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht


Koblenz
Frau Oswald
0261 - 404 99 - 82
0261 - 404 99 - 785


Kompetenzen

Scheidung, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, Eheverträge, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsgestaltung, Testamentsvollstreckung

Zusatzqualifikationen
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) [Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.]

Mitgliedschaften
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im DAV

Mitglied im Koblenzer Anwaltverein

Fortbildungen
Aktuelle Rechtsprechung zum Familienrecht - OLG Koblenz (11/2023)

Schwetzinger Familienrechtstage (09/2023)

17. Deutscher Erbrechtstag (03/2023)

Schwetzinger Familienrechtstage (10/2022)
  mit den Themen:
  • Entwicklungen des Verfahrensrechts in den FG-Familiensachen
  • Fallstricke der neuen Brüssel IIb-VO ab August 2022
  • Finanzielle Neuordnung nach Trennung
  • Aktuelles vom BGH zum Ehegattenunterhalt
  • Betreuungsregelungen und Wechselmodell aus psychologischer Sicht


Schwetzinger Erbrechtstage (09/2022)
  mit den Themen:
  • Lebensversicherung und Sparbuch im Erbfall
  • (Notwendige) Korrekturen nach dem Erbfall
  • Stichtage im Erbrecht
  • Aktuelle Rechtsprechung des BGH in Erbsachen
  • Vorsorgevollmacht und Erbrecht
  • Strafrechtliche Aspekte bei erbrechtlichen Fällen
  • Vermächtnisse – Gestaltungsmittel und Haftungsgefahren
  • Grenzüberschreitende Erbsachen – Grundlagen u Entwicklungen


Aktuelle Rechtsprechung zum Familienrecht - OLG Koblenz (11/2021)

Schwetzinger Familienrechtstage (09/2021)

Die Patchwork Familie im Erbfall mit den relevanten familienrechtlichen Bezügen (09/2021)

Schwetzinger Erbrechtstage (09/2021)

8. AGT-Fachtagung (04/2021)

14. Deutscher Testamentsvollstreckertag (11/2020)
 
  • Aktuelles aus der Welt der geschäftsmäßigen Testamentsvollstreckung
  • Steuerrecht: Steuerliche Kradinalfehler in der Testamentsvollstreckung
  • Europäischer Länderbericht: Erbrecht und Testamentsvollstreckung in Frankreich
  • Testamentsvollstreckung spezial


Schwetzinger Familienrechtstage (10/2020)
 
  • Scheidungsantrag und Erbrecht
  • Grenzüberschreitende Kindschaftssachen
  • Streitwerte und Verfahrenshilfekosten in Familiensachen
  • Unternehmensbewertung im Familienrecht
  • Strategien im Zugewinnausgleichsverfahren
  • Fehlerquellen im Versorgungsausgleich - Praxisbeispiele
  • Aktuelle Entwicklungen im Umgangsrecht
  • Aktuelle Rechtsprechung im Familienrecht


Schwetzinger Erbrechtstage (09/2020)
  mit den Themen:
  • Gestaltungsfragen der vorweggenommenen Erbfolge
  • Schwenkungswiderruf wegen groben Undanks
  • Ermittlung unbekannter Erben
  • Nottestamente im internationalen Vergleich
  • Minderjährige Erben im Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Aktuelles zur Erbengemeinschaft
  • Pflichtteilssichere vorgezogene Nachfolge
  • Aktuelle Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte in Erbsachen


12. Jahresarbeitstagung Erbrecht (08/2020)
 
  • Aktuelle Entwicklung und Rechtsprechung zum Erbrecht
  • Aktuelle Fallgestaltung aus der anwaltlichen Praxis
  • Aktuelles zur lebzeitigen und letztwilligen Übertragung in der Nachfolgeplanung - Privatvermögen
  • Aktuelles zur lebzeitigen und letztwilligen Übertragung in der Nachfolgeplanung - internationales Vermögen
  • Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende erbrechtliche Steuergestaltungen - Spezialthema
  • Aktuelles zur lebzeitigen und letztwilligen Übertragung in der Nachfolgeplanung - Unternehmensvermögen
  • Aktuelle Entwicklung und Rechtsprechung zum Erbschaftssteuerrecht


Aktuelles zur Testamentsvollstreckung (08/2020)

Schnittstellen im Familien- und Erbrecht (05/2020)

3. AGT-Spezialtagung mit dem Thema "Das Behindertentestament" (02/2020)

Aktuelle Rechtsprechung zum Familienrecht (11/2019)

Schwetzinger Familienrechtstage (10/2019)
  mit den Themen:
  • Streitwerte und Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen auch für Angestellte
  • Praktischer Versorgungsausgleich
  • Aktuelle Rechtsprechung im Familienrecht
  • Internationales Familienrecht in der anwaltlichen Praxis
  • Betreuungsmodelle aus psychologischer Sicht
  • Aktuelles Unterhaltsrecht in der Praxis


Testamentsvollstreckung aktuell 2018 Frankfurt (11/2018)

Schwetzinger Familienrechtstage (10/2018)
  mit den Themen:

  • Aktuelle Probleme des Versorgungsausgleichs
  • Streitwerte und Verfahrenshilfekosten in Familienfachen
  • Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts
  • Aktuelle Rechtsprechung im Familienrecht
  • Das "richtige" Ehegattentestament
  • Teilungsversteigerung im Familien- und Erbrecht
  • Aktuelles Unterhaltsrecht in der Praxis


Schwetzinger Erbrechtstage (09/2018)
  mit den Themen
  • Erste Erfahrungen und Entscheidungen zur EU-ErbrechtsVO
  • Erbteilung durch Abschichtung
  • Ausgleichtspflichtige Vorempfänger - §§ 2050 ff BGB
  • Aktuelle Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte in Erbsachen
  • Aktuelles zum Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht im Privatvermmögen
  • Der Minderjährige im Erbrecht
  • Schnittstellen zwischen Erbrecht und Sozialrecht


13. Deutscher Erbrechtstag  (03/2018)

11. Deutscher Testamentsvollstreckertag (AGT) (11/2017)
  mit den Themen
  • Gerne übersehen: Der Testamentsvollstrecker und das öffentliche Recht, Umgang mit Altlasten, Bauerwartungsland, Gewerbe- und Handwerksrecht, Bestattungsrecht, u.a.
  • Steuerrecht: Der koordinierte Ländererlass vom 22.06.2017 zur Erbschaftssteuerreform in der Praxis
  • Europäischer Länderbericht: Erbrecht und Testamentsvollstreckung in Österreich
  • Nachlassbewältiung in Familienunternehmen - (auch) ein Erfahrungsbericht


alle Einträge Schwetzinger Familienrechtstage (10/2017)
  mit den Veranstaltungen
  • Der Stichtag im Zugewinn
  • IPR in der anwaltlichen Praxis
  • Aktuelle Rechtsprechung im Familienrecht
  • Ehe für alle
  • Elternunterhalt in der BGH-Rechtsprechung
  • Feinschliff im Familienrecht
  • Aktuelles Unterhaltsrecht in der Praxis
  • Versorgungsausgleich in der BGH-Rechtsprechung


Schwetzinger Erbrechtstage (09/2017)
  mit den Veranstaltungen
  • Kosten im Erbscheinverfahren
  • Gestaltung durch Vermächtnis
  • Der Vergleich im Erbrecht
  • Der digitale Nachlass
  • Auslandsimmobilien im Nachlass
  • Rückforderung von Schenkungen durch Sozialhilfeträger
  • Schwerpunkte des erbrechtlichen Mandats
  • Aktuelle Rsprg. des BGH und der Obergerichte in Erbsachen


Schwetzinger Familienrechtstage (10/2016)

Schwetzinger Erbrechtstage (09/2016)
  mit den Veranstaltungen:
  • Die Anfechtung im Erbrecht
  • Aktuelle Entwicklungen zur Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Erbrecht
  • Honorarvereinbarungen im IT- und Erbrecht
  • Nachfolgegestaltung in der Patchworkfamilie
  • Testamentsvollstreckung in der Praxis
  • Die Europäische Erbrechtsverordnung in der Praxis
  • Erbscheinsverfahren und Europäisches Nachlasszeugnis


Testamentsvollstreckung aktuell 2015 (11/2015)

Schwetzinger Familienrechtstage (10/2015)
  mit den Einzelthemen
  • Versorgungausgleich - Chancen und Risiken der Beratung
  • Irrungen und Wirrungen - Inhaltskontrolle von Eheverträgen
  • Aktuelle Rechtsprechung im Familienrecht
  • Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
  • Neueste Rechtsprechung im Versorgungsausgleich
  • Aktuelles Erbrecht mit familienrechtlichen Bezügen
  • Elterliche Sorge und zugehöriges Verfahrensrecht
  • Aktuelles Unterhaltsrecht in der Praxis


Schwetzinger Erbrechtstage (09/2015)
  mit den Einzelthemen:
  • Höchstrichterliche Bestandsaufnahmen
  • Legitimation gegenüber Banken
  • Das Unternehmertestament
  • Vereinbarung anwaltlicher Vergütung im Erbrecht
  • Steuerliche Gestaltung bei Erbschaft und Schenkung im Privatvermögen
  • Entwicklungen zur Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen
  • Strategien bei der Teilungsversteigerung
  • Die Immobilie und der Tod - keine Reibungsverluste im Erbfall


Aktuelle Rechtsprechung des OLG Koblenz in Familiensachen (11/2014)

Eheverträge u. Scheidungsvereinbarungen, Erbrechtliche Regelungen und familienrechtliche Vereinbarungen (03/2014)

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) (02/2014)

16. Jahresarbeitstagung Familienrecht (04/2013)

Brennpunkte im FamFG - Einstweiliger Rechtsschutz - Familienrecht trifft auf Mietrecht (11/2012)

Unterhaltseinkommen insbesondere von Selbständigen und Gewerbetreibenden (10/2012)

Deutscher Nachlasspflegschaftstag (02/2012)

Aktuelle Rechtsprechung zum Unterhalt, Zugewinn sowie Versorgungsausgleich (11/2011)

Aktuelle Rechtsprechung des OLG Koblenz zum Familienrecht (01/2011)

Vortragstätigkeiten
Schnittstellen zum Familienrecht

Aktuelle Entwicklungen im Umgangsrecht

Sprachen
Englisch

Französisch

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Neues Mandat oder

Neue Mandate können wir erst nach Prüfung des Sachverhaltes und eventueller Interessenkollisionen annehmen. Zunächst erhalten Sie eine automatisch generierte Eingangsbestätigung per E-Mail. Danach werden wir Ihnen kurzfristig eine Nachricht über die Annahme des Mandats zukommen lassen. Erst mit unserer positiven Antwort kommt der Anwaltsvertrag zu Stande.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergütung anwaltlicher Tätigkeiten nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) bestimmt, soweit nichts anderes vereinbart wird.  Mit Ausnahme der Gebühren in straf- und bußgeldrechtlichen Angelegenheiten, sowie einzelnen sozialrechtlichen Angelegenheiten richten sich die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit dann nach dem Gegenstandswert und Tätigkeitsabschnitten.  Es gilt zusätzlich eine Auslagenpauschale von 20% der Gebühren, maximal 20,00 € für Post- und Telekommunikation. Weitere Auslagen sind nach dem RVG möglich. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten müssen Sie die Kosten Ihres Anwaltes selbst tragen, auch wenn Sie in der Sache obsiegen. Wir sind berechtigt, Vorschuss zu verlangen. Für die Auszahlung oder Rückzahlung entgegengenommener Geldbeträge an den Auftraggeber wird bei Beträgen bis EUR 250,00 eine Hebegebühr in Höhe von EUR 2,50 erhoben. Im Falle der Auszahlung von Beträgen über EUR 250,00 gilt die gesetzlich nach Betrag gestaffelte Hebegebühr.

Vermerken Sie bitte in Ihrer Nachricht, wenn Sie zunächst die Mitteilung der voraussichtlich anfallenden Gebühren durch uns wünschen. Unter Umständen werden wir einen Vorschuss bei Ihnen anfordern. Wir bieten Ihnen die Zahlung per Überweisung, Scheck oder bar (persönlich in der Kanzlei in Koblenz) an. Selbstverständlich übernehmen wir ebenfalls die wesentlichen Schritte der Abwicklung mit Ihrer Rechtschutzversicherung. Teilen Sie uns bitte die für Sie zuständige Zweigstelle und die Versicherungsnummer mit. Wenn Sie dies wünschen und es die Dringlichkeit Ihrer Angelegenheit zulässt, können wir auch zunächst eine Deckungsschutzzusage bei Ihrer Rechtschutzversicherung anfragen, bevor wir in der Sache tätig werden.

Sie sind jederzeit zur Kündigung des Mandats berechtigt. Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht des Dienstvertragrechts.

Verbraucher haben das nachfolgende Widerrufsrecht.

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Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Bei neuen Mandaten bitten wir um folgende zusätzliche Angaben

Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass auch Dienstleistungserbringer wie wir, zunächst die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen abwarten sollen, bevor wir mit unserer Tätigkeit beginnen. Dies bedeutet, dass wir nach unserer Mandatsbestätigung zunächst 14 Tage nicht weiter für Sie tätig werden sollen, selbst wenn in dieser Zeit Fristen ablaufen könnten oder Sie Rechtsnachteile erleiden. Sie als Verbraucher haben allerdings die Möglichkeit ausdrücklich den Beginn mit den Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist zu verlangen. Was wünschen Sie?

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