Fachanwalt für Steuerrecht, Hans-Dieter Mock, Rechtsanwalt in Koblenz

Hans-Dieter Mock

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht


Koblenz
Herr Theisen
0261 - 404 99 - 72
0261 - 404 99 - 85

Auszeichnungen
Deutschlands Beste Anwälte 2023 in der Kategorie "Steuerrecht" (Liste mit 11.046 Anwälten insgesamt) folgend auf Deutschlands Beste Anwälte 2022 in der Kategorie "Steuerrecht" (Liste mit 414 Anwälten im Steuerrecht) des Handelsblatts. Der US-Verlag Best Lawyers hat exklusiv für das Handelsblatt erneut die besten Anwälte Deutschlands und Kanzleien in einem umfangreichen Peer-to-Peer-Verfahren ermittelt.

Rechtsanwalt Hans-Dieter Mock wurde in dem vom Handelsblatt am 26.06.2020 für 2020 und dann am 25.06.2021 für 2021 veröffentlichten Best Lawyers Ranking unter die besten Rechtsanwälte im Bereich Steuerrecht in Deutschland eingereiht. Das Handelsblatt hat das Ranking in Kooperation mit dem US-Verlag „Best Lawyers“ in einer Peer-to-Peer-Erhebung ermittelt. Dementsprechend wird das Ranking ausschließlich auf Grundlage der Reputation bei Wettbewerbern erstellt.

Rechtsanwalt Hans-Dieter Mock wurde von der "Wirtschaftswoche" im Jahre 2009 unter die besten 25 Steuerstrafrechtler in Deutschland gewählt. Das am Ende entscheidende "Elite-Panel" bewertete für die Erstellung der Liste die nachweisbaren Erfolge, die Erfahrung, die Stärke des Kanzleiteams sowie das Kostenbewusstsein.

Mitgliedschaften
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht e.V.

Fortbildungen
Vermögens- und Unternehmensnachfolge
 
  • (Frühzeitige Eeinleitung der) Vermögensnachfolge
  • Umgang mit unliebsamen Pflichtteilsberechtigten im Rahemn der Vermögensnachfolge
  • Erbrecht meets Steuerrecht - Aktuelle Fälle aus der Praxis
  • "Asset protection" bei Vermögensnachfolge: Vorkehrungen gegen den Zugriff von Gläubigern einschl. des Sozialträgers
  • Unternehmensnachfolge: Aktuelle Fragestellung aus gesellschaftsrechtlicher, erbrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht


172. Bochumer Steuerseminar
 
  • Die einkommenssteuerrechtliche Behandlung blockchain-basierter Vermögenswerte


Aktuelles Steuerrecht 2021
 
  • Neueste Steuergesetzgebung
  • Änderungen u. Entwicklungen im Gemeinnützigkeitsrecht
  • Aktuelle ertragssteuerliche Rechtsprechung
  • Aktuelle Rechtsprechung des II. Senats des BFH zum Erbschafts- und Grunderwerbssteuerrecht
  • Neueste Entwicklungen im Steuerstrafverfahrensrecht


171. Bochumer Steuerseminar

66. kösdi-Trainingstagung, Mittelständische Steuerberatungspraxis 2020 - Gesetzgebungsflut und weitere Neuerungen -

170. Bochumer Steuerseminar - Freiberufliche Einkünfte im Zeitalter der Digitalisierung

Steuergünstige Gestaltung mittelständischer Unternehmen

10. Jahres-Fachtagung der Steuerberater und Notare "Gestaltung und Beratung nach Zivil-und Steuerrecht"
 
  • Aktuelle Gestaltungsempfehlung zum Unternehmertestament
  • Entgeltliche und teilentgeltiche Geschäfte in der Vermögensnachfolge bei Privatvermögen
  • Der Nießbrauch im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
  • Übertragung von Betriebsvermögen - Mitunternehmensanteilen - GmbH-Anteilen - Probleme und Lösungsansätze aus steuerlicher Sicht


Gesellschaftliche Gestaltung von Familienunternehmen

4. Kölner Spezialseminar "Beratungsbrennpunkt Personengesellschaft 2019"
 
  • Aktuelle gesetzgeberische Entwicklungen mit Auswirkungen auf Personengesellschaften und ihre Gesellschafter
  • Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter
  • Ausgliederung einzelner Wirtschaftsgüter
  • Hinweise zur Erbringung der Mitunternehmerschaft
  • Neues zur Betriebsaufspaltung
  • Auseinandersetzung und Ausscheiden
  • Vorweggenommene Erbfolge und Altersabsicherung
  • Die vermögensverwaltene Personengesellschaft als Gestaltungsinstrument
  • Umsatzsteuerliche Organschaft zur Personengesellschaft
  • Personengesellschaften und Grunderwerbssteuer - neue Rahmendaten


64. Trainingstagung - Neue Inputs für die steuerliche Gestaltungs- und Abwehrberatung zum Jahresende - Gesetzesänderungen, Rechtsprechung, Finanzverwaltung -

51. Jahres-Arbeitstagung 2018
  Recht und Besteuerung im Mittelstand- unter Berücksichtigung der Bersonderheiten in FamU


Referat und ordentliche Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht e. V.

174. Bielefelder Fachlehrgang Steuerreicht - Aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht

50. Jahres-Arbeitstagung 2017 - Recht und Besteuerung der Familienunternehmen

146. Bochumer Steuerseminar - Die Neuregelung der Erbschafts- und Schenkungssteuer vom 04.11.2016

144. Bochumer Steuerseminar - Die Verzinsung von Ansprüchen aus dem Schuldverhältnis

49. Jahres-Arbeitstagung "Recht und Besteuerung der Familienunternehmen 2016"

Referat und ordentliche Mitgliederversammlung "Fachanwalt für Steuerrecht 2016"

48. Jahres-Arbeitstagung "Recht und Besteuerung der Familienunternehmen 2015"

61. Trainingstagung, Steuerplanung und Unternehmensumstruktuierung - Neue Gestaltungsanlässe, neue Gestaltungschancen, neue Lösungen

Steuerrechtliche Referate, Diskussionen und Aussprache Arge der Fachanwälte für Steuerrecht e.V.

47. Jahres-Arbeitstagung "Recht und Besteuerung der Familienunternehmen"

Aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht

alle Einträge Recht und Besteuerung der Familienunternehmen 2012

KÖSDI-Spezialseminar-KSp12 - Gestaltende Steuerberatungspraxis 2012

44. Jahres-Arbeitstag "Recht und Besteuerung der Familienunternehmen 2011"

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Kontaktformular


Neues Mandat oder

Neue Mandate können wir erst nach Prüfung des Sachverhaltes und eventueller Interessenkollisionen annehmen. Zunächst erhalten Sie eine automatisch generierte Eingangsbestätigung per E-Mail. Danach werden wir Ihnen kurzfristig eine Nachricht über die Annahme des Mandats zukommen lassen. Erst mit unserer positiven Antwort kommt der Anwaltsvertrag zu Stande.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergütung anwaltlicher Tätigkeiten nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) bestimmt, soweit nichts anderes vereinbart wird.  Mit Ausnahme der Gebühren in straf- und bußgeldrechtlichen Angelegenheiten, sowie einzelnen sozialrechtlichen Angelegenheiten richten sich die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit dann nach dem Gegenstandswert und Tätigkeitsabschnitten.  Es gilt zusätzlich eine Auslagenpauschale von 20% der Gebühren, maximal 20,00 € für Post- und Telekommunikation. Weitere Auslagen sind nach dem RVG möglich. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten müssen Sie die Kosten Ihres Anwaltes selbst tragen, auch wenn Sie in der Sache obsiegen. Wir sind berechtigt, Vorschuss zu verlangen. Für die Auszahlung oder Rückzahlung entgegengenommener Geldbeträge an den Auftraggeber wird bei Beträgen bis EUR 250,00 eine Hebegebühr in Höhe von EUR 2,50 erhoben. Im Falle der Auszahlung von Beträgen über EUR 250,00 gilt die gesetzlich nach Betrag gestaffelte Hebegebühr.

Vermerken Sie bitte in Ihrer Nachricht, wenn Sie zunächst die Mitteilung der voraussichtlich anfallenden Gebühren durch uns wünschen. Unter Umständen werden wir einen Vorschuss bei Ihnen anfordern. Wir bieten Ihnen die Zahlung per Überweisung, Scheck oder bar (persönlich in der Kanzlei in Koblenz) an. Selbstverständlich übernehmen wir ebenfalls die wesentlichen Schritte der Abwicklung mit Ihrer Rechtschutzversicherung. Teilen Sie uns bitte die für Sie zuständige Zweigstelle und die Versicherungsnummer mit. Wenn Sie dies wünschen und es die Dringlichkeit Ihrer Angelegenheit zulässt, können wir auch zunächst eine Deckungsschutzzusage bei Ihrer Rechtschutzversicherung anfragen, bevor wir in der Sache tätig werden.

Sie sind jederzeit zur Kündigung des Mandats berechtigt. Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht des Dienstvertragrechts.

Verbraucher haben das nachfolgende Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB, Rudolf-Virchow-Straße 11, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 / 40499-0, Telefax: 0261 / 40499-38, anwaelte@caspers-mock.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Bei neuen Mandaten bitten wir um folgende zusätzliche Angaben

Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass auch Dienstleistungserbringer wie wir, zunächst die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen abwarten sollen, bevor wir mit unserer Tätigkeit beginnen. Dies bedeutet, dass wir nach unserer Mandatsbestätigung zunächst 14 Tage nicht weiter für Sie tätig werden sollen, selbst wenn in dieser Zeit Fristen ablaufen könnten oder Sie Rechtsnachteile erleiden. Sie als Verbraucher haben allerdings die Möglichkeit ausdrücklich den Beginn mit den Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist zu verlangen. Was wünschen Sie?

Füllen Sie das folgende Aktenzeichenfeld bitte nur aus, wenn Sie schon einmal Mandant bei uns waren.



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