Melanie Schulze, Rechtsanwältin in Frankfurt

Melanie Schulze

Rechtsanwältin

Frankfurt
Frau Reißmann
069 - 247 53 99 - 0
069 - 247 53 99 - 22
Mainz
Frau Wegner
06131 - 921 356-1
06131 - 921 356-2
Koblenz
Frau Manz
0261 - 404 99-62
0261 - 404 99-36

Kompetenzen

Privates Baurecht (BGB,VOB/B), Architektenrecht (HOAI), Schlüsselfertiges Bauen, Werkvertragsrecht

Zusatzqualifikationen
Fachanwaltslehrgang Bau- und Architektenrecht 09/2015-12/2015 (Theorie)

Zusatzqualifikation im Privaten Bau- und Architektenrecht an der Philipps- Universität Marburg 10/2004-06/2006

Fortbildungen
Sachverständigengutachten im Bauprozess (05/2023)

Angebots- und Nachtragsprüfung öffentlicher wie privater Bauvorhaben (05/2023)

Preisanpassunganspruchgrundlagen (unter den besonderen Bedingungen von Pandemie und Krieg) und deren Durchsetzung (ggf. mit Rspr.) (05/2023)

Corona, Ukraine, Lieferkettenkrise-was tun? (12/2022)
  - Präventive Absicherungsoptionen in der Lieferkettenkrise- Referent: Burkhardt Dietel
- Kostensteigerungen und Verzögerungen durch die Lieferkettenkrise in klassischen Projektverträgen unter deutschem Recht- Referent: Justus Kraner
- Managing the Supply Chain Crisis-Contract Issues under Irish and English law: Referent: Finola McCarthy
- Möglichkeiten zum Umgang mit Kosten- und Terminrisiken durch die Lieferkettenkrise in Neuverträgen- Lieferantensicht- Referent: Dr. Yves Bock
- TenneT's (legal)approach to the supply chain crisis- a customer's perspective- Referent: Roel Snel
- Caims-Management in der Lieferkettenkrise- praktische Erfahrungen des GU in seiner Doppelfunktion als AN und AG- Referent: Dr. Ralph Kimpel


Bauen und IT- Herausforderungen und Vorteile der Digitalisierung am Bau (05/2022)
  - BIM und Vergaberecht am öffentlichen Bau
- Software Escrow-Verträge bei Bauprojekten
- Der agile Bauvertrag- Kooperation und Digitalisierung mit ÖNORM B 2110
- Auf dem Weg zum digitalen Bauvertrag- Automatisierung des Zahlungsverkehrs im Bauwesen mittels BIM und Smart Contracts
- Planning Tools for Project Planning and Forensic Delay Analysis
- Smart contracts in construction, special view on deeds
- Closing remarks and potential discussion


Architektenrecht (05/2022)

Einführung in die Baukonstruktion:Planung-Baustoffe-Rohbaugewerke (05/2022)

Haftung mehrerer am Bau Beteiligter-Sicherung und Abwehr der gegenseitigen Ansprüche (05/2022)

Brandschutzrecht (09/2021)

Aktuelles Bau- und Architektenrecht I (06/2021)
  Vergütungsanspruch, Mehrvergütung, Störungsbedingte Ansprüche


Streitverkündung im Wohnungseigentums- und Bauprozess (06/2021)
 
  • Voraussetzungen und Auswirkungen der Streitverkündung
  • Haftungsfragen im "Dreieck" von Verwalter, Beirat und Eigentümern nach neuem WEG
  • Prozessuale Reaktionsmöglichkeiten
  • Die Bindungswirkung aus § 529 Abs. I ZPO


Mängelrechte - von A bis Z - kompakt (04/2021)
 
  • Die Abnahme und Zustandsfeststellung nach BGB
  • Keine Mängelrechte vor der Abnahme
  • Die anerkannten Regeln der Technik- die Zauberformel für jeden Mangel?
  • Mängelrechte in der Leistungskette


Schluss mit fiktiven Mängelbeseitigungskosten / Der funktionelle Mangelbegriff (02/2021)

Bauprozessrecht 2020 - aktuelle Entwicklungen und Tendenzen (10/2020)

Neuere Rechtsprechung im Haftpflicht- und Deckungsprozess der Architekten (09/2020)

Leistungsabänderungen und Änderungen der Vergütung nach §§ 650b und 650 c BGB n.F. - Ein Überblick aus rechtlicher und baubetrieblicher Sicht (09/2020)

Neues Bauvertragsrecht und Beweismittel / Neue Entwicklungen im Beweisrecht (11/2019)

Sicherheiten nach neuem Bauvertragsrecht sowie Sicherheiten AGB- fest gestalten (11/2019)

Rund um die HOAI - Grundlagen und Aktuelle Probleme (04/2019)

Kauf- und Lieferverträge am Bau (11/2018)

Das neue Bauvertragsrecht: Erste Erfahrungen / Haftungsfallen bei der Durchsetzung von Schadensersatz und Mängelrechten vor der Abnahme (11/2018)

Bauvertragsrecht - Herausforderung für Architekten (11/2018)

Sicherheitsleistungen und Bauvertragsbürgschaften (10/2017)

Haftung mehrerer am Bau Beteiligter - Sicherung und Abwehr der gegenseitigen Ansprüche (06/2017)

alle Einträge Vergabe von Planungs- und Beratungsleistungen (Architekten und Ingenieure) (05/2017)

Aktuelles Bauträgerrecht (BauR/ MietR) (12/2016)

Aktuelle Rechtsprechung im privaten Baurecht und wertvolle Praxistipps / Der Regierungsentwurf zum neuen Bauvertragsrecht / Nachtragsmanagement - Sachnachträge: Die Abweichung vom vertraglich vereinbarten Leistungsumfang und ihre Folgen / Aktuelle Rechtsprechung zum Architektenrecht (12/2016)

Neues in der Fußbodentechnik, neue Normen, Entwicklungen und Trends (03/2016)

Sprachen
Latein

Englisch

Digitale Visitenkarte

Xing

XING
Kontaktformular


Neues Mandat oder

Neue Mandate können wir erst nach Prüfung des Sachverhaltes und eventueller Interessenkollisionen annehmen. Zunächst erhalten Sie eine automatisch generierte Eingangsbestätigung per E-Mail. Danach werden wir Ihnen kurzfristig eine Nachricht über die Annahme des Mandats zukommen lassen. Erst mit unserer positiven Antwort kommt der Anwaltsvertrag zu Stande.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergütung anwaltlicher Tätigkeiten nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) bestimmt, soweit nichts anderes vereinbart wird.  Mit Ausnahme der Gebühren in straf- und bußgeldrechtlichen Angelegenheiten, sowie einzelnen sozialrechtlichen Angelegenheiten richten sich die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit dann nach dem Gegenstandswert und Tätigkeitsabschnitten.  Es gilt zusätzlich eine Auslagenpauschale von 20% der Gebühren, maximal 20,00 € für Post- und Telekommunikation. Weitere Auslagen sind nach dem RVG möglich. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten müssen Sie die Kosten Ihres Anwaltes selbst tragen, auch wenn Sie in der Sache obsiegen. Wir sind berechtigt, Vorschuss zu verlangen. Für die Auszahlung oder Rückzahlung entgegengenommener Geldbeträge an den Auftraggeber wird bei Beträgen bis EUR 250,00 eine Hebegebühr in Höhe von EUR 2,50 erhoben. Im Falle der Auszahlung von Beträgen über EUR 250,00 gilt die gesetzlich nach Betrag gestaffelte Hebegebühr.

Vermerken Sie bitte in Ihrer Nachricht, wenn Sie zunächst die Mitteilung der voraussichtlich anfallenden Gebühren durch uns wünschen. Unter Umständen werden wir einen Vorschuss bei Ihnen anfordern. Wir bieten Ihnen die Zahlung per Überweisung, Scheck oder bar (persönlich in der Kanzlei in Koblenz) an. Selbstverständlich übernehmen wir ebenfalls die wesentlichen Schritte der Abwicklung mit Ihrer Rechtschutzversicherung. Teilen Sie uns bitte die für Sie zuständige Zweigstelle und die Versicherungsnummer mit. Wenn Sie dies wünschen und es die Dringlichkeit Ihrer Angelegenheit zulässt, können wir auch zunächst eine Deckungsschutzzusage bei Ihrer Rechtschutzversicherung anfragen, bevor wir in der Sache tätig werden.

Sie sind jederzeit zur Kündigung des Mandats berechtigt. Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht des Dienstvertragrechts.

Verbraucher haben das nachfolgende Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB, Johann-Peter-Frank-Straße 2, 56070 Koblenz, Telefon: 0261 / 40499-0, Telefax: 0261 / 40499-38, anwaelte@caspers-mock.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Bei neuen Mandaten bitten wir um folgende zusätzliche Angaben

Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass auch Dienstleistungserbringer wie wir, zunächst die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen abwarten sollen, bevor wir mit unserer Tätigkeit beginnen. Dies bedeutet, dass wir nach unserer Mandatsbestätigung zunächst 14 Tage nicht weiter für Sie tätig werden sollen, selbst wenn in dieser Zeit Fristen ablaufen könnten oder Sie Rechtsnachteile erleiden. Sie als Verbraucher haben allerdings die Möglichkeit ausdrücklich den Beginn mit den Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist zu verlangen. Was wünschen Sie?

Füllen Sie das folgende Aktenzeichenfeld bitte nur aus, wenn Sie schon einmal Mandant bei uns waren.



Anwälte finden