Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Eckhard Finke, Rechtsanwalt in Koblenz

Eckhard Finke

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Steuerberater


Koblenz
Frau Krauskopf
0261 - 404 99 - 761
0261 - 404 99 - 781


Kompetenzen

Insolvenzrecht, Steuerrecht

Zusatzqualifikationen
Steuerberater

Bankkaufmann

Mitgliedschaften
Mitglied in der ARGE Insolvenz und Sanierung beim DAV

Wirtschaftsjunioren Deutschland

Fortbildungen
Aktuelles Insolvenzsteuerrecht

Aktuelle Informationen zum Steuerrecht

Aktuelle Informationen zum Steuerrecht

Der Mandant und seine steuerlichen Berater in der Corona-Krise – Chancen und Risiken

Die Haftung der Geschäftsführer in der Insolvenz

Aktuelles zu §§ 850 ff ZPO im Insolvenzverfahren

Aktuelle Informationen zum Steuerrecht

Aktuelle Entwicklung im Steuerrecht

Ausgewählte Bilanzierungsfragen in Krise und Insolvenz

Behandlung von Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz

Aktuelle Entwicklung im Steuerrecht

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Beraterhaftung und aktuelle Entwicklungen zum Insolvenzrecht

Aktuelle Entwicklung im Steuerrecht

BB-Workshop: Finanzgerichtsprozess

Aktuelle Entwicklung im Steuerrecht

Workshop Insolvenzanfechtungsrecht

Aktuelle Entwicklung im Steuerrecht

ZinsO Jahrestagung 2018

Aktuelle Entwicklung im Steuerrecht

Aktuelle Entwicklung im Steuerrecht

Aktuelle Entwicklung im Steuerrecht

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Handels- und Gesellschaftsrecht in der Insolvenz

alle Einträge Aktuelle Entwicklung im Steuerrecht

14. Deutscher Insolvenzrechtstag

Aktuelle Entwicklung im Steuerrecht

Verbraucherinsolvenztag

Aktuelle Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des BGH zum Insolvenzrecht

Aktuelle Rechtsprechung zum Insolvenzrecht

ZInsO-Jahrestagung 2015

"Aktuelle Informationen 2015", Steuerberater Akademie Rheinland-Pfalz

"Aktuelle Informationen 2015", Steuerberater Akademie Rheinland-Pfalz

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Die Entwicklung des Insolvenzrechts

"Aktuelle", Steuerberater Akademie Rheinland-Pfalz

"Aktuelle", Steuerberater Akademie Rheinland-Pfalz

"Aktuelle", Steuerberater Akademie Rheinland-Pfalz

"Aktuelle", Steuerberater Akademie Rheinland-Pfalz

"Aktuelle", Steuerberater Akademie Rheinland-Pfalz

Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht - Jahrestagung 2013

Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht - Jahrestagung 2012

Aktuelles Insolvenzrecht zum Jahresende mit Ausblick auf 2012

Aktuelle Informationen Steuerberaterakademie Rheinland-Pfalz

Der Finanzgerichtsprozess

Aktuelle Informationen Steuerberaterakademie Rheinland-Pfalz

Effektive Durchsetzung von Gläubigerrechten in der Insolvenz

Veröffentlichungen
6 Prozent Zinsen im Steuerrecht - eigentlich verfassungswidrig, aber das Thema ist noch nicht überwunden

Scheinselbstständigkeit - ein Überblick

Home-Office und Kurzarbeit in der Steuererklärung

Insolvenzrecht in Pandemiezeiten

Wenn der Arbeitgeber Bußgelder für den Arbeitnehmer bezahlt

Geltung der Insolvenzantragspflicht im Fall des Insolvenzgrunds der Zahlungsunfähigkeit trotz COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz ab 1. Oktober 2020

Coronabedingte Mehrwertsteuersenkung

Zur Corona-Umsatzsteuerreform und zur Aufarbeitung der vergangenen Corona-Maßnahmen

Corona – Steuerliche Entlastungen, aber kaum Entlastungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen

Corona – und die Zeit danach für Unternehmen

Corona – Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Restschuldbefreiung für Verbraucher

Kann man Bußgelder von der Steuer absetzen?

Der schnelle Weg zur Restschuldbefreiung

Wie können Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden?

Wann liegt ein Schadensersatz vor, der keine Steuerpflicht auslöst?

Grundlegendes zur Restschuldbefreiung

Abgabefristen für die Steuererklärung

Steuerliche Geltendmachung von haushaltsnahen Dienstleistungen und Pflegekosten

Neuerungen bei der Abzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers

Verluste im Ertragssteuerrecht

Steuerpflichtige Tätigkeit des gemeinnützigen Vereins

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Ehrenämtern

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten beim Immobilienkauf

alle Einträge § 71 AO – die unbekannte Norm

Private Verkäufe im Internet können steuerpflichtig sein - Sammler aufgepasst!

Steuerrecht: Handwerkerrechnungen, Fahrtkosten und Darlehn zwischen Angehörigen

Dauerschuldverhältnisse unter besonderer Bedeutung der Privaten Krankenversicherung, zusammen mit Rechtsanwalt Senger, ZInsO (Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht), 2012, 997 ff

Vortragstätigkeiten
Steuerrecht

Insolvenzrecht

Baurecht

allg. Zivilrecht

bei Unternehmen, Banken, Wirtschaftsjunioren, IHK, Krankenkassen

Digitale Visitenkarte

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Neues Mandat oder

Neue Mandate können wir erst nach Prüfung des Sachverhaltes und eventueller Interessenkollisionen annehmen. Zunächst erhalten Sie eine automatisch generierte Eingangsbestätigung per E-Mail. Danach werden wir Ihnen kurzfristig eine Nachricht über die Annahme des Mandats zukommen lassen. Erst mit unserer positiven Antwort kommt der Anwaltsvertrag zu Stande.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergütung anwaltlicher Tätigkeiten nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) bestimmt, soweit nichts anderes vereinbart wird.  Mit Ausnahme der Gebühren in straf- und bußgeldrechtlichen Angelegenheiten, sowie einzelnen sozialrechtlichen Angelegenheiten richten sich die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit dann nach dem Gegenstandswert und Tätigkeitsabschnitten.  Es gilt zusätzlich eine Auslagenpauschale von 20% der Gebühren, maximal 20,00 € für Post- und Telekommunikation. Weitere Auslagen sind nach dem RVG möglich. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten müssen Sie die Kosten Ihres Anwaltes selbst tragen, auch wenn Sie in der Sache obsiegen. Wir sind berechtigt, Vorschuss zu verlangen. Für die Auszahlung oder Rückzahlung entgegengenommener Geldbeträge an den Auftraggeber wird bei Beträgen bis EUR 250,00 eine Hebegebühr in Höhe von EUR 2,50 erhoben. Im Falle der Auszahlung von Beträgen über EUR 250,00 gilt die gesetzlich nach Betrag gestaffelte Hebegebühr.

Vermerken Sie bitte in Ihrer Nachricht, wenn Sie zunächst die Mitteilung der voraussichtlich anfallenden Gebühren durch uns wünschen. Unter Umständen werden wir einen Vorschuss bei Ihnen anfordern. Wir bieten Ihnen die Zahlung per Überweisung, Scheck oder bar (persönlich in der Kanzlei in Koblenz) an. Selbstverständlich übernehmen wir ebenfalls die wesentlichen Schritte der Abwicklung mit Ihrer Rechtschutzversicherung. Teilen Sie uns bitte die für Sie zuständige Zweigstelle und die Versicherungsnummer mit. Wenn Sie dies wünschen und es die Dringlichkeit Ihrer Angelegenheit zulässt, können wir auch zunächst eine Deckungsschutzzusage bei Ihrer Rechtschutzversicherung anfragen, bevor wir in der Sache tätig werden.

Sie sind jederzeit zur Kündigung des Mandats berechtigt. Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht des Dienstvertragrechts.

Verbraucher haben das nachfolgende Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB, Rudolf-Virchow-Straße 11, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 / 40499-0, Telefax: 0261 / 40499-38, anwaelte@caspers-mock.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Bei neuen Mandaten bitten wir um folgende zusätzliche Angaben

Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass auch Dienstleistungserbringer wie wir, zunächst die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen abwarten sollen, bevor wir mit unserer Tätigkeit beginnen. Dies bedeutet, dass wir nach unserer Mandatsbestätigung zunächst 14 Tage nicht weiter für Sie tätig werden sollen, selbst wenn in dieser Zeit Fristen ablaufen könnten oder Sie Rechtsnachteile erleiden. Sie als Verbraucher haben allerdings die Möglichkeit ausdrücklich den Beginn mit den Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist zu verlangen. Was wünschen Sie?

Füllen Sie das folgende Aktenzeichenfeld bitte nur aus, wenn Sie schon einmal Mandant bei uns waren.



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