Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Elmar Kloss, Rechtsanwalt in Koblenz

Elmar Kloss

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht


Koblenz
Frau Walter
0261 - 404 99 - 45
0261 - 404 99 - 65


Kompetenzen

Werbe- und Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Internetrecht, IT-Recht, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Presserecht, Allgemeines Zivilrecht

Ehrenämter
Mitglied des Vorprüfungsauschusses für Gewerblichen Rechtsschutz der Rechtsanwaltskammern Koblenz und Zweibrücken

Auszeichnungen




TOP Anwalt 2018 im IT-Recht - WirtschaftsWoche 2018, zugleich auch TOP Anwaltskanzlei IT-Recht - WirtschaftsWoche 2018. Dies jeweils mit 46 anderen führenden Kanzleien und 71 besonders empfohlenen Anwälten in der Kategorie für "Die besten Anwälte für IT-Recht" in der jährlichen Veröffentlichung.

Mitgliedschaften
Mitglied der Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)



Mitglied der Bankrechtlichen Vereinigung e.V.

Fortbildungen
Die neue EU-Verordnung zur Produktsicherheit (10/2024)

KI meets Datenschutz (09/2024)

"Designpaket" vor dem Start (06/2024)

Künstliche Intelligenz im IP-, Persönlichkeits- und Lauterkeitsrecht sowie Überblick über den AI Act (06/2024)

Update DSGVO - Rechtsprechung, Aufsichtsbehörden u.v.m. (06/2024)

Prozessstrategien im Gewerblichen Rechtsschutz (06/2024)

Lauterkeits- und markenrechtliche Probleme von Werbeverboten (05/2024)

Aktuelle Entwicklungen im Gewerblichen Rechtsschutz im Internet (03/2024)

Aktuelle Entwicklung im Gewerblichen Rechtsschutz im Internetrecht (03/2024)

Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel, frühzeitige Oboleszenz - was darf Werbung mit Nachhaltigkeitsbezug überhaupt noch? (02/2024)

Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel, frühzeitige Obsoleszenz – Was darf Werbung mit Nachhaltigkeitsbezug überhaupt noch? (02/2024)

Die aktuelle Entwicklung des Unionsmarkenrechts (01/2024)

Die aktuelle Entwicklung des Unionsmarkenrechts in der Rechtsprechung von EuGH und EuG im Jahr 2023, Teil 2: Relative Schutzversagungsgründe, Nichtigkeits- und Verfallsverfahren (01/2024)

Die aktuelle Entwicklung des Unionsmarkenrechts in der Rechtsprechung von EuGH und EuG im Jahr 2023, Teil 1: Verfahrensrecht und absolute Eintragungshindernisse (01/2024)

Zur internationalen Zuständigkeit und zum anwendbaren Recht bei Streitigkeiten über Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster (07/2023)

Aktuelle Entwicklungen des Unionsmarkenrechts (06/2023)

Künstliche Intelligenz: Rechtsschutz und Lizenzierung im kognitiven Zeitalter (06/2023)

Aktuelle Rechtsprechung zum urheberrechtlichen Schutz für Alltagsgegenstände (04/2023)

Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union seit 1. Januar 2022 zum Markenrecht und zum Designrecht, die rechtliche Einordnung und die Folgerungen für die deutsche Praxis (04/2023)

IZG Fachforum Lizenzvertrags- und Patentrecht (03/2023)

9. Göttinger Forum IT-Recht - Mit Recht in die digtiale Zukunft: Von Datenschutz zu Cybersecurity (02/2023)

Persönlichkeitsrechte auf Facebook, Instagram und Co. - Rechtsfragen im Zusammenhang mit Social Media und Internet (02/2023)

Rechtsprechungsreport Datenschutzrecht II 2023 (01/2023)

Rechtsprechungsreport Datenschutzrecht I 2023 (01/2023)

alle Einträge Rechtsprechungsreport Wettbewerbsrecht 2023 (01/2023)

Rechtsprechungsreport Markenrecht 2023 (01/2023)

Rechtsprechungsreport Urheberrecht 2023 (01/2023)

IP-Management nach DIN 77006 (12/2022)

14. Jenaer Medienrechtliche Gespräche (11/2022)

Fallstricke und Untiefen von "IT-Transitional Service Agreements" (11/2022)

Einstweilige Verfügungsverfahren (im Patentrecht) nach der EuGH-Vorabentscheidung C-44/21 (08/2022)

Künstliche Intelligenz - Aktuelle Entwicklungen und Vertragsgestaltung (06/2022)

Aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht - TTDSG, Auskunftsanprüche und Schadenersatz (06/2022)

Rechtskonforme KI - Konzeption und Prüfung (05/2022)

Aktuelle Rechtsprechung des OLG Köln zum Wettbewerbsrecht (04/2022)

Aktuelle Entwicklungen im Internetrecht (04/2022)

Recent developments in international design protection (03/2022)

Patente und Lizenzen in der Insolvenz (03/2022)

Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Wettbewerbs- und Markenrecht (03/2022)

Battle of Forms - Konkurierende AGB im multilateralen Rechtsvergleich (03/2022)

Das Einheitspatentsystem (03/2022)

Die Zukunft des E-Mail-Marketing (02/2022)

Der Geheimnisschutz nach GeschGehG und seine Grenzen (01/2022)
  Zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) liegen erste Gerichtsentscheidungen mit wichtigen Aussagen zur Auslegung des Gesetzes vor. Demnach müssen Unternehmen sich erheblich anstrengen, um die gesetzliche Vorgabe der „angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen“ überhaupt erfüllen und dadurch erst Schutz für Geschäftsgeheiminsse erlangen zu können. Der Vortrag befasst sich mit den Anforderungen, welche sich als unerlässliche Bausteine eines unternehmerischen Schutzkonzeptes etablieren.


Aktuelle Entscheidungen des I. Zivilsenates des BGH zum Wettbewerbsrecht (12/2021)

Entstehung und praktische Konsequenzen der Einschränkung des fliegenden Gerichtsstands in § 14 Abs. 2 S. 3 UWG (11/2021)

Haftungsverteilung für Schutzrechtsverletzungen in der Lieferkette (11/2021)

Neues Vertragsrecht für digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen (§§ 327 ff. BGB - neu): Auswirkungen auf das Immaterialgüterrecht (11/2021)
  Zum 1.1.2022 treten die neu gefassten §§ 327-327u BGB in Kraft, mit denen der Gesetzgeber die Digitale Inhalte-RL 2019/770 ins nationale Recht umsetzt. Die neuen Vorschriften regeln die Bereitstellung, die Gewährleistung
und weitere Fragen des Vertragsrechts bei Verbraucherverträgen über Computerprogramme, Musik- und Videostreaming, Computerspiele, Social Media, Webseiten und andere digitale Inhalte und Dienstleistungen


Zehn Monate Stärkung des fairen Wettbewerbs – zeigt die Reform bereits Wirkungen? (10/2021)
  Am 2. Dezember 2020 sind weite Teile des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs in Kraft getreten. Hauptziele der Reform sind, durch Änderungen des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb missbräuchliche Abmahnungen einzudämmen und den fliegenden Gerichtsstand einzuschränken. Es wurde ein Überblick über die Änderungen, ihre Umsetzung und bereits ergangene Rechtsprechung gegeben.


Die lauterkeitsrechtliche Beurteilung des sogenannten Influencer-Marketings (09/2021)

Patentrecht in der Pandemie (08/2021)

Aktuelle Fragen des Designrechts (07/2021)

Das neue TKG (06/2021)
  Beschreibung des Veranstalters:
Neuerungen durch die jüngste TKG-Novelle, die weitreichende Vorgaben des europäischen Telekommunikationsrechts umsetzt
O Einführung: Hintergründe, EECC, Schnittmengen mit anderen Rechtsgebieten (IT-Recht, Kartellrecht, Ordnungsrecht, IT-Sicherheitsrecht, Datenschutzrecht)
O allgemeine Neuregelungen im TKG: Neue Definitionen, Verpflichtungszusagen, Änderungen in der Marktregulierung, symmetrische Regulierung und Interoperabilitätsverpflichtungen, Zugangsverpflichtungen auf höheren Netzebenen, Vergleichsinstrumente, Kundenrechte, Notfallvorsorge, Entstörung
O Netzausbau: Funktionen der zentralen Informationsstelle des Bundes, unterschiedliche Informationsbefugnisse, Verfahren über Gebiete mit Ausbaudefizit, Verordnungsermächtigung
O Wegerechte: Genehmigungsverfahren, Schnittmengen mit anderen Gebieten des öffentlichen Rechts, Mitnutzungsrechte, Beeinträchtigungen von Grundstücken und Gebäuden
O Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze: Unterschiede zu Wegerechten, Ausgleichsregelungen, Gebäudeanbindung, Ablehnung, Rechtsschutz, Mitverlegung, Bezüge zum Erschließungsrecht
O Öffentliche Sicherheit: Bezüge zur ePrivacyVO, Datenschutzrecht, erweiterte Sicherheitspflichten, Befugnisse der BNetzA, Überwachungsmaßnahmen, Mitwirkungspflichten und Vorhaltungspflichten


Website-Blocking: Die neue Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) (05/2021)
  Beschreibung des Veranstalters GRUR:
Urheberrechtsverletzungen über „strukturell urheberrechtsverletzende Webseiten“ fügen den betroffenen Branchen der Kreativwirtschaft jedes Jahr massive wirtschaftliche Schäden zu, indem sie Nutzerinnen und Nutzern kostenlos Zugang zu urheberrechtlich geschützten Inhalten verschaffen. Die Betreiber solcher Webseiten verschleiern regelmäßig ihre Identität, um die Rechtsdurchsetzung zu verhindern. Der Europäische Gerichtshof hatte daher bereits im Jahr 2014 geurteilt, dass Sperren von Webseiten ein zulässiges Mittel sind, um Urheberrechtsverletzungen über Internetzugangsanbieter zu unterbinden. Dieser Judikatur sind die deutschen Gerichte im Großen und Ganzen gefolgt. Um im Hinblick auf die Eindämmung solcher Seiten in Zukunft eine adäquate Lösung anbieten zu können, haben sich Internetzugangsanbieter und Rechteinhaber in Deutschland nun auf einen gemeinsamen Verhaltenskodex „Clearingstelle Urheberrecht im Internet“ (CUII) geeinigt. Unter Einbindung der Bundesnetzagentur wurde ein Verfahren erarbeitet, durch das der Zugang zu „strukturell urheberrechtsverletzenden Webseiten“ nun außergerichtlich gesperrt werden kann. Bei der CUII handelt es sich um eine gemeinsame Geschäftsstelle der Rechteinhaber und der Internetzugangsanbieter (ISPs), die einen unabhängigen Prüfausschuss unter dem Vorsitz ehemaliger BGH-Richter des 1. Zivilsenats koordiniert. Sofern der CUII-Prüfausschuss entlang der bisherigen Rechtsprechung einstimmig die DNS-Sperre empfiehlt, leitet die CUII diese auf einer zweiten Stufe zur Prüfung an die Bundesnetzagentur (BNetzA) weiter. Alle Anträge werden von der BNetzA unter denMaßgaben der EU-Verordnung zur Netzneutralität geprüft. Erste DNS-Sperren gegen die strukturell rechtsverletzenden Webseiten s.to und canna.to wurden bereits erlassen und von den Internetzu-gangsanbietern umgesetzt.


Vertragsstrafen im Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht im Spiegel der aktuellen Rechtsprechung und UWG-Reform (04/2021)
  Beschreibung des Veranstalters GRUR: Die Vertragsstrafe ist für die effektive Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen im Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht von erheblicher Bedeutung. Um ihre Präventivfunktion auszufüllen und zugleich die Justiz zu entlasten, muss die Vertragsstrafe abschreckend wirken. Zugleich darf sie nicht zum Mittel eines missbräuchlichen Geschäftsmodells werden. Der Vortrag arbeitet die Grundlagen der Vertragsstrafe sowie die aktuellen Entwicklungslinien im Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht auf und bietet rechtsvergleichende und rechtsökonomische Seitenblicke. Abschließend werden die Auswirkungen des aktuellen „Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ kritisch gewürdigt.


Datenlizenzverträge (04/2021)
  Auch wenn Daten als solche nicht immaterialgüterrechtlich geschützt sind, so stellen sie doch unbestreitbar in der Internetökonomie ein höchst wertvolles Wirtschaftsgut dar. Die rechtliche Ausgestaltung einer Nutzung von Daten stellt eine Herausforderung dar, die Expertise auf verschiedenen Rechtsgebieten erfordert. Zum einen ganz grundsätzlich im Vertragsrecht, aber auf der anderen Seite im Immaterialgüterrecht, wobei sich maßgebliche Schwierigkeiten daraus ergeben, dass es sich bei Daten eben um kein klassisches Immaterialgut hande


Marketing in Social Media nach Novellierung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (03/2021)

Urheber-und Leistungsschutzrechte an KI-generierten Werken (03/2021)

Uploadfilter: Ja, nein, vielleicht? Die Umsetzung der DSM-Richtline in Deutschland (03/2021)

Mit Recht in die digitale Zukunft - Spielregeln für die digitale Transformation (02/2021)

Neueste Entwicklungen der Rechtsprechung der Beschwerdekammern des EUIPO (02/2021)

Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Wettbewerbsrecht und Markenrecht (02/2021)

Jenaer Vortrag zum Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (01/2021)

Fachforum Geschäftsgeheimnisschutz (11/2020)

Deutsche FRAND-Praxis - Im Einklang mit EU-Recht? (11/2020)

Anti-Anti-Suit-Injunction - Abwehr einer "feindlichen Übernahme" von FRAND-Verfahren (11/2020)

Internationale Datentransfers nach der EUGH-Entscheidung Schrems II: Wo stehen wir? (11/2020)

Legal framework of a European Data Economy (10/2020)

Tests und Abnahmen in IT-Projekten (09/2020)

IT-Complience in der (immer mehr) digitalisierten Kanzlei (06/2020)

Virtueller Deutscher Anwaltstag 2020 (06/2020)
  Aktuelle Stunde zum Thema Datenschutz - 2 Jahre DSGVO - eine Zwischenbilanz - Bedeutung in und für die Beratungspraxis und Unternehmen

  • Aktuelles aus den Gerichten, Datenschutzaufsichtsbehörden und zu Bußgeldern
  • Abmahnfähigkeit von DSGVO-Verstößen
  • DSGVO und Beschäftigtendatenschutz


Schnittstellen Gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht - eine Rechtsprechungsübersicht (05/2020)
  mit folgenden Inhalten:
  • Wettbewerbs- und Markenrechtsverstöße
  • Verwendung von Lichtbildern
  • Urheberrechtsverstöße
  • Wer haftet für Wettbewerbsverstöße?
  • Unzulässigkeit von Werbeaussagen
  • Missbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche


UWG und Corona (05/2020)

Effektiver Umgang mit DSGVO und BDSG in der Praxis (05/2020)
  Beschreibung des Veranstalters:
Die Bedeutung des Datenschutzrechts nimmt in der Beratungspraxis stetig zu, gerade auch im Bereich E-Commerce oder Marketing. Durch die Datenschutzgrundverordnung sind die Anforderungen an Unternehmen weiter gestiegen. Dies gilt umso mehr, als die geltenden Bußgeldvorschriften zu empfindlichen Rechtsfolgen führen können. Gegenstand der Veranstaltung sind die Praxisauswirkungen der DSGVO und des neuen BDSG, als Stichworte seien exemplarisch genannt: „Arbeitnehmerdatenschutz“, „Besonderheiten der Auftragsdatenverarbeitung“, „Aufgaben des Datenschutzbeauftragten“, „Haftung des Datenschutzbeauftragten“, „Aufgaben der Aufsichtsbehörden“, „Überwachungsmaßnahmen“ und „typische Schwachstellen beim Umgang mit Kundendaten und insbesondere bei Webseiten“.)


Aktuelle Entwicklung und neueste Rechtsprechung von EuGH und EuG zum Unionsmarktrecht (04/2020)

Neue (EU-) Richtlinien im E-Commerce- und Urheberrecht sowie Aktuelles zum Datenschutz (01/2020)

Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Wettbewerbsrecht (11/2019)

Dos and Don´ts im Marken- und Wettbewerbsrecht am LG Hamburg (10/2019)

Deutsches und Europäisches Kartellrecht: Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Überblick (08/2019)

Digitales Arbeitsrecht - Beschäftigung im Wandel (06/2019)

Update Internet bzw. Domainrecht (06/2019)

Injunctions and Flexibility in Patent Law (04/2019)
 
  • Economic foundations, civil & common law perspective
  • Injunctions and proportionality
  • Recent research
  • The scope and style of injunctions
  • Injunctions and medical use
  • Injunctions and FRAND


Aktuell Entwicklungen und Probleme im IT-Recht (03/2019)

Update Urheberrecht und Medienrecht (09/2018)

Datenschutz und Justiz - Herausforderungen an Rechtsprechung und Gerichtsverwaltung (09/2018)
 
  • Die gerichtliche Durchsetzung der DS-GVO zwischen Kohärenz und Intensität
  • Bußgeldverfahren unter der DS-GVO - Papiertiger oder scharfe Klinge?


Update Internetrecht - insbes. Datenschutzverordnung 2018 (09/2018)

7. Speyerer Forum zur digitalen Lebenswelt - Digitale Selbstbestimmung im Spannungsfeld von innovativer Datennutzung und Datenschutz (04/2018)
 
  • Künstliche Intelligenz und Perspektiven für die öffentliche Verwaltung
  • Digitalisierung der Bewerberauswahl: Zulässigkeit von Video-Interviews?
  • Kommunikation öffentlicher Stellen in den sozialen Netzwerken, Facebook, Twitter und Co.
  • Anpassung der Fachgesetze an die DSGVO


Aktuelle Entwicklungen und Problempunkte im IT-Recht (04/2018)

15. Karlsruher IT-Rechtstag (03/2018)
 
  • IT- und Datenstrafrecht
  • Aktuelle Risiken IT-basierter Unternehmensprozesse
  • DS-GVO in der Vertragspraxis: konkreter Anpassungsbedarf für ADV´s 
  • Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum IT-Bereich


AGB-Recht im unternehmerischen Rechtsverkehr (02/2018)

Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Wettbewerbsrecht (02/2018)
  mit den Themen:

1. Die Herabsetzung und Verunglimpfung geschäftlicher Verhältnisse von Mitbewerbern und Anschwärzung gemäß § 4 Nr. 1 und 2 UWG

2. Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz (§ 4 Nr. 3 UWG)

3. Gezielte Behinderung (§ 4 Nr. 4 UWG)

4. Verletzung von Marktverhaltensregelungen (§ 3a UWG)

5. Irreführende, vergleichende und belästigende Werbung

6. Haftung des Täters und Teilnehmers, Haftung von Organen juristischer Personen, Haftung für Mitarbeiter und Beauftragte (§ 8 Abs. 2 UWG)


Eigentum an Daten? Cyber Security Day der IHK Koblenz und Universität Koblenz-Landau (09/2017)

Aktuelle Entwicklungen im Wettbewerbsrecht 2017 (09/2017)

Aktuelles aus dem Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht - das neue Urhebervertragsrecht (06/2017)

Kartellrecht: aktuelle Praxis und 9. GWB-Novelle (04/2017)

WLAN von Netzen und Gesetzen (04/2017)

Rechtsverletzungen - Probleme des Urheber- und Wettbewerbsrechts in Zeiten des Internets (03/2017)

ONLINE PLATTFORMS AND INTERMEDIARIES IN COPYRIGHT LAW (03/2017)

Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung in Social Media (03/2017)

Aktuelle Entwicklungen im IT-Recht (02/2017)

Internationale Datenschutznormung: Identity Management, Privacy, Technologies und "Privacy by Design?" (01/2017)

Die Informelle Selbstbestimmung und Ihre Feinde (12/2016)

Neue Anforderungen an den Schutz von Know-how und Geschäftsgeheimnissen (11/2016)
  Themen:
  • Der Geheimnisschutz de lege lata
  • Die EU-Richtlinie zum Schutz von Betriebsgeheimnissen
  • Vertraulichkeitsvereinbarungen


Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Wettbewerbsrecht (11/2016)
  mit den Themen:

1. Erfahrungen mit dem neuen UWG
2. Die Herabsetzung und Verunglimpfung geschäftlicher Verhältnisse von Mitbewerbern
3. Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
4. Gezielte Behinderung
5. Verletzung von Marktverhaltensregelungen
6. Irreführende, vergleichende und belästigende Werbung
7. Haftung des Täters und Teilnehmers, Haftung von Organen juristischer Personen, Haftung für Mitarbeiter und Beauftragte
8. Weitere ausgewählte Verfahrensfragen
10. Schadenersatz nach § 945 ZPO
11. Schnittstellen zwischen Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Urheberrecht


UPDATE - Internetrecht und Datenschutz-Grundverordnung (09/2016)

"IP-Strafrecht" Strafrechtlicher Schutz geistigen Eigentums - Anspruch und Wirklichkeit (09/2016)

Arbeitnehmerschutzrechte in der Kreativwirtschaft (07/2016)

Internet- und Telekommunikationstechnologie (06/2016)

Urheber-, Marken- und Designrecht (04/2016)

Neueste Entwicklung und aktuelle Rechtsprechung im Urheber- und Designrecht (03/2016)

Was ist heute eigentlich Software? - Moderne Computerprogramme im Lichte des 69a UrhG (02/2016)

Wort- und Bildberichterstattung in der Presse (11/2015)

Marketing Opt-Ins über Mobile Apps und Social Media generieren - Webinar (09/2015)

Social Media Recht im Unternehmen - Webinar (09/2015)

Aktuelle Entwicklungen im Wettbewerbsrecht 2015 (09/2015)

Aktuelles aus dem gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht - Vertragsverhandlungen und ADR (Alternative Dispute Resolution) (07/2015)

Aktuelle Rechtsprechung des BGH im Wettbewerbs- und Markenrecht (06/2015)

Im Jahre 2 nach Snowden - was haben wir gelernt und ist ein Schutz überhaupt möglich? - Workshop - (06/2015)

Besonderheiten des IT-Prozesses (03/2015)

Unternehmensdaten im Visier von Cyercrime und Nachrichtendiensten - das geplante IT-SicherheitsG (02/2015)

Datenschutz im Arbeitsverhältnis (02/2015)

Karlsruher Dialog Technik und Recht "Patente und freier Wettbewerb - ein Widerspruch?" (11/2014)

Aktuelle Entwicklungen im Wettbewerbsrecht 2014 (10/2014)

Softwareaudits und Auditklauseln in Lizenzverträgen (06/2014)

Update Urheberrecht (06/2014)

Aktuelle Rechtsprechung des BGH im Wettbewerbs- und Markenrecht (05/2014)

Rechtsprobleme im Internet (03/2014)

Sachbearbeiterbesprechung des Polizeipräsidiums Unterfranken zum Thema Cybercrime (01/2014)

3. Presserechtsforum (01/2014)

Über Wahrheiten und reißerische Berichterstattung: Die Rolle der Medien und die Rolle der Staatsanwaltschaften (11/2013)

"Smart Devices - Zukunft oder Fluch?" (06/2013)

Aktuelle Rechtsprechung des BGH im Wettbewerbs- und Markenrecht (06/2013)

"LawCamp" (04/2013)

"Persönlichkeitsschutz gegenüber Äußerungen im Internet" (04/2013)

Update Internetrecht (03/2013)

IT-Recht speziell und aktuell (12/2012)

Das neue Beschäftigtendatenschutzgesetz (12/2012)

Fachforum Patentrecht - Know-how-Schutz des IZG (11/2012)

Die neue Weltwirtschaftsordnung, geistiges Eigentum und die Herausforderungen für Europa (11/2012)

Bedingt abwehrbereit - Unternehmen im Cyberspace - Sicherheitsrisiken und Abwehrstrategien in der Online-Welt (09/2012)

2. IT-Rechtstag NRW (09/2012)

Aktuelles aus dem Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (06/2012)

3. Deutsches LawCap zum IT-Recht (06/2012)

Presserechtsforum 2012 (02/2012)

Know-How-Schutz im Unternehmen (12/2011)

Schutz Geistigen Eigentums als Entwicklungshemmnis? - Internationale Rechtsdurchsetzung nach ACTA und die Belange der Entwicklungsländer (11/2011)

Aktuelles aus dem Markenrecht: Zur Rechtsprechung des Bundespatentgerichts (11/2011)

Cybercrime: Aktuelles zum Computer- und Internetstrafrecht (11/2011)

1. IT-Rechtstag NRW (09/2011)

2. Deutsches LawCamp zum IT-Recht (04/2011)

"Karlsruher Dialog zum Informationsrecht" - "Zur privatrechtlichen Konstruktion von Zugangsregeln durch Intermediäre" (02/2011)

Fragen des Klageantrags bei urheber- und wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklagen (02/2011)

Sprachen
Englisch

Französisch

Italienisch

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Neues Mandat oder

Neue Mandate können wir erst nach Prüfung des Sachverhaltes und eventueller Interessenkollisionen annehmen. Zunächst erhalten Sie eine automatisch generierte Eingangsbestätigung per E-Mail. Danach werden wir Ihnen kurzfristig eine Nachricht über die Annahme des Mandats zukommen lassen. Erst mit unserer positiven Antwort kommt der Anwaltsvertrag zu Stande.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergütung anwaltlicher Tätigkeiten nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) bestimmt, soweit nichts anderes vereinbart wird.  Mit Ausnahme der Gebühren in straf- und bußgeldrechtlichen Angelegenheiten, sowie einzelnen sozialrechtlichen Angelegenheiten richten sich die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit dann nach dem Gegenstandswert und Tätigkeitsabschnitten.  Es gilt zusätzlich eine Auslagenpauschale von 20% der Gebühren, maximal 20,00 € für Post- und Telekommunikation. Weitere Auslagen sind nach dem RVG möglich. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten müssen Sie die Kosten Ihres Anwaltes selbst tragen, auch wenn Sie in der Sache obsiegen. Wir sind berechtigt, Vorschuss zu verlangen. Für die Auszahlung oder Rückzahlung entgegengenommener Geldbeträge an den Auftraggeber wird bei Beträgen bis EUR 250,00 eine Hebegebühr in Höhe von EUR 2,50 erhoben. Im Falle der Auszahlung von Beträgen über EUR 250,00 gilt die gesetzlich nach Betrag gestaffelte Hebegebühr.

Vermerken Sie bitte in Ihrer Nachricht, wenn Sie zunächst die Mitteilung der voraussichtlich anfallenden Gebühren durch uns wünschen. Unter Umständen werden wir einen Vorschuss bei Ihnen anfordern. Wir bieten Ihnen die Zahlung per Überweisung, Scheck oder bar (persönlich in der Kanzlei in Koblenz) an. Selbstverständlich übernehmen wir ebenfalls die wesentlichen Schritte der Abwicklung mit Ihrer Rechtschutzversicherung. Teilen Sie uns bitte die für Sie zuständige Zweigstelle und die Versicherungsnummer mit. Wenn Sie dies wünschen und es die Dringlichkeit Ihrer Angelegenheit zulässt, können wir auch zunächst eine Deckungsschutzzusage bei Ihrer Rechtschutzversicherung anfragen, bevor wir in der Sache tätig werden.

Sie sind jederzeit zur Kündigung des Mandats berechtigt. Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht des Dienstvertragrechts.

Verbraucher haben das nachfolgende Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB, Johann-Peter-Frank-Straße 2, 56070 Koblenz, Telefon: 0261 / 40499-0, Telefax: 0261 / 40499-38, anwaelte@caspers-mock.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Bei neuen Mandaten bitten wir um folgende zusätzliche Angaben

Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass auch Dienstleistungserbringer wie wir, zunächst die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen abwarten sollen, bevor wir mit unserer Tätigkeit beginnen. Dies bedeutet, dass wir nach unserer Mandatsbestätigung zunächst 14 Tage nicht weiter für Sie tätig werden sollen, selbst wenn in dieser Zeit Fristen ablaufen könnten oder Sie Rechtsnachteile erleiden. Sie als Verbraucher haben allerdings die Möglichkeit ausdrücklich den Beginn mit den Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist zu verlangen. Was wünschen Sie?

Füllen Sie das folgende Aktenzeichenfeld bitte nur aus, wenn Sie schon einmal Mandant bei uns waren.



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