Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Gerrit Diesinger, Rechtsanwalt in Koblenz

Gerrit Diesinger

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Koblenz
Frau Frensch
0261 - 404 99 - 606
0261 - 404 99 - 66
Mainz
Frau Wegner
06131 - 921 356-1
06131 - 921 356-2

Kompetenzen

Bank- und Kapitalmarktrecht, Kapitalanlegerrecht, Darlehensrecht, Leasing und Factoring, Handels- und Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsverträge, Vertretung von Geschäftsführern, Vertriebs-, insb. Handelsvertreterrecht

Fortbildungen
Haftung der Bank bei der Finanzierung von Kapitalanlagen

Schwetzinger Handels-und Gesellschaftsrechtstage
 
  • Rechtsanwalt im Aufsichtsrat
  • Recht der Familiengesellschaften
  • Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz
  • Cybercrime und gesellschaftsrechtliche Haftung
  • Gesellschaftervereinbarung
  • Aktuelle Rechtsprechung des BGH
  • Interessenkollision bei der Bearbeitung gesellschaftsrechtlicher Mandate
  • Beteiligung von Mitarbeitern in Startups durch virtuelle Anteile


Die Änderungen im Recht der GbR durch das MoPeG und die Auswirkungen auf die Bank- und Kreditpraxis

Mandat und Prozess im Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht

Schwetzinger Handels- und Gesellschaftsrechtstage
 
  • Beendigung kapitalm. Beteiligung v. GF u. Managern
  • Minderjährige Erben im Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Versorgungszusagen am GF und Vorstände
  • Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz
  • Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz
  • Ges.-u. insolvenzrechtl. Probleme im Kapitalmarktrecht
  • Aktuelle Fragen des Handelsvertreterrechts
  • Neuerungen im internationalen Gesellschaftsrecht


Schwetzinger Bank- und Kapitalmarktrechtstage
 
  • Datenschutz bei Banken und Versicherungen + KRITIS VO
  • Aktuelle Entscheidungen zum Bausparvertrag
  • BGH aktuell zu Aufklärungs- und Beratungspflichten bei Kapitalanlagen
  • Das novellierte Geldwäschegesetz
  • Digitale Anleihen und Prospekthaftung
  • Anlagebtrug das Boom-Delikt - Vertretung Geschädigter und Strategien
  • Aktuelles zum Widerruf eines Verbraucher-Darlehensvertrages
  • Prozessuale Besonderheiten bei der Berater/-Prospekthaftung
  • Vertragskontinuität in der Niedrigzinsphase


Aktuelle Entwicklung in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung im Steuer- und Wirtschaftsrecht - Hinweise für die Praxis

Schwetzinger Bank- und Kapitalmarktrechtstage
 
  • Rechtsbehelfe in der Immobiliar-Zwangsvollstreckung
  • Aktuelle Rechtsprechung zu Verjährung und Verwirkung
  • BGH aktuell zu Aufklärungs- und Beratungspflichten bei Kapitalanlagen
  • Rückforderung von Ausschüttungen
  • Bitcoin & Co. - Rechtsfragen rund um die Blockchain
  • Private Equity und Venture Capital im KAGB
  • LG und OLG-Rsprg zur Anlageberatung, Vermögensverwaltung
  • Aktuelle Rechtsprechung zu Bausparkassenverträgen
  • Umsetzung von MiFID II


Update Handelsrecht - national und international

Ausschließung und Abberufung - Gesellschafterstreit in der GmbH

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Gesellschaftsrecht

Der Gesellschaftsvertrag im Zivil- und Steuerrecht

13. Deutscher Handels- und Gesellschaftsrechtstag

Schwetzinger Bank- und Kapitalmarktrechtstage

Bilanzen lesen, verstehen, interpretieren

14. Tag des Bank- und Kapitalmarktrechts

Das Mandat im Anlageberaterhaftungsrecht unter besonderer Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher Fragen

13. Tag des Bank- und Kapitalmarktrechts

Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Internationales Wirtschaftsrecht

11. Deutscher Handels- und Gesellschaftsrechtstag

12. Tag des Bank- und Kapitalmarktrechts

Der ewige Widerrufsjoker – Missbrauch des Widerrufsrechts

Sommerlehrgang AGB und Vertragsklauseln / Erfolgreiche Gestaltung und Kontrolle von AGB (07/2015)

Gesellschaftsrecht für Insolvenzverwalter - Insolvenzrechtler

alle Einträge Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Bank- und Kapitalanlagerecht

Steuerrechtliche Fragen für den Anlegeranwalt

9. Deutscher Handels- und Gesellschaftsrechtstag

10. Tag des Bank- und Kapitalmarktrechts

8. Deutscher Handels- und Gesellschaftsrechtstag

Managerhaftung

Der Vertrag mit dem GmbH-Geschäftsführer

Veröffentlichungen
Digitale Visitenkarte

Kontaktformular


Neues Mandat oder

Neue Mandate können wir erst nach Prüfung des Sachverhaltes und eventueller Interessenkollisionen annehmen. Zunächst erhalten Sie eine automatisch generierte Eingangsbestätigung per E-Mail. Danach werden wir Ihnen kurzfristig eine Nachricht über die Annahme des Mandats zukommen lassen. Erst mit unserer positiven Antwort kommt der Anwaltsvertrag zu Stande.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergütung anwaltlicher Tätigkeiten nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) bestimmt, soweit nichts anderes vereinbart wird.  Mit Ausnahme der Gebühren in straf- und bußgeldrechtlichen Angelegenheiten, sowie einzelnen sozialrechtlichen Angelegenheiten richten sich die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit dann nach dem Gegenstandswert und Tätigkeitsabschnitten.  Es gilt zusätzlich eine Auslagenpauschale von 20% der Gebühren, maximal 20,00 € für Post- und Telekommunikation. Weitere Auslagen sind nach dem RVG möglich. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten müssen Sie die Kosten Ihres Anwaltes selbst tragen, auch wenn Sie in der Sache obsiegen. Wir sind berechtigt, Vorschuss zu verlangen. Für die Auszahlung oder Rückzahlung entgegengenommener Geldbeträge an den Auftraggeber wird bei Beträgen bis EUR 250,00 eine Hebegebühr in Höhe von EUR 2,50 erhoben. Im Falle der Auszahlung von Beträgen über EUR 250,00 gilt die gesetzlich nach Betrag gestaffelte Hebegebühr.

Vermerken Sie bitte in Ihrer Nachricht, wenn Sie zunächst die Mitteilung der voraussichtlich anfallenden Gebühren durch uns wünschen. Unter Umständen werden wir einen Vorschuss bei Ihnen anfordern. Wir bieten Ihnen die Zahlung per Überweisung, Scheck oder bar (persönlich in der Kanzlei in Koblenz) an. Selbstverständlich übernehmen wir ebenfalls die wesentlichen Schritte der Abwicklung mit Ihrer Rechtschutzversicherung. Teilen Sie uns bitte die für Sie zuständige Zweigstelle und die Versicherungsnummer mit. Wenn Sie dies wünschen und es die Dringlichkeit Ihrer Angelegenheit zulässt, können wir auch zunächst eine Deckungsschutzzusage bei Ihrer Rechtschutzversicherung anfragen, bevor wir in der Sache tätig werden.

Sie sind jederzeit zur Kündigung des Mandats berechtigt. Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht des Dienstvertragrechts.

Verbraucher haben das nachfolgende Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB, Rudolf-Virchow-Straße 11, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 / 40499-0, Telefax: 0261 / 40499-38, anwaelte@caspers-mock.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Bei neuen Mandaten bitten wir um folgende zusätzliche Angaben

Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass auch Dienstleistungserbringer wie wir, zunächst die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen abwarten sollen, bevor wir mit unserer Tätigkeit beginnen. Dies bedeutet, dass wir nach unserer Mandatsbestätigung zunächst 14 Tage nicht weiter für Sie tätig werden sollen, selbst wenn in dieser Zeit Fristen ablaufen könnten oder Sie Rechtsnachteile erleiden. Sie als Verbraucher haben allerdings die Möglichkeit ausdrücklich den Beginn mit den Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist zu verlangen. Was wünschen Sie?

Füllen Sie das folgende Aktenzeichenfeld bitte nur aus, wenn Sie schon einmal Mandant bei uns waren.



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