Fachanwältin für Familienrecht, Désirée Lambert, Rechtsanwältin in Koblenz

Désirée Lambert

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht


Koblenz
Frau Brodt
0261 - 404 99 - 774
0261 - 404 99 - 44


Kompetenzen

Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung / Eheverträge, Unterhalt, Scheidung, Vermögensauseinandersetzung, Sorge- und Umgangsrecht, Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsgestaltung, Vorsorgevollmacht

Zusatzqualifikationen
In Qualifizierung zur Fachanwältin für Erbrecht (DeutscheAnwaltAkademie)

Mitgliedschaften
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)

Verein der Rechtsanwälte Koblenz e.V.

Deutscher Anwaltverein (DAV)

Fortbildungen
DAI-Jahresarbeitstagung Familienrecht inkl. Fortbildungsplus (04/2024)
  mit den Themen:
  • Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht
  • Latente Steuerlast im Zugewinnausgleich
  • Unterhaltsreform
  • Aktuelle Rechtsprechung
  • Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen
  • Effektiver Rechtsschutz durch und im eA-Verfahren
  • Versorgungsausgleich
  • Ansprüche rund um Ehewohnung und Familienheim
  • Jahresrückblick


Berücksichtigung von Pflegeleistungen im Erbfall (04/2024)

Ausgewählte Probleme der Testamentsvollstreckung (03/2024)

Auskunftsansprüche des Pflichtteilsberechtigten (02/2024)

Aktuelle Rechtsprechung zum Familienrecht - OLG Koblenz (11/2023)

26. DAI-Jahresarbeitstagung Familienrecht (04/2023)
  mit den Themen:
  • Betreuungsunterhalt
  • Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Personenstandsrecht
  • Das ABC der Vermögenswerte beim Zugewinnausgleich – Praxisrelevante Entscheidungen zu wichtigen Vermögenspositionen
  • Faule Ausrede oder was? Einwände gegen die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten
  • Aktuelles zum Versorgungsausgleich
  • Together Forever? Unser Haus, unser Konto, unser Mietvertrag! Anmerkungen aus Anwaltssicht
  • Abänderung von Unterhaltstiteln
  • Jahresrückblick


Veränderte Lebensverhältnisse und ihre Auswirkungen auf das Erb- und Familienrecht (03/2023)

Die Reform des Vormundschafts-, Pflegschafts- und Betreuungsrechts zum 1.1.2023 – Weichenstellungen für Familien- und Erbrechtler (02/2023)

Strategien und Taktiken im Pflichtteilsprozess (02/2023)

Update Familienrecht - Jahresrückblick 2022 und Vorschau 2023 (01/2023)

14. DAI-Jahresarbeitstagung Erbrecht (05/2022)
  mit den Themen:
  • Aktuelle Entwicklung und Rechtsprechung zum Erbrecht
  • Aktuelles zur lebzeitigen und letztwilligen Übertragung in der Nachfolgeplanung - Privatvermögen -
  • Aktuelles zur lebzeitigen und letztwilligen Übertragung in der Nachfolgeplanung - Internationales Vermögen -
  • Schenkungen und Vererbungen mit Beteiligung von Minderjährigen
  • Aktuelle Entwicklung und Rechtsprechung zum Erbschaftsteuerrecht
  • Aktuelles zur lebzeitigen und letztwilligen Übertragung in der Nachfolgeplanung - Unternehmensvermögen -


Fortbildungsplus zur 14. Jahresarbeitstagung Erbrecht (05/2022)
  mit den Themen:
  • Schnittstellen Erbrecht und Betreuungsrecht
  • Verfahrensrecht (Erbschein und NLZ) anhand aktueller Rechtsprechung


25. DAI-Jahresarbeitstagung Familienrecht (04/2022)
  mit den Themen:
  • Barunterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern unter Berücksichtigung des Betreuungsanteils bis hin zum Wechselmodell
  • Aktuelles zur Vermögensauseinandersetzung
  • Unternehmensbewertung Landwirtschaftlicher Betriebe im Zugewinnausgleich
  • Überzahlter Unterhalt – Schicksal oder gibt es Gegenstrategien?
  • Aktuelle Praxisfragen des Versorgungsausgleichs
  • Ausgewähltes aus der aktuellen Rechtsprechung des XII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum Familienrecht
  • Die sekundäre Darlegungslast in familiengerichtlichen Unterhaltsverfahren – Ein oft unterschätzter Streitentscheider
  • Jahresrückblick


Fortbildungsplus zur 25. Jahresarbeitstagung Familienrecht (04/2022)
  mit den Themen:
  • Grundrente und Versorgungsausgleich
  • Beweisrecht in Sorge- und Umgangssachen
     


Geschwisterstreit im Erb- und Pflichtteilsrecht (06/2021)

Trans- und postmortale Vollmachten als Mittel der Nachlassabwicklung (06/2021)

Behinderten- und Bedürftigentestament (05/2021)

Die nichteheliche Lebensgemeinschaft und Unterhalt (03/2021)

Update und Taktik im familiengerichtlichen Verfahren (02/2021)

Erb- und Pflichtteilsrecht (02/2021)

Ausgewähltes aus der aktuellen Rechtsprechung des XII. Zivilsenats des BGH zum Familienrecht (01/2021)

Das minderjährige Kind wird volljährig – aktuelle Praxisfragen (01/2021)

Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen rechtssicher gestalten und effektiv überprüfen (06/2020)

Digitaler Nachlass (05/2020)

alle Einträge Testamentsvollstreckung als Gestaltungsinstrument (05/2020)

Testamentsklauseln auf dem Prüfstand (05/2020)

Aktuelle Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Koblenz in Familiensachen (04/2020)

Sonderprobleme der gesetzlichen Erbfolge (04/2020)

Das anwaltliche Mandat im Erbrecht (01/2020)

Befristung und Begrenzung des nachehelichen Unterhalt (01/2020)

Aktuelle Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht (01/2020)

Das pflichtteilsrechtliche Mandat im Erbrecht (01/2020)

Optimierte Vermögensnachfolge mit Familien-Pool-Gesellschaften (05/2019)

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch (05/2019)

Materielles Familienrecht prozessual richtig umsetzen (04/2019)

Von der Trennung bis zu Scheidung (03/2019)

Aktuelle Rechtsprechung zum Erbrecht und zum Nachlassverfahrensrecht (02/2019)

Cocktail aus Unterhalt, Güterrecht und Nebengüterrecht (02/2019)

Optimale Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Schenkung unter Berücksichtigung familienrechtlicher und steuerlicher Gesichtspunkte (11/2018)

Neue Aspekte der Vermögens- und Unternehmensübertragung (11/2018)

Aktuelle zivil- und steuerrechtliche Entwicklungen bei der Familie (05/2018)

21. Jahresarbeitstagung Familienrecht in Köln (04/2018)

Schwetzinger Erbrechtstage (09/2017)
  mit den Veranstaltungen:

Kosten in Erbscheinverfahren
Gestaltung durch Vermächtnis
Der Vergleich im Erbrecht
Der digitale Nachlass
Auslandsimmobilien im Nachlass
Rückforderung von Schenkungen durch Sozialhilfeträger
Schwerpunkte des erbrechtlichen Mandats
Aktuelle Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte in Erbsachen


20. Jahresarbeitstagung Familienrecht (04/2017)
 

mit den Veranstaltungen:

Sachverständigengutachten in FamFG-Verfahren - Bedeutung und Anforderungen
Anrechnung von fiktiven Steuervorteilen
Typische verfahrensrechtliche Probleme und Haftungsfragen im Familienrecht
Immobilie und nichteheliche Lebensgemeinschaft
Familienrechtliche Ansprüche außerhalb des Güterrechts
Aktuelle Entwicklungen im Ehevertragsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH und ausgewählter Obergerichte
Aktuelle Praxisfragen des Versorgungsausgleichs
Grenzen der Gestaltungsfreiheit für Gesellschaftsverträge bei Familiengesellschaften (GmbH und Personengesellschaften)
Aktuelle BGH-Rechtsprechung im Familienrecht
Familienrechtlicher Jahresrückblick



Fortbildungsplus zur 20. Jahresarbeitstagung Familienrecht: Ich kann nicht arbeiten – was Familien- und Sozialrecht dazu sagen sowie unterhaltsrechtliche Dreiecksverhältnisse (03/2017)

Aktuelle Rechtsprechung zum Erb- und Nachlassverfahrensrecht (06/2016)

Fehlerquelle FamFG, Ehevereinbarungen, Update Nebengüterrecht (04/2016)

Update im Unterhaltsrecht und Güterrecht (04/2016)

Erbrechtliche Gestaltungen im Zivil- und Steuerrecht (03/2016)

Aktuelle Rechtsprechung im Erbrecht einschl. EuErbVO (06/2015)

Probleme des Pflichtteilsprozesses, Update Erbengemeinschaft (06/2015)

18. Jahresarbeitstagung Familienrecht (04/2015)

Aktuelle Praxisschwerpunkte Familienrecht (04/2015)

Veröffentlichungen
Sprachen
Englisch

Französisch

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Neues Mandat oder

Neue Mandate können wir erst nach Prüfung des Sachverhaltes und eventueller Interessenkollisionen annehmen. Zunächst erhalten Sie eine automatisch generierte Eingangsbestätigung per E-Mail. Danach werden wir Ihnen kurzfristig eine Nachricht über die Annahme des Mandats zukommen lassen. Erst mit unserer positiven Antwort kommt der Anwaltsvertrag zu Stande.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergütung anwaltlicher Tätigkeiten nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) bestimmt, soweit nichts anderes vereinbart wird.  Mit Ausnahme der Gebühren in straf- und bußgeldrechtlichen Angelegenheiten, sowie einzelnen sozialrechtlichen Angelegenheiten richten sich die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit dann nach dem Gegenstandswert und Tätigkeitsabschnitten.  Es gilt zusätzlich eine Auslagenpauschale von 20% der Gebühren, maximal 20,00 € für Post- und Telekommunikation. Weitere Auslagen sind nach dem RVG möglich. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten müssen Sie die Kosten Ihres Anwaltes selbst tragen, auch wenn Sie in der Sache obsiegen. Wir sind berechtigt, Vorschuss zu verlangen. Für die Auszahlung oder Rückzahlung entgegengenommener Geldbeträge an den Auftraggeber wird bei Beträgen bis EUR 250,00 eine Hebegebühr in Höhe von EUR 2,50 erhoben. Im Falle der Auszahlung von Beträgen über EUR 250,00 gilt die gesetzlich nach Betrag gestaffelte Hebegebühr.

Vermerken Sie bitte in Ihrer Nachricht, wenn Sie zunächst die Mitteilung der voraussichtlich anfallenden Gebühren durch uns wünschen. Unter Umständen werden wir einen Vorschuss bei Ihnen anfordern. Wir bieten Ihnen die Zahlung per Überweisung, Scheck oder bar (persönlich in der Kanzlei in Koblenz) an. Selbstverständlich übernehmen wir ebenfalls die wesentlichen Schritte der Abwicklung mit Ihrer Rechtschutzversicherung. Teilen Sie uns bitte die für Sie zuständige Zweigstelle und die Versicherungsnummer mit. Wenn Sie dies wünschen und es die Dringlichkeit Ihrer Angelegenheit zulässt, können wir auch zunächst eine Deckungsschutzzusage bei Ihrer Rechtschutzversicherung anfragen, bevor wir in der Sache tätig werden.

Sie sind jederzeit zur Kündigung des Mandats berechtigt. Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht des Dienstvertragrechts.

Verbraucher haben das nachfolgende Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB, Johann-Peter-Frank-Straße 2, 56070 Koblenz, Telefon: 0261 / 40499-0, Telefax: 0261 / 40499-38, anwaelte@caspers-mock.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Bei neuen Mandaten bitten wir um folgende zusätzliche Angaben

Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass auch Dienstleistungserbringer wie wir, zunächst die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen abwarten sollen, bevor wir mit unserer Tätigkeit beginnen. Dies bedeutet, dass wir nach unserer Mandatsbestätigung zunächst 14 Tage nicht weiter für Sie tätig werden sollen, selbst wenn in dieser Zeit Fristen ablaufen könnten oder Sie Rechtsnachteile erleiden. Sie als Verbraucher haben allerdings die Möglichkeit ausdrücklich den Beginn mit den Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist zu verlangen. Was wünschen Sie?

Füllen Sie das folgende Aktenzeichenfeld bitte nur aus, wenn Sie schon einmal Mandant bei uns waren.



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