Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Christian Saevecke, Rechtsanwalt in Frankfurt

Christian Saevecke

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Frankfurt
Frau Reißmann
069 - 247 53 99 - 30
069 - 247 53 99 - 22
0176 - 641 37 464
Mainz
Frau Wegner
06131 - 921 356-1
06131 - 921 356-2

Kompetenzen

Wirtschaftsstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und Bußgeldrecht , Betäubungsmittelrecht, Jugendstrafrecht, Fahrerlaubnisrecht, Straf- und bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen und Geschäftsführung

Auszeichnungen
Teil unseres Strafrechtsteams, das 2017 von der Zeitschrift "Lawyers Monthly" zur "Law Firm of the Year Criminal Law" gekürt wurde.

Fortbildungen
Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen

Psychologische Aspekte und Effekte im Strafverfahren: Fehler vermeiden, Chancen nutzen (Kooperationsveranstaltung mit dem Ministerium der Justiz, Mainz

Verkehrs- und Strafrechtstag 2019
  mit den Themen:
  • Fahrverbot
  • Wiederaufnahme im Bußgeldverfahren
  • § 266a StGB, speziell im Transport- und Logistikbereich
  • E-Scooter: neues Gerät, neue Probleme


"Strafrecht und Strafprozessrecht aktuell“ der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger

Verkehrs- und Strafrechtstag 2018
  mit den Themen
  • Befangenheit § 24 StPO
  • Verteidigung bei Ladungsverstößen
  • Anthropologisches Gutachten
  • Fahrverbot - Verteidigungsmöglichkeiten
  • Verjährung in Bußgeldverfahren


Die Erhebung des Urkundenbeweises im Strafprozess

Forensich-psychiatrisches Kolloquium (Hainaer Forensik Seminar

DIRO Strafrechtstag 2017 - PG Straf- und Bußgeldrecht
  mit den Themen:
  • Durchsuchung / Beschlagnahme / Belehrung § 55 StPO
  • T-O-A (§§ 155 a StPO, §§ 46, 49 StGB)
  • Prozessuale Besonderheiten „Großverfahren“
  • Schmerzensgeld für Angehörige?
  • Schadenersatz / Schmerzensgeld im Strafverfahren
  • Verjährungsprobleme / - chancen
  • Verwaltungsrechtsstreit bei Geschwindigkeitsüberschreitungen / Strategien


DIRO Strafrechtstag 2016 - PG Straf- und Bußgeldrecht
  mit den Themen:
  • Die strafrechtliche Revision
  • T-O-A (§§ 155a StPO, §§ 46, 49 StGB)
  • Kosten des Strafverfahrens
  • Adhäsionsverfahren im Strafverfahren
  • § 229a StGB - Bestechungsdelikte im Gesundheitswesen.


Strafrechtstag 2015 – PG Straf- und Bußgeldrecht
  mit folgenden Einzelthemen
  • Befangenheit des Richters
  • Die Vergütung im Strafrecht
  • Sexualstrafrecht – das aussagepsychologische Gutachten“


Update zum Strafprozessrecht

Neuerungen im Strafrecht und Strafverfahrensrecht

Besonderheiten des Steuerstrafverfahrens

Deliktische Arzthaftung

Zeugenvernehmung - Vernehmungstaktik - Vernehmungspsychologie

Veröffentlichungen
Höheres Risiko für Fahrer und Speditionen – der neue § 8 a FahrPersG

Strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für Straßenbäume, Natur und Recht (NuR) 2010, 320 ff. (mit RA Dr. Fromm)

Vortragstätigkeiten
Jugendstrafrecht für die Praxis

Sprachen
Englisch

Spanisch

Französisch

Digitale Visitenkarte

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Neues Mandat oder

Neue Mandate können wir erst nach Prüfung des Sachverhaltes und eventueller Interessenkollisionen annehmen. Zunächst erhalten Sie eine automatisch generierte Eingangsbestätigung per E-Mail. Danach werden wir Ihnen kurzfristig eine Nachricht über die Annahme des Mandats zukommen lassen. Erst mit unserer positiven Antwort kommt der Anwaltsvertrag zu Stande.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergütung anwaltlicher Tätigkeiten nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) bestimmt, soweit nichts anderes vereinbart wird.  Mit Ausnahme der Gebühren in straf- und bußgeldrechtlichen Angelegenheiten, sowie einzelnen sozialrechtlichen Angelegenheiten richten sich die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit dann nach dem Gegenstandswert und Tätigkeitsabschnitten.  Es gilt zusätzlich eine Auslagenpauschale von 20% der Gebühren, maximal 20,00 € für Post- und Telekommunikation. Weitere Auslagen sind nach dem RVG möglich. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten müssen Sie die Kosten Ihres Anwaltes selbst tragen, auch wenn Sie in der Sache obsiegen. Wir sind berechtigt, Vorschuss zu verlangen. Für die Auszahlung oder Rückzahlung entgegengenommener Geldbeträge an den Auftraggeber wird bei Beträgen bis EUR 250,00 eine Hebegebühr in Höhe von EUR 2,50 erhoben. Im Falle der Auszahlung von Beträgen über EUR 250,00 gilt die gesetzlich nach Betrag gestaffelte Hebegebühr.

Vermerken Sie bitte in Ihrer Nachricht, wenn Sie zunächst die Mitteilung der voraussichtlich anfallenden Gebühren durch uns wünschen. Unter Umständen werden wir einen Vorschuss bei Ihnen anfordern. Wir bieten Ihnen die Zahlung per Überweisung, Scheck oder bar (persönlich in der Kanzlei in Koblenz) an. Selbstverständlich übernehmen wir ebenfalls die wesentlichen Schritte der Abwicklung mit Ihrer Rechtschutzversicherung. Teilen Sie uns bitte die für Sie zuständige Zweigstelle und die Versicherungsnummer mit. Wenn Sie dies wünschen und es die Dringlichkeit Ihrer Angelegenheit zulässt, können wir auch zunächst eine Deckungsschutzzusage bei Ihrer Rechtschutzversicherung anfragen, bevor wir in der Sache tätig werden.

Sie sind jederzeit zur Kündigung des Mandats berechtigt. Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht des Dienstvertragrechts.

Verbraucher haben das nachfolgende Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB, Johann-Peter-Frank-Straße 2, 56070 Koblenz, Telefon: 0261 / 40499-0, Telefax: 0261 / 40499-38, anwaelte@caspers-mock.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Bei neuen Mandaten bitten wir um folgende zusätzliche Angaben

Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass auch Dienstleistungserbringer wie wir, zunächst die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen abwarten sollen, bevor wir mit unserer Tätigkeit beginnen. Dies bedeutet, dass wir nach unserer Mandatsbestätigung zunächst 14 Tage nicht weiter für Sie tätig werden sollen, selbst wenn in dieser Zeit Fristen ablaufen könnten oder Sie Rechtsnachteile erleiden. Sie als Verbraucher haben allerdings die Möglichkeit ausdrücklich den Beginn mit den Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist zu verlangen. Was wünschen Sie?

Füllen Sie das folgende Aktenzeichenfeld bitte nur aus, wenn Sie schon einmal Mandant bei uns waren.



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