Immer wieder zeigt sich in der Praxis, dass viele Unfallgeschädigte, gerade wenn es „nur“ um Blechschäden geht, es aus Kostengründen scheuen, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu Rate zu ziehen und sich zunächst selbst -meist mühsam- mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung „rumschlagen“. Erst wenn sie nicht mehr weiter kommen, nehmen sie anwaltliche Hilfe in Anspruch. Das muss nicht sein!
Die Inanspruchnahme professioneller Hilfe ist für Geschädigte von Anfang an kostenlos und es ist auf jeden Fall dazu zu raten, einen Anwalt einzuschalten. Zum einen weiss der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht von Positionen, die er geltend machen kann, von denen ein juristischer Laie i.d.R keine Kenntnis hat. Zum anderen werden die entstehenden Rechtsanwaltskosten von der gegnerischen Versicherung als Teil des dem Geschädigten entstandenen Schadens getragen. Lohnt es sich somit nicht, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht im Falle eines Unfalles zu kontaktieren?
Auch auf dem Bereich des Rechts der privaten Haftpflichtversicherung helfen wir Ihnen gerne weiter, sowohl im Aktiv-und im Passivprozess; insbesondere dann, wenn es um die Frage der Verletzung von Verkehrssicherungsrecht geht.
Unser Streben geht nach bestmöglicher Qualität. Deshalb halten wir es für wichtig und sichern Ihnen gleichzeitig zu, dass sämtliche Gerichtstermine im OLG-Bezirk Koblenz, sowie in den LG-Bezirken unserer Standorte jeweils von dem zuständigen Sachbearbeiter wahrgenommen werden.
Verkehrsunfälle und Ordnungswidrigkeiten an folgenden Orten haben unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht in letzter Zeit bearbeitet und die Mandanten haben von unserer Erfahrung profitiert.
Erste Informationen finden Sie eventuell in folgenden Beiträgen. Die neuesten Publikationen finden Sie oben.