Rechtsanwalt Simon Esch, Rechtsberater in Koblenz
Magazin
Unser Infoservice für Sie
Donnerstag, 28.04.2022

Mängel am Bau - vor und nach Abnahme



von
Simon Esch
Rechtsanwalt

Rufen Sie mich an: 0261 - 404 99 62
E-Mail:

Während viele Verbraucherinnen und Verbraucher aus Allgemeinwissen oder persönlicher Erfahrung mit den Grundsätzen des Kaufrechts und den Ihnen bei Mängeln der Kaufsache zustehenden Rechten zumindest rudimentär vertraut sind, bietet das (Bau-)Werkvertragsrecht oft ungeahnte Regelungen die für den Laien wenig intuitiv sind. Dieser Beitrag soll Grundwissen vermitteln und Sie in einige Konzepte und Begrifflichkeiten des Werkvertragsrechts einführen. Im Zentrum steht dabei der bauwerkvertragliche Mangel, der eingehend betrachtet wird. Wussten Sie zum Beispiel, dass die Erbringung der im Angebot aufgelisteten Leistungen nicht automatisch die Mangelfreiheit einer Bauleistung garantiert?

Ferner werden Ihnen praktische Tipps an die Hand gegeben, wie Sie Ihre Rechte vor und nach einer Abnahme der Bauleistung sichern können und ich erkläre Ihnen kurz das Institut der Selbstvornahme, welches es so nur im Werkvertragsrecht gibt.

Sie planen ihr Bauvorhaben grade und wollen schon im Vorfeld Ärger durch gute Vertragsgestaltung vermeiden? Dann interessieren Sie sich sicher für diesen Beitrag der Kollegin Schorr.

Weitere ähnliche Beiträge:

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


Anwälte finden