Rechtsanwalt Ingmar Schuller, Rechtsberater in Koblenz
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Freitag, 28.06.2019

HOAI-Sätze anzuwenden, wenn nichts vereinbart?



von
Ingmar Schuller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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Der EuGH hat die Mindest- und Höchsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure für europarechtswidrig erklärt. Unklar ist bislang, wie die deutschen Gerichte hiermit umgehen. 

Das OLG Celle hat sich dahingehend geäußert, dass dies auch für die aktuell laufenden Verfahren gilt.

Das OLG Hamm hat die Mindestsätze hingegen in einer ähnlichen Konstellation zugesprochen.

Die Urteile stellen wir in unserem Video näher vor. Architekten sollten eine entsprechende schriftliche Vereinbarung treffen und sich nicht darauf verlassen, dass die Mindestsätze immer verdient werden.

Das Video wurde erstmals ausgestrahlt auf  TV Mittelrhein und  Westerwald-TV

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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