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Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine Beweissicherung im Baurecht durchzuführen.
Liegen Baumängel vor, ist es wichtig, Beweise zu sichern, da diese bei späteren gerichtlichen Auseinandersetzungen oder außergerichtlichen Verhandlungen helfen können, die Mängel zu dokumentieren und zu belegen. Insbesondere im privaten Bau- und Architektenrecht kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen Bauherren und Unternehmern, beispielsweise wegen Abrechnungsfragen oder Mängeln der Bauleistung. In solchen Fällen ist es wichtig, dass der Bauherr in der Lage ist, die Mängel nachzuweisen und zu dokumentieren, um seine Ansprüche geltend machen zu können. Solche Beweise können beispielsweise Fotos, Zeugenaussagen oder Gutachten sein. Es ist daher ratsam, schon frühzeitig mit der Beweissicherung zu beginnen, um später gut vorbereitet zu sein.
Der Begriff "Eigene Beweissicherung" bezieht sich auf die Maßnahmen, die von einer Person oder einem Unternehmen selbst ergriffen werden können, um Beweismaterial zu sammeln und zu sichern. Im Kontext des privaten Bau- und Architektenrechts könnte dies beispielsweise die Anfertigung von Fotos oder die Einbeziehung von Zeugen (bspw. dritte Personen oder andere Handwerker) sein, um Mängel oder andere Probleme bei einem Bauvorhaben zu dokumentieren.
Eine eigene Beweissicherung hat den Vorteil, dass sie kostengünstig und schnell durchgeführt werden kann. Der Nachteil ist allerdings, dass ihr vor Gericht ein geringerer Beweiswert zukommt als einem gerichtlich in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachten.
Ein Privatgutachten ist ein Gutachten, das von einer Privatperson oder einem Unternehmen in Auftrag gegeben wird, um eine bestimmte Frage oder ein Problem zu untersuchen und eine Expertise hierzu zu erstellen, etwa zum Zustand und / oder dem Wert der in Rede stehenden Bauleistung oder der Ursache von Mängeln.
Diese Art der Beweissicherung bietet den Vorteil, dass der Betroffene den Sachverständigen selbst auswählen kann und dieser meist zeitnahe eine Begutachtung vor Ort anbieten und vornehmen kann, wobei er sich das gesamte Bauwerk bzw. sämtliche Bauleistungen ansehen und Mängel feststellen kann, die dem Bauherrn vielleicht selbst noch nicht aufgefallen sind. Die Kosten hierfür werden allerdings meist nicht von der Rechtschutzversicherung übernommen. Auch besitzt das Privatgutachten im Gegensatz zu einem Gutachten, das von einem Gericht in Auftrag gegeben wird, einen geringeren Beweiswert und hat keine bindende Wirkung im Falle einer späteren gerichtlichen Entscheidung. Es kann jedoch als Hilfsmittel dienen eine Entscheidung dahingehend zu treffen, ob und in welcher Höhe Klage erhoben werden soll oder eine Auseinandersetzung bereits außergerichtlich zu lösen.
Privatgutachten sollten stets von Sachverständigen erstellt werden, die auf dem jeweiligen Gebiet besondere Fachkenntnisse und Erfahrungen haben. Die Handwerkskammern und die IHK führen Listen mit Sachverständigen für verschiedene Bereiche und Gewerke. Der TÜV bietet baubegleitende Qualitätskontrollen an.
Ein Selbständiges Beweisverfahren vor Gericht ist ein Verfahren, bei dem eine Partei eine gerichtliche Begutachtung beantragt, um bestimmte Tatsachen feststellen zu lassen und so Beweise zu sichern. Das Beweisverfahren kann während oder außerhalb eines Streitverfahrens / Klageverfahrens eingeleitet und durchgeführt werden. Die festzustellenden Tatsachen müssen für den Rechtsstreit relevant, d.h. entscheidungserheblich sein und die Beweisfragen im Antrag möglichst genau vorformuliert werden. Die Beweissicherung kann sich dabei auf
beziehen. Der beauftragte Sachverständige ist dann bei seiner Begutachtung an den Inhalt der Beweisfragen gebunden und darf seinen Auftrag nicht überschreiten, etwa indem er weitere Mängel feststellt ö.ä.
Ein Selbständiges Beweisverfahren ist oft langwierig und bis zur eigentlichen Begutachtung können erfahrungsgemäß bereits einige Wochen und Monate vergehen. Denn das Gericht muss die Antragsschrift zunächst der Gegenseite zustellen und dieser Gelegenheit zur Stellungnahme geben, bevor es einen Sachverständigen bestellt, der dann einen Ortstermin bestimmt und die Parteien hierzu einläd. Auch bis zur Vorlage des Gutachtens kann es dann wiederum einige Monate dauern. Anschließend können die Parteien zum Gutachten Stellung nehmen und gegebenenfalls auch Ergänzungsfragen stellen, sodass unter Umständen eine weiteres ergänzendes Gutachten eingeholt werden muss. Im Bau- und Architektenrecht können sich solche Verfahren daher oft auch über einige Jahre erstrecken.
Der entscheidende Vorteil eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens ist jedoch, dass das Ergebnis in einem (späteren) Streit- oder Klageverfahren zwischen den Parteien als Beweismittel verwendet werden kann und dabei für die gerichtliche Entscheidung bindend ist.
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.