Rechtsanwalt Ingmar Schuller, Rechtsberater in Koblenz
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Donnerstag, 27.06.2019

Mängelrügen bei Bauwerken



von
Ingmar Schuller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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Die 5-Jahres-Frist nach Abnahme im Falle von Bauwerken ist nur ein Thema, was bei der Rüge von Mängeln durch den Bauherrn beachtet werden muss. Rechtsanwalt Schuller stellt das gesamte Thema vor, weist darauf hin, wie sich der Werkunternehmer verhalten muss und in welchen Fällen er auch an Nachunternehmer denken sollte. 

 

Das Video wurde erstmals ausgestrahlt auf TV Mittelrhein und Westerwald-TV

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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