Rechtsanwalt Simon Esch, Rechtsberater in Koblenz
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Mittwoch, 13.11.2024

Bauhandwerkersicherheit

Wie sich gewerbliche Bauprojekte für Bauunternehmen und Handwerker finanziell absichern lassen



von
Simon Esch
Rechtsanwalt

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Viele Bauherren sind überrascht, wenn sie das erste Mal mit dem Thema Bauhandwerkersicherheit konfrontiert werden – doch auch Bauunternehmen und Handwerker wissen oft nicht, dass ihnen ein Recht auf eine solche Sicherheit zusteht. Rechtsanwalt Simon Esch, Experte im privaten Baurecht bei caspers mock, erklärt in unserem neuen Rechtstipp-Video, was Bauunternehmen über dieses wichtige Sicherungsrecht wissen müssen.

Was ist die Bauhandwerkersicherheit?

Die Bauhandwerkersicherheit schützt den Bauunternehmer vor einem möglichen Zahlungsausfall des Bauherren. Besonders bei großen Projekten kann dies für den Unternehmer existenzsichernd sein.
Das Gesetz sieht vor, dass gewerbliche Bauherren auf Verlangen eine Sicherheit leisten müssen – üblicherweise in Form einer Bankbürgschaft.

Wichtige Punkte:

  • Nur gewerbliche Bauherren müssen eine Bauhandwerkersicherheit stellen. Verbraucher und die öffentliche Hand sind davon ausgenommen.
  • Der Bauunternehmer hat das Recht, eine Sicherheit zu verlangen, wenn er noch nicht voll bezahlt wurde.
  • Die Höhe der Sicherheit richtet sich nach der Differenz zwischen der Auftragssumme und dem Zahlungsstand – insbesondere früh im Projekt kann die Summe erheblich sein.
  • Wenn eine Übersicherung besteht, kann der Bauherr eine anteilige Freigabe der Sicherheit verlangen.

Haben Sie Fragen zur Bauhandwerkersicherheit oder sind Sie in einen Streit über die Rückgabe der Sicherheit verwickelt? Sprechen Sie uns an – unser Team hilft Ihnen gerne weiter!

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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