Rechtsanwalt Sebastian Kurz, Rechtsberater in Koblenz
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Dienstag, 16.09.2025

Der Schaden nach dem Schaden - Vermeidbare Fehler nach Verkehrsunfällen

Hintergrundwissen für Unfallgeschädigte



von
Sebastian Kurz
Rechtsanwalt

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Ein Verkehrsunfall ist für die Beteiligten immer eine Ausnahmesituation. Durch Schock und Aufregung wird häufig bereits vergessen, Kontaktdaten von Zeugen zu sammeln und Fotografien vom Unfallort zu fertigen. Wer hieran denkt und das Unfallgeschehen zudem durch die Polizei aufnehmen lässt, hat bereits eine erste Grundlage für die Durchsetzung der eigenen Ansprüche geschaffen.

Die Tätigkeit als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht zeigt täglich, dass das allein jedoch nicht reicht. Unfallgeschädigte, die Ihre Ansprüche selbst durchzusetzen versuchen, erleiden sodann regelmäßig weitere finanzielle Schäden – oft, ohne hiervon überhaupt zu wissen.

Ein Unfallgeschädigter kann unbewusst viel falsch machen und sollte sich vergegenwärtigen, dass die eigenen finanziellen Interessen nicht denjenigen der Unfallgegenseite entsprechen. Das betrifft bereits die Schadensermittlung am eigenen Fahrzeug und insbesondere auch die Reparatur in einer sogenannten „Vertrauenswerkstatt“ der gegnerischen Versicherung. Oft gelangen unabhängige Kfz-Sachverständige zu höheren Schadensbeträgen, regelmäßig auch zu anderen, nämlich weitergehenden Reparaturmaßnahmen zur sachgemäßen Fahrzeuginstandsetzung.

Hinzu kommt, dass die Schadensregulierung meist weit über die hauptsächlichen Reparaturkosten hinausgeht. Beispielsweise werden Nutzungsausfall oder Mietwagen, Abschleppkosten, Wertminderung des Fahrzeugs und Schmerzensgeld von Versicherungen in der Regel nicht unaufgefordert ersetzt. Reguliert wird nur, was ausdrücklich geltend gemacht wird – selbst das oft zögerlich und widerwillig; die Bildung von Haftungsquoten sowie deutliche Abzüge bei Schadenspositionen nach Einholung von „Prüfberichten“ sind leider an der Tagesordnung. Ohne anwaltliche Unterstützung entsteht daher oft ein weitergehender Schaden im Nachgang zum eigentlichen Unfallgeschehen durch eine unvollständige Regulierung der eigenen Zahlungsansprüche. Die Thematik wird zunehmend komplex und ist für den rechtlichen Laien regelmäßig überfordernd und nicht zu überblicken.

Die Bearbeitung des Unfallschadens durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist daher bereits unmittelbar nach dem Verkehrsunfall dringend geboten, damit eine rechtzeitige Beratung und sodann zügige und vollständige Schadensregulierung sichergestellt werden können.

Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Kosten der anwaltlichen Vertretung tragen. Daher müssen Unfallgeschädigte nicht zögern und können sofort rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Ein Verkehrsunfall ist bereits belastend genug. Wer frühzeitig anwaltliche Unterstützung hinzuzieht, sorgt dafür, dass die Beweissicherung gelingt und die Regulierung ohne vermeidbare Nachteile verläuft. Der wichtigste Rat lautet daher: Unfall dokumentieren, Polizei hinzuziehen und dann sofort zum Rechtsanwalt.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.