Rechtsanwalt Dr. jur. Dirk Lindloff, Rechtsberater in Koblenz
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Mittwoch, 09.03.2011

LG Koblenz, Urt. v. 09.03.2011 zum Flüssiggaslieferungsvertrag und seine Bedingungen



von
Dr. jur. Dirk Lindloff
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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An dem Verfahren, welches zu dem nachfolgend abrufbaren Urteil führte, ist die Kanzlei Dr. Caspers, Mock & Partner mbB oder Herr Rechtsanwalt Dr. Lindloff nicht beteiligt gewesen. Es ist daher nicht bekannt, ob das Urteil rechtskräftig ist.

Davon abgesehen ist das Urteil gleichwohl von nicht unerheblichem Interesse. Es zeigt auf, dass die Unwirksamkeit einer Reihe von Klauseln nicht dazu führen soll, dass der benachteiligte Vertragspartner tun und lassen kann, was er will.

Ein Vertrag zur Lieferung von Flüssiggas sei nicht deshalb insgesamt unwirksam und sittenwidrig im Sinne von § 138 BGB, meint das LG Koblenz, selbst wenn kumuliert:

  • Die Preisanpassungsklausel unwirksam ist.
  • Wenn neben den laufenden Wartungs- und Reparaturkosten auch die Instandsetzungskosten dem Kunden auferlegt werden, was unwirksam sein könnte.
  • Die Vertragslaufzeitvereinbarung über eine Laufzeit von 10 Jahren als AGB unwirksam wäre.

Vielmehr setze sich gegen alles dies die Argumentation durch, dass der Flüssiggasbehälter im Eigentum des Lieferanten verblieben wäre und die Klausel über das Verbot der Fremdbefüllung wirksam sei. Selbst bei unwirksamer Vertragslaufzeitvereinbarung hätte es zumindest der Kündigung durch den Kunden bedurft. Ohne diese Kündigungserklärung bleibe der Vertrag zunächst bestehen und der Lieferant könne den Kunden bei Fremdbefüllung auf Unterlassung und Auskunft in Anspruch nehmen.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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