E-Commerce und Online-Shops

E-Commerce und Online-Shops


Die elektronische Abwicklung von Geschäften über die Internet-Netze hat die Kommunikation zwischen Unternehmen (B2B), aber auch von Unternehmen mit Verbrauchern (B2C) revolutioniert. Zu dem großen Bereich des E-Commerce gehört die einfache Webseite als Unternehmenspräsentation genauso wie die Online-Shop-Lösung mit tausenden von Produkten und ausdifferenzierten Bestellprozessen. Als Rechtsanwälte haben wir beide Extreme bereits begleitet und unterstützen unsere Mandanten nicht nur bei der Erstgestalltung sondern auch notwendigen Veränderungen.

Ein Online-Shop muss beispielsweise die gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz erfüllen und entsprechende Hinweise in seiner Datenschutzerklärung und in seinen AGB enthalten. Er muss zudem die gesetzlichen Regelungen zum Verbraucherschutz beachten und entsprechende Hinweise in seinen AGB und auf seiner Webseite bereitstellen.

Ein Anwalt kann bei der Erstellung und Überprüfung von Bestellprozesse, Nutzer-Logins, AGB und Datenschutzerklärung behilflich sein und sicherstellen, dass diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Er kann zudem bei der Klärung rechtlicher Fragen zu verschiedenen Aspekten des Online-Handels behilflich sein.

Das Spannungsfeld

Die anwaltliche Prüfung von E-Commerce-Auftritten im Internet steht häufig im Spannungsfeld der zum Teil umfassenden gesetzlichen Vorgaben und der Bedienbarkeit, die wesentlichen Einfluss auf dem kommerziellen Erfolg des Auftritts hat. Zudem ist Sicherheit sowohl für die Besucher der Webseite aber auch die Seitenbetreiber ein wichtiger Faktor. Den Ausgleich zwischen diesen und den vielen weiteren Einflussfaktoren suchen wir als Fachanwälte für IT-Recht gerne für unsere Mandanten.

Es wichtig ist, die gesetzlichen Anforderungen zu beachten. Diese Anforderungen können sich schnell ändern und es kann schwierig sein, immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben.

Trotzdem ist es wichtig, sich umfassend über die gesetzlichen Anforderungen zu informieren und diese einzuhalten, um Verstöße zu vermeiden und eventuelle Haftungsrisiken zu minimieren. Ein Anwalt kann bei der Klärung rechtlicher Fragen behilflich sein und dabei unterstützen, die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten.

Verknüpfung von anwaltlichen Tätigkeitsbereichen

Unsere besondere Stärke sehen wir in der Verknüpfung von technischem Wissen über die Möglichkeiten der Gestaltung eines Online-Shops, mit dem Wissen eines Fachanwalts für Informationstechnologierecht und zugleich unseren Kenntnissen aus dem Bereich des Wettbewerbsrechts, da zwei unserer Fachanwälte für IT-Recht zugleich Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz sind. Zu letzterem Bereich gehört auch das Wettbewerbsrecht sowie das Domainrecht als Teil des Kennzeichenrechts

Beide Fachanwalts-Rechtsgebiete sind eng miteinander verbunden und betreffen viele Aspekte des Online-Handels. Das IT-Recht regelt beispielsweise Fragen zum Datenschutz und zur Haftung bei technischen Störungen. Das Werberecht hingegen beschäftigt sich mit den Regeln für die Gestaltung und Platzierung von Werbung, insbesondere im Internet. Es kann sinnvoll sein, sich in beiden Rechtsgebieten gut auszukennen, um sicherzustellen, dass der Online-Shop rechtlich einwandfrei ist und keine Verstöße gegen datenschutzrechtliche oder werberechtliche Vorschriften begangen werden.

Teure Abmahnungen vermeiden und fairen Wettbewerb herstellen

Soweit es im E-Commerce-Projekt um eine öffentlich abrufbare Webseite geht, sollte sich der Anbieter darauf einstellen, dass Wettbewerber und sonstige zur Wahrung des Wettbewerbsrechts berufene Stellen eine rechtliche Überprüfung vornehmen. Die anwaltliche Beratung kann hier Abmahnungen vermeiden helfen, die ansonsten teuer werden können.

Es ist nämlich möglich, dass man als Betreiber eines Online-Shops eine Abmahnung erhält, wenn man gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Abmahnungen können beispielsweise von Konkurrenten, Verbraucherverbänden oder anderen Interessensvertretern ausgesprochen werden, wenn sie der Ansicht sind, dass der Online-Shop gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Wenn man eine Abmahnung erhält, sollte man diese ernst nehmen und sich umgehend um die Behebung des beanstandeten Verstoßes kümmern. Dies reicht aber meist nicht mehr aus. Der Abmahner besteht in der Regel auf Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Es ist möglich, dass man als Betreiber eines Online-Shops aufgefordert wird, eine Unterlassungserklärung abzugeben, wenn man gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Eine Unterlassungserklärung ist eine Erklärung, in der man sich verpflichtet, bestimmte Handlungen in Zukunft zu unterlassen. Sie kann beispielsweise ausgesprochen werden, wenn man gegen fernabsatzrechtliche oder werberechtliche Vorschriften verstößt.

Wenn man eine Unterlassungserklärung abgeben muss, sollte man diese ernst nehmen und sich an die darin enthaltenen Verpflichtungen halten. Eine Unterlassungserklärung kann beispielsweise enthalten:

  • Die Verpflichtung, bestimmte Handlungen in Zukunft zu unterlassen.
  • Die Verpflichtung, bestimmte Inhalte von der Webseite zu entfernen.
  • Die Verpflichtung, bestimmte AGB oder Datenschutzerklärungen zu ändern

Eine Unterlassungserklärung ist in der Regel verbindlich und kann einklagbar sein. Es ist daher wichtig, sich an die darin enthaltenen Verpflichtungen zu halten, um mögliche Haftungsrisiken zu vermeiden. Ein Anwalt kann bei der Formulierung und Prüfung einer Unterlassungserklärung behilflich sein und dabei unterstützen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um künftige Verstöße zu vermeiden.

Selbstverständlich unterstützen wir unsere Mandanten auch darin, dass die Wettbewerber sich genauso an das Recht halten, wie unsere Mandanten. Schließlich soll keinem Marktteilnehmer ein etwaiger Nachteil entstehen, insbesondere wenn es zum Beispiel um Widerrufsrechte geht, deren Ausübung durch die Verbraucher in der Regel hohe Kosten beim E-Commerce-Anbieter verursachen.

Unseren Prüfungsumfang stimmt der Fachanwalt mit den Mandanten stets ab. Die Prüfung kann z.B. umfassen:

  • Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten
  • Einräumung von Widerrufsrechten und Belehrung hierüber (insb. um zeitlich sehr lange laufende Widerrufsfristen zu vermeiden),
  • das vollständige und ordnungsgemäße Impressum,
  • eine individuell angepasste Datenschutzerklärung,
  • die Prüfung von Werbeaussagen auf ihre wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit
  • u.v.m.
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