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Banner mit der Aufforderung zur Abgabe einer Einwilligung begegnen einem ständig beim Surfen im Internet. Kaum eine Webseite ist noch aufrufbar, ohne dass man eine oder manchmal gleich duzendweise Einwilligung(en) abgeben soll. Meistens sind die entsprechenden Banner nicht in Übereinstimmung mit den Einwilligungsanforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gestaltet.
Die Landesdatenschutzbehörden gehen seit einiger Zeit dagegen vor. Man hat sich koordiniert und aktuell steht vor allem die Branche der Medienunternehmen im Fokus der behördlichen Maßnahmen. Es kann aber jederzeit auch andere Unternehmen treffen.
In einem ersten Zwischenbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz sind die TOP-5 der Fehler, die eine wirksame Einwilligung verhindern, aufgelistet worden (Quelle):
Leider sind Webagenturen häufig über diese Themen nicht informiert. Dabei kann man auch umfangreichere Webseiten ganz ohne Cookies, Drittinhalte und Einwilligungen gestalten, wie unsere Webseite zeigt. Mehraufwand entsteht für die Agentur allenfalls beim ersten Kunden, wenn man dort zum Beispiel näher nachdenken muss, wie man selbst eine Karte einbindet, ohne Google Maps zu nutzen.
Die Prüfung von solchen Bannern sollte somit auch unter Einbeziehung solcher technischen Aspekte erfolgen, wie zum Beispiel dem Thema "Falsche Reihenfolge". Von diesem Punkt abgesehen, sieht man den Bannern mit dem geübten datenschutzrechtlichen Auge häufig schnell an, ob sie zu einer wirksamen Einwilligung führen.
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.