Rechtsanwalt Dr. jur. Dirk Lindloff, Rechtsberater in Koblenz
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Montag, 25.10.2021

Top 5 der Fehler bei Banner-Einwilligungen (sog. Cookie-Banner) auf Webseiten



von
Dr. jur. Dirk Lindloff
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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Banner mit der Aufforderung zur Abgabe einer Einwilligung begegnen einem ständig beim Surfen im Internet. Kaum eine Webseite ist noch aufrufbar, ohne dass man eine oder manchmal gleich duzendweise Einwilligung(en) abgeben soll. Meistens sind die entsprechenden Banner nicht in Übereinstimmung mit den Einwilligungsanforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gestaltet.

Die Landesdatenschutzbehörden gehen seit einiger Zeit dagegen vor. Man hat sich koordiniert und aktuell steht vor allem die Branche der Medienunternehmen im Fokus der behördlichen Maßnahmen. Es kann aber jederzeit auch andere Unternehmen treffen.

In einem ersten Zwischenbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz sind die TOP-5 der Fehler, die eine wirksame Einwilligung verhindern, aufgelistet worden (Quelle):

  • Falsche Reihenfolge: Häufig werden einwilligungsbedürftige Drittdienste bereits beim Öffnen der Webseiten eingebunden und Cookies gesetzt – also noch vor der Einwilligungsabfrage.
  • Fehlende Informationen: Auf der ersten Ebene der Einwilligungsbanner werden zudem nur unzureichende oder falsche Informationen über das Nutzertracking gegeben.
  • Unzureichender Einwilligungsumfang: Selbst wenn der Nutzer die Möglichkeit wahrnimmt, bereits auf der ersten Ebene des Einwilligungsbanners alles abzulehnen, bleiben zahlreiche Cookies und Drittdienste aktiv, die eine Einwilligung erfordern.
  • Keine einfache Ablehnung: Während bei allen Einwilligungsbannern auf der ersten Ebene eine Schaltfläche vorhanden ist, mit der eine Zustimmung zu sämtlichen Cookies und Drittdiensten erteilt werden kann, fehlt auf dieser Ebene häufig eine ebenso einfache Möglichkeit, das  einwilligungsbedürftige Nutzertracking in Gänze abzulehnen oder das Banner ohne Entscheidung schließen zu können.
  • Manipulation der Nutzerinnen und Nutzer: Die Ausgestaltung der Einwilligungsbanner weist zahlreiche Formen des Nudging auf. Das bedeutet, Nutzerinnen und Nutzer werden unterschwellig zur Abgabe einer Einwilligung gedrängt, indem die Schaltfläche für die Zustimmung beispielsweise durch eine farbliche Hervorhebung deutlich auffälliger gestaltet ist als die Schaltfläche zum Ablehnen oder indem die Verweigerung der Einwilligung unnötig verkompliziert wird.

Leider sind Webagenturen häufig über diese Themen nicht informiert. Dabei kann man auch umfangreichere Webseiten ganz ohne Cookies, Drittinhalte und Einwilligungen gestalten, wie unsere Webseite zeigt. Mehraufwand entsteht für die Agentur allenfalls beim ersten Kunden, wenn man dort zum Beispiel näher nachdenken muss, wie man selbst eine Karte einbindet, ohne Google Maps zu nutzen.

Die Prüfung von solchen Bannern sollte somit auch unter Einbeziehung solcher technischen Aspekte erfolgen, wie zum Beispiel dem Thema "Falsche Reihenfolge". Von diesem Punkt abgesehen, sieht man den Bannern mit dem geübten datenschutzrechtlichen Auge häufig schnell an, ob sie zu einer wirksamen Einwilligung führen.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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