Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB



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Anschrift:

Emil-Nolde-Straße 7
53113 Bonn
Bonn
Vor Ort für Sie da - Bundesweit tätig
Standort

Rechtsanwaltskanzlei
Bonn

Die Rechtsanwaltskanzlei in Bonn ist Teil einer überörtlichen Sozietät und hat sich auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, insbesondere auf das Wohn- und Mietrecht sowie das Ingenieur- und Architektenrecht. Die Kanzlei hat ihren Sitz in der ehemaligen Bundeshauptstadt Bonn und ist seit 2009 vor Ort tätig.

Die Anwälte der Kanzlei haben langjährige Erfahrung in der Beratung von in- und ausländischen Mandanten auf den genannten Rechtsgebieten und sind somit in der Lage, umfassende und individuelle Beratungsdienstleistungen anzubieten. Die enge Zusammenarbeit mit dem Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Bonn/Rhein-Sieg e.V., dessen 1. Vorsitzender Herr Prof. Dr. Hans Rudolf Sangenstedt ist, sowie den Ingenieurkammern BauNRW, Niedersachsen, Rheinland Pfalz und Hessen, stellt sicher, dass die Kanzlei stets auf dem neuesten Stand der Rechtsentwicklung ist und ihre Mandanten optimal beraten kann.

Das Wohn- und Mietrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet und betrifft viele Aspekte des täglichen Lebens. Die Anwälte der Kanzlei haben eine umfassende Expertise in diesem Bereich und sind in der Lage, ihre Mandanten bei allen Fragen rund um Mietverträge, Kündigungen, Mietmängel, Nebenkostenabrechnungen und vielem mehr zu beraten. Dabei legen sie großen Wert auf eine praxisnahe und individuelle Beratung, um ihren Mandanten zu helfen, ihre rechtlichen Interessen bestmöglich zu vertreten.

Das Ingenieur- und Architektenrecht betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern im Bereich des Bauwesens. Hier beraten die Anwälte der Kanzlei insbesondere Ingenieure und Architekten bei der Gestaltung von Verträgen, der Abwicklung von Bauvorhaben und der Durchsetzung von Ansprüchen. Auch bei Fragen der Haftung und des Versicherungsschutzes stehen sie ihren Mandanten zur Seite und helfen dabei, juristische Konflikte zu vermeiden oder erfolgreich zu lösen.

Neben diesen Schwerpunkten bietet die Kanzlei auch Beratungsleistungen in anderen Rechtsgebieten an, wie beispielsweise im Arbeitsrecht, im Vertragsrecht und im Gesellschaftsrecht. Dabei arbeiten die Anwälte eng zusammen, um ihren Mandanten eine umfassende und individuelle Beratung zu bieten. Weitere Fachkompetenz kommt häufig von unserem Standort in Koblenz hinzu.

Die jüngste räumliche Erweiterung der Rechtsanwaltskanzlei in Bonn durch den Umzug in neue Büros im Jahr 2023 bietet die Möglichkeit, das Leistungsspektrum in Bonn noch weiter zu erweitern. So ist es der Kanzlei nun möglich, verstärkt auch das Handels- und Gesellschaftsrecht sowie das Verwaltungsrecht in Bonn persönlich anzubieten.

Mit der Erweiterung des Leistungsspektrums in Bonn können nun auch Unternehmen und Institutionen in der Region von der langjährigen Erfahrung der Anwälte der Kanzlei in diesen Rechtsgebieten profitieren. Hierbei können die Anwälte bei der Gründung von Unternehmen, der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und der Begleitung von gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen unterstützen. Vor allem aber bieten wir Ihnen nun auch verstärkt die Beratung und Unterstützung im Bereich Due Diligence und Unternehmensbewertung an.

Die Expertise der Anwälte in diesen Bereichen ermöglicht es Mandanten, fundierte Entscheidungen im Rahmen von Transaktionen oder Investitionen zu treffen.

Im Bereich der Due Diligence beraten die Anwälte ihre Mandanten bei der Analyse von Unternehmen oder Geschäftsmodellen, um mögliche Risiken oder Schwachstellen zu identifizieren. Dabei geht es beispielsweise um die Prüfung von rechtlichen, finanziellen oder steuerlichen Aspekten, um eine umfassende Risikobewertung vor einer Transaktion vorzunehmen. Hierbei können die Anwälte ihre Erfahrung und Expertise einbringen, um mögliche Risiken zu identifizieren und Lösungsansätze aufzuzeigen.

Auch im Bereich der Unternehmensbewertung können die Anwälte der Kanzlei in Bonn umfassende Beratung anbieten. Hierbei geht es um die Ermittlung des wirtschaftlichen Werts von Unternehmen oder Unternehmensteilen, beispielsweise im Rahmen von Transaktionen oder Streitigkeiten. Hierbei können die Anwälte ihre Erfahrung und Expertise einbringen, um eine fundierte Bewertung vorzunehmen und ihren Mandanten bei der Durchführung von Transaktionen oder der Abwehr von Ansprüchen zu unterstützen.

Auch im Bereich des Verwaltungsrechts bietet die Kanzlei nun eine umfassende Beratung an, beispielsweise bei Genehmigungsverfahren oder in Streitigkeiten mit Behörden.

Die Erweiterung des Leistungsspektrums in Bonn ist somit ein weiterer Schritt in der strategischen Ausrichtung der Kanzlei auf eine umfassende und individuelle Beratung ihrer Mandanten in allen relevanten Rechtsgebieten.

Insgesamt ist die Rechtsanwaltskanzlei in Bonn eine renommierte und erfahrene Kanzlei mit einem breiten Leistungsspektrum. Die Anwälte verfügen übereine ausgeprägte Fachkompetenz und ein hohes Maß an Engagement, um ihre Mandanten bestmöglich zu vertreten. Dabei legen sie großen Wert auf eine individuelle und praxisnahe Beratung und stehen ihren Mandanten stets zur Seite.

Die enge Zusammenarbeit mit dem Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Bonn/Rhein-Sieg e.V. sowie den Ingenieurkammern BauNRW, Niedersachsen, Rheinland Pfalz und Hessen zeigt, dass die Kanzlei über ein breites Netzwerk und eine ausgeprägte fachliche Expertise verfügt. Die Anwälte sind somit in der Lage, ihren Mandanten stets eine aktuelle und umfassende Beratung auf dem neuesten Stand der Rechtsentwicklung zu bieten.

Ein weiterer Vorteil der Kanzlei in Bonn ist ihre langjährige Erfahrung auf den genannten Rechtsgebieten. Die Anwälte haben in zahlreichen Fällen bewiesen, dass sie in der Lage sind, auch in komplexen und schwierigen Fällen erfolgreich zu agieren. Dabei geht es immer darum, die Interessen des Mandanten bestmöglich zu vertreten und eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten akzeptabel ist.

Neben der Beratung von Mandanten bietet die Kanzlei auch Vorträge und Schulungen zu verschiedenen rechtlichen Themen an. So können Unternehmen und Privatpersonen sich gezielt zu bestimmten Themen informieren und ihr Wissen auf den neuesten Stand bringen. Auch hier zeigt sich das Engagement der Kanzlei, ihre Mandanten nicht nur im konkreten Einzelfall, sondern auch darüber hinaus zu unterstützen.

Öffnungszeiten

Mo-Fr. von 8:00 - 17:00

Bitte vereinbaren Sie stets vorab telefonisch einen Termin.

Anfahrt

Ihr Ziel ist die Anwaltskanzlei in der Emil-Nolde-Straße 7, 53113 Bonn. Wenn Sie uns mit dem PKW besuchen, können Sie in der Tiefgarage des Gebäudes parken. Die Tiefgarage erreichen Sie über die Marie-Kahle-Allee und melden sich bitte an der Tiefgarageneinfahrt und den Ausgängen der Tiefgarage per Sprechanlage bei uns. Auf der folgenden Karte sehen Sie die Tiefgarageneinfahrt. Der Eingang zum Gebäude erfolgt ansonsten über die Emil-Nolde-Straße.

Planen Sie Ihre Anfahrt:

Infos für Rollstuhlfahrer ♿

In unserer Rechtsanwaltskanzlei in Bonn bieten wir Ihnen einen barrierefreien Zugang:

  • Ebenerdiger Zugang zum Aufzug (rollstuhlgeeignet)
  • Ebenerdiger Zugang zur Kanzlei und zum Besprechungsraum

Qualitätsmanagementsystem

Die Büroorganisation in Bezug auf unsere Organisation in Bonn ist nach DIN EN 9001:2015 zertifiziert.

Zertifikat des TÜV Süd über die Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems der Rechtsanwaltskanzlei.
Hinweis: Soweit auf dem Zertifikat "Erbringung anwaltlicher Leistungen" genannt ist, meint dies nur den grundsätzlichen Tätigkeitsbereich des zertifizierten Unternehmens. Zertifiziert ist die Büroorganisation.

Umweltmanagementsystem

Unsere Tätigkeit in Bonn ist nach ISO 14001:2015 für sein Umweltmanagementsystem zertifiziert.

Zertifikat des TÜV Süd über die Zertifizierung des Umweltmanagementsystems der Rechtsanwaltskanzlei.
Hinweis: Soweit auf dem Zertifikat "Erbringung anwaltlicher Leistungen" genannt ist, meint dies nur den grundsätzlichen Tätigkeitsbereich des zertifizierten Unternehmens. Unsere juristische Arbeit in der anwaltlichen Beratung und Vertretung ist als Tätigkeit des Denkens, Argumentierens und der Recherche selbstverständlich unabhängig von Umweltthemen.

Kontaktformular


Neues Mandat oder

Neue Mandate können wir erst nach Prüfung des Sachverhaltes und eventueller Interessenkollisionen annehmen. Zunächst erhalten Sie eine automatisch generierte Eingangsbestätigung per E-Mail. Danach werden wir Ihnen kurzfristig eine Nachricht über die Annahme des Mandats zukommen lassen. Erst mit unserer positiven Antwort kommt der Anwaltsvertrag zu Stande.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergütung anwaltlicher Tätigkeiten nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) bestimmt, soweit nichts anderes vereinbart wird.  Mit Ausnahme der Gebühren in straf- und bußgeldrechtlichen Angelegenheiten, sowie einzelnen sozialrechtlichen Angelegenheiten richten sich die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit dann nach dem Gegenstandswert und Tätigkeitsabschnitten.  Es gilt zusätzlich eine Auslagenpauschale von 20% der Gebühren, maximal 20,00 € für Post- und Telekommunikation. Weitere Auslagen sind nach dem RVG möglich. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten müssen Sie die Kosten Ihres Anwaltes selbst tragen, auch wenn Sie in der Sache obsiegen. Wir sind berechtigt, Vorschuss zu verlangen. Für die Auszahlung oder Rückzahlung entgegengenommener Geldbeträge an den Auftraggeber wird bei Beträgen bis EUR 250,00 eine Hebegebühr in Höhe von EUR 2,50 erhoben. Im Falle der Auszahlung von Beträgen über EUR 250,00 gilt die gesetzlich nach Betrag gestaffelte Hebegebühr.

Vermerken Sie bitte in Ihrer Nachricht, wenn Sie zunächst die Mitteilung der voraussichtlich anfallenden Gebühren durch uns wünschen. Unter Umständen werden wir einen Vorschuss bei Ihnen anfordern. Wir bieten Ihnen die Zahlung per Überweisung, Scheck oder bar (persönlich in der Kanzlei in Koblenz) an. Selbstverständlich übernehmen wir ebenfalls die wesentlichen Schritte der Abwicklung mit Ihrer Rechtschutzversicherung. Teilen Sie uns bitte die für Sie zuständige Zweigstelle und die Versicherungsnummer mit. Wenn Sie dies wünschen und es die Dringlichkeit Ihrer Angelegenheit zulässt, können wir auch zunächst eine Deckungsschutzzusage bei Ihrer Rechtschutzversicherung anfragen, bevor wir in der Sache tätig werden.

Sie sind jederzeit zur Kündigung des Mandats berechtigt. Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht des Dienstvertragrechts.

Verbraucher haben das nachfolgende Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB, Rudolf-Virchow-Straße 11, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 / 40499-0, Telefax: 0261 / 40499-38, anwaelte@caspers-mock.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Bei neuen Mandaten bitten wir um folgende zusätzliche Angaben

Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass auch Dienstleistungserbringer wie wir, zunächst die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen abwarten sollen, bevor wir mit unserer Tätigkeit beginnen. Dies bedeutet, dass wir nach unserer Mandatsbestätigung zunächst 14 Tage nicht weiter für Sie tätig werden sollen, selbst wenn in dieser Zeit Fristen ablaufen könnten oder Sie Rechtsnachteile erleiden. Sie als Verbraucher haben allerdings die Möglichkeit ausdrücklich den Beginn mit den Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist zu verlangen. Was wünschen Sie?

Füllen Sie das folgende Aktenzeichenfeld bitte nur aus, wenn Sie schon einmal Mandant bei uns waren.





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