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In dem Videobeitrag wird ein besonders spannendes Thema im Vergaberecht dargestellt, nämlich die Frage, wann Schadensersatz im Vergaberecht in Form eines entgangenen Gewinns verlangt werden kann.
Es werden die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs im Vergaberecht vorgestellt, dh. die Verletzung von vergaberechtlichen Vorschriften, die subjektive Rechte vermitteln und es muss natürlich ein Schaden entstanden sein. Die Hürden sind gering, denn es kommt weder auf Verschulden an, noch ob der Bieter auf die Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften vertraut hat.
Der Schadensersatz in Form entgangenen Gewinns ist allerdings sehr viel schwieriger durchzusetzen. Der Bieter muss dann beweisen, dass er ohne den Fehler den Zuschlag erhalten hätte. Insbesondere muss man berücksichtigen, ob der Bieter bösgläubig ist, dh. ob er erkennt, dass der Auftraggeber einen Fehler macht und das Verfahren weiterlaufen lässt. Grundsätzlich wurde in einer aktuellen Entscheidung des OLG Naumburg ein Anspruch nicht allein wegen des Verhaltens des Bieters abgewiesen, allerdings haben die Richter eine sehr umfassende Einschränkung gemacht, denn die Untätigkeit kann dem Bieter als Mitverschulden anzurechnen sein. Seine Ansprüche werden dann gekürzt.
Die Details werden im Video näher dargestellt.
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.