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Rheinland-Pfalz hat jüngst die Wertgrenzen für die Vergabe öffentlicher Aufträge deutlich angehoben. Bis zu 200.000 € können mit wenigen formellen Vorgaben vergeben werden.
Im Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung zum Schadensersatz getroffen, die die Schadensersatzansprüche für Bieter wesentlich einfacher macht. Der Bieter muss grundsätzlich in bestimmten Fristen Mängel rügen. Nach der neuen Entscheidung ist dies aber nicht mehr erforderlich, um später Schadensersatz geltend machen zu können.
Mehr Details erfahren Sie in unserem Videobeitrag.
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.