In dem Videobeitrag werden die Möglichkeiten von kleineren und mittleren Unternehmen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erläutert. Aus dem Inhalt:
Eignung zur Auftragsdurchführung
Das Vergaberecht will verhindern, dass kleinere und mittlere Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.
Teillose und Fachlose helfen kleinen und mittleren Betrieben.
Ein Generalauftragnehmer kann durch mehrere Betriebe gebildet werden, sog. Bietergemeinschaft.
Zur Bietergemeinschaft dürfen sich auch solche Unternehmen zusammenschließen, die den Auftrag jeweils alleine durchführen könnten.
Bietergemeinschaft sind bei allen öffentlichen Aufträgen denkbar.
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.