Rechtsanwalt Oliver Weihrauch, Rechtsberater in Bonn
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Donnerstag, 22.09.2022

Preissteigerungen und verlängerte Lieferzeiten bei öffentlichen Auftraggebern unter Anwendung des Vergaberechts



von
Oliver Weihrauch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Vergaberecht

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Preissteigerungen und verlängerte Lieferzeiten bestimmen seit Monaten die Wirtschaftsnachrichten. Dies trifft nicht nur Unternehmen untereinander. Besonders interessant wird es, wenn Unternehmen mit der öffentlichen Hand Verträge vereinbart haben oder zukünftig vereinbaren.

Die Unternehmer müssen ihre Preise und Lieferzeiten sicher kalkulieren können. Sas funktioniert im Moment nicht mehr.

Für den Bund und Bauleistungen hat das Bundesbauministerium schon im März mit einem Erlass reagiert, wonach vermehrt Preisgleitklauseln vereinbart werden sollen. Andere öffentliche Träger müssen dies nicht anwenden. Einige haben sich dem aber angeschlossen und wenden dies zudem auch für Kaufverträge oder Dienstleistungsverträge an.

Bei laufenden Verträgen wird man ebenfalls an die nachträgliche Vereinbaring von Preisgleitklauseln denken können oder den Vertrag anpassen.

Hinsichtlich der Lieferzeiten enthalten die Standard-Vertragsmuster bereits Klauseln, die eine Verlängerung der Ausführungsfristen vorsehen.

Mehr Informationen und Tipps finden Sie in unserem Video.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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