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Donnerstag, 10.10.2024

Corona-Soforthilfe, Rückforderung und Anfechtung

Ein Überblick



von
Erika Braun
Rechtsanwältin

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Die Corona-Pandemie hat weltweit zu erheblichen wirtschaftlichen Verwerfungen geführt. Um die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen abzufedern, hat die deutsche Bundesregierung eine Vielzahl von Hilfsprogrammen aufgelegt. Eines der prominentesten Programme war die Corona-Soforthilfe, die insbesondere kleinen Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern schnelle finanzielle Unterstützung bieten sollte. Mit der Auszahlung der Hilfen gingen jedoch auch zahlreiche Rückforderungen und rechtliche Anfechtungen einher. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die Corona-Soforthilfe, die Gründe für Rückforderungen und die Möglichkeiten der Anfechtung.

 

Die Corona-Soforthilfe

Die Corona-Soforthilfe wurde im März 2020 ins Leben gerufen, um den unmittelbaren Liquiditätsbedarf von kleinen Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern zu decken. Die Hilfen wurden in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt, die je nach Bundesland und Unternehmensgröße variierten.

 

Zielgruppe

  • Kleine Unternehmen mit bis zu 10 bzw. 50 Beschäftigten (je nach Förderprogramm)
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Landwirtschaftliche Betriebe und Kulturschaffende

 

Förderhöhe

  • Bis zu 9.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten
  • Bis zu 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
  • In einigen Bundesländern gab es zusätzliche Programme mit höheren Fördersummen

 

Rückforderungen der Corona-Soforthilfe

Trotz der schnellen und unbürokratischen Auszahlung der Soforthilfe kam es im Nachhinein zu zahlreichen Rückforderungen. Diese Rückforderungen können verschiedene Gründe haben:

Falsche Angaben bei der Antragstellung

  •  Falsche oder unvollständige Angaben: Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass bei der Antragstellung falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden, kann die Soforthilfe zurückgefordert werden.
  • Fehlende wirtschaftliche Notlage: Wenn der Antragsteller keine ausreichende wirtschaftliche Notlage nachweisen kann, die die Soforthilfe rechtfertigt.

 

Verwendung der Mittel

  • Zweckentfremdung: Die Soforthilfe musste zweckgebunden für betriebliche Ausgaben wie Miete, Pacht, Leasingraten oder laufende Betreibskosten verwendet werden. Eine Verwendung für private Zwecke ist nicht zulässig und kann zur Rückforderung führen.
  • Doppelförderung: Wenn Unternehmen mehrere Hilfsprogramme gleichzeitig in Anspruch genommen haben, die sich überschneiden, kann dies ebenfalls zur Rückforderung führen.

 

Nachträgliche Überprüfung

Prüfung durch Behörden: Die zuständigen Behörden haben die Möglichkeit, die Anträge nachträglich zu überprüfen und bei Unstimmigkeiten eine Rückforderung zu veranlassen.

 

Anfechtung von Rückforderungen

Wenn ein Unternehmen oder ein Selbstständiger eine Rückforderung der Corona-Soforthilfe erhält, besteht die Möglichkeit, diese anzufechten. Die Anfechtung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:

Widerspruch

  • Widerspruch einlegen: Gegen den Rückforderungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen und die Gründe für die Anfechtung darlegen.
  • Begründung: Es ist wichtig, den Widerspruch ausführlich zu begründen und gegebenenfalls Beweismittel beizufügen, die die Richtigkeit der ursprünglichen Angaben belegen.

 

Klage vor dem Verwaltungsgericht

  • Verwaltungsgerichtliche Klage: Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, besteht die Mögllilchkeit, Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zu erheen. Auch hier gilt eine Frist von einem Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids.
  • Rechtliche Beratung: Es empfiehlt sich, bei der Klageerhebung rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen.

 

Härtefallregelungen

Härtefallantrag: In einigen Fällen können Betroffene einen Härtefallantrag stellen, um eine Rückforderung abzumildern oder zu vermeiden. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn die Rückzahlung zu einer existenziellen Bedrohung des Unternehmens führen würde.

 

Fazit

Die Corona-Soforthilfe war ein wichtiges Instrument zur Unterstützung von kleinen Unternehmen und Selbstständigen in der Pandemie. Allerdings haben Rückforderungen und Anfechtungen gezeigt, dass die schnelle und unbürokratische Hilfe auch rechtliche Herausforderungen mit sich bringt. Unternehmen und Selbstständige, die mit Rückforderungen konfrontiert sind, sollten ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen oder Klage erheben.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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