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Rechtsanwalt Oliver Weihrauch, Rechtsberater in Bonn
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Dienstag, 18.03.2025

Vergaberecht & Mischkalkulation

Wann droht der Angebotsausschluss?



von
Oliver Weihrauch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Vergaberecht

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In unserem neuen Rechtstipp-Video erklärt Fachanwalt Oliver Weihrauch, warum öffentliche Auftraggeber beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen bestimmten Regeln folgen müssen – und wie sich Unternehmen vor Angebotsausschlüssen schützen können.

Ein aktuelles Urteil der Vergabekammer Südbayern könnte dabei eine entscheidende Wende bringen: Nicht jede Mischkalkulation führt mehr zum Ausschluss!

 

Warum müssen öffentliche Auftraggeber strenge Vergaberegeln einhalten?

Da öffentliche Stellen mit Steuergeldern wirtschaftlich handeln müssen, gelten im Vergaberecht klare Regeln. Neben Preis-Leistungs-Wettbewerben spielen dabei auch Korruptionsprävention sowie soziale und ökologische Kriterien eine Rolle.

 

Was sind Mischkalkulationen – und warum sind sie problematisch?

Mischkalkulationen entstehen, wenn Bieter Kosten falsch zuordnen, etwa spätere Leistungen in frühere Positionen einkalkulieren. Dadurch könnten sie frühzeitig höhere Abschlagszahlungen erhalten – was den Wettbewerb verfälscht und andere Anbieter benachteiligt.

Bisher galt: Solche Angebote müssen ausgeschlossen werden!

 

Hat sich diese strenge Regelung jetzt geändert?

Laut einer Entscheidung der Vergabekammer Südbayern kann eine Mischkalkulation ausnahmsweise akzeptiert werden, wenn sie nur Bagatellpositionen betrifft. Beträgt der Fehler nur wenige Euro in einem Millionen-Auftrag, wäre ein Ausschluss unverhältnismäßig.

 

Können sich Unternehmen auf diese Entscheidung verlassen?

Die Entscheidung ist neu und noch nicht höchstrichterlich bestätigt. Andere Vergabekammern oder Oberlandesgerichte könnten abweichend urteilen. Dennoch zeigt sich ein Trend zu mehr Praxisnähe und weniger Formalismus im Vergaberecht.

Unser Tipp:

Fehler in der Kalkulation können schwerwiegende Folgen haben. Unternehmen sollten ihre Angebote genau prüfen, um Ausschlüsse zu vermeiden. Unser Vergaberechtsteam bei caspers mock unterstützt Sie dabei, rechtssicher zu kalkulieren und Vergaberechtsverstöße anzufechten.

 

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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