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Bußgelder können grundsätzlich nicht von der Steuer abgesetzt werden.
Bei Speditionen und Paketdiensten werden Bußgelder häufig vom Arbeitgeber übernommen. Wie ist dann zu verfahren?
In unserem Video erfahren Sie mehr zu dem Thema und dann kommt auch noch "one more thing".
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.