Rechtsanwalt Eckhard Finke, Rechtsberater in Koblenz
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Donnerstag, 27.05.2021

Home-Office und Kurzarbeit in der Steuererklärung



von
Eckhard Finke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Steuerberater

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In der Steuererklärung für 2020 lässt sich erstmals eine Home-Office-Pauschale geltend machen. Diese gilt für jeden Tag, an dem man den ganzen Tag und ausschließlich im HomeOffice gearbeitet hat. Die Höhe der Pauschale beträgt 5 € pro Tag für maximal 120 Tage im Jahr. Dies kann 210 € im Jahr an Steuerersparnis bedeuten.

Das Verhältnis zur 1000€-Werbungskostenpauschale ist hierbei zu beachten, denn es handelt sich um Werbungskosten im Rahmen der Steuererklärung. Zudem kann man natürlich an diesen Tagen keine Fahrtkosten geltend machen.

Bei der Kurzarbeit ist das Kurzarbeitergeld steuerfrei. Allerdings wird es doch bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt und hieraus können sich Nachzahlungen an das Finanzamt ergeben. Man ist daher verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben und sollte eine Rücklage bilden.

Die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch den Arbeitgeber ist nicht steuerpflichtig.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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