Rechtsanwalt Eckhard Finke, Rechtsberater in Koblenz
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Montag, 26.04.2021

Insolvenzrecht in Pandemiezeiten



von
Eckhard Finke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Steuerberater

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Einige Pflichten zur Stellung eines Insolvenzantrages waren in den vergangenen Monaten ausgesetzt. Dies wurde nach und nach zurückgenommen. Wir zeichnen die bisherige Entwicklung nach.

Seit 01.01.2021 gilt zudem eine Verkürzung der Restschuldbefreiungsfristen. Der entsprechende Gesetzentwurf war wegen Covid zunächst nicht weiterbehandelt worden, ist dann aber doch noch in Kraft getreten.

Hierdurch wird das Restschuldbefreiungsverfahren auf 3 Jahre verkürzt. Zudem wird es erleichtert, in diesem Zeitraum tätig zu werden.

Im unternehmerischen Bereich ist eine Sanierung erleichtert worden, wobei der Begriff der Insolvenz vermieden wird und man nunmehr von Restrukturierung spricht.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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