Rechtsanwalt Eckhard Finke, Rechtsberater in Koblenz
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Freitag, 01.09.2017

Neuerungen bei der Abzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers



von
Eckhard Finke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Steuerberater

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Das häusliche Arbeitszimmer können nur Personen geltend machen, die keinen festen Arbeitsplatz von dem Arbeitgeber haben. Meist sind dies Lehrer, Journalisten, Personen mit Sammelarbeitsplatz, Versicherungsvertreter o.ä. Die Abzugsfähigkeit richtet sich dann nach dem Anteil der Arbeitsleistung, die in diesem häuslichen Arbeitszimmer erbracht werden.

Durch den neuen Personenbezug des Abzugs, können ggfs. auch Eheleute die steuerliche Pauschale doppelt geltend machen.

 

Das Video wurde erstmals ausgestrahlt auf TV Mittelrhein und Westerwald-TV.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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