Als Fachanwältin für Erbrecht bei caspers mock Anwälte berichtet Dr. Bettina Luft, gen. Plaisier, heute über mögliche Fallstricke bei der Gestaltung eines Testamentes:
Testamentsformen: Generell gibt es zwei gültige Arten – handschriftlich und notariell. Handschriftliche Testamente müssen dabei vollständig vom Erblasser eigenhändig verfasst sein.
Ersatzerben: Die Wichtigkeit einer Benennung von Ersatzerben ist nicht zu unterschätzen, um den Nachlass an die gewünschte Person zu übergeben, falls der Haupterbe vorverstirbt.
Rechtsordnung: Die anwendbare Rechtsordnung richtet sich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers, nicht nach der Staatsangehörigkeit, gemäß der europäischen Erbrechtsverordnung.
Testierfähigkeit: Eine medizinische Bestätigung der Testierfähigkeit durch einen Facharzt kann erforderlich sein, um zukünftige Anfechtungen zu verhindern.
Eine professionelle Überprüfung des Testaments wird empfohlen, um Formfehler auszuschließen.
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.