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Wie man sich in der ersten Zeit nach dem Todesfall verhalten sollte, wird in unserem Videobeitrag aufgezeigt. Die Ausschlagungsfrist von sechs Wochen nach Kenntnis sollte unbedingt beachtet werden. Weitere Informationen im Video betreffen die Erbschaftsteuer.
Das Video wurde erstmals ausgestrahlt auf TV Mittelrhein und Westerwald-TV
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.