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Das Testament muss nach dem Tod des Erblassers dem Nachlassgericht bekannt werden, damit es beachtet werden kann. Der Erblasser kann dafür schon zu Lebzeiten das Testament bei einem Amtsgericht hinterlegen. Die Erben haben nach dem Tod eine Ablieferungspflicht. Wir stellen die Details im Video vor.
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.