Rechtsanwältin Dr. jur. Bettina  Luft gen. Plaisier, Rechtsberater in Koblenz
Magazin
Unser Infoservice für Sie
Donnerstag, 16.06.2022

Das Testament nach Tod des Erblassers



von
Dr. jur. Bettina Luft gen. Plaisier
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht

Rufen Sie mich an: 0261 - 404 99 82
E-Mail:

Das Testament muss nach dem Tod des Erblassers dem Nachlassgericht bekannt werden, damit es beachtet werden kann. Der Erblasser kann dafür schon zu Lebzeiten das Testament bei einem Amtsgericht hinterlegen. Die Erben haben nach dem Tod eine Ablieferungspflicht. Wir stellen die Details im Video vor.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


Anwälte finden