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Im Internet kursieren viele Mythen über das Scheidungsverfahren. Zwei davon begegnen uns in der Praxis besonders häufig: die vermeintliche Online-Scheidung und die Vorstellung, dass sich beide Ehegatten von einem gemeinsamen Anwalt vertreten lassen können. Unser neuer Rechtstipp klärt auf, was tatsächlich möglich ist und wo gesetzliche Grenzen bestehen.
Der Begriff „Online-Scheidung“ klingt verlockend: bequem von zu Hause, alles digital. Tatsächlich lassen sich viele vorbereitende Schritte digital erledigen – etwa die Kommunikation mit dem Anwalt per E-Mail oder Videokonferenz. Doch die Scheidung selbst ist kein rein digitales Verfahren.
Wichtig zu wissen:
Das Gesetz schreibt vor, dass die Eheleute mindestens einmal persönlich vor dem Familiengericht erscheinen müssen. Der Familienrichter ordnet das persönliche Erscheinen an. Daran führt kein Weg vorbei. Eine Scheidung „per Klick“ ist daher rechtlich nicht möglich, auch wenn sie oft so dargestellt wird.
Die Kosten einer Scheidung sind gesetzlich geregelt und deutschlandweit einheitlich. Grundlage dafür sind:
Der Verfahrenswert wird in der Regel aus den drei Netto-Monatsgehältern beider Ehepartner und ggf. einem Betrag für den Versorgungsausgleich berechnet. Daraus ergibt sich eine Gebührenstaffel, die für Anwälte bindend ist.
Gut zu wissen:
Ein Anwalt darf nicht unterhalb der gesetzlich festgelegten Mindestgebühren abrechnen, es sei denn, es gibt eine individuelle Honorarvereinbarung nach oben.
Viele fragen sich: „Brauchen wir wirklich zwei Anwälte?“ Die Antwort lautet: Nein – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Wenn sich die Eheleute über alle Punkte (z. B. Unterhalt, Vermögen, Sorgerecht) einig sind, kann ein Ehepartner anwaltlich vertreten werden, während der andere dem Scheidungsantrag nur zustimmt.
Wichtig:
Ein „gemeinsamer Anwalt“ ist nicht zulässig, weil Anwälte immer nur eine Partei vertreten dürfen. Der vertretene Ehegatte reicht über seinen Anwalt die Scheidung ein. Der andere Ehegatte tritt ohne eigenen Anwalt auf, kann aber keine eigenen Anträge stellen.
Fazit:
Eine echte Online-Scheidung, bei der das gesamte Verfahren rein digital abläuft, ist in Deutschland rechtlich nicht möglich. Das persönliche Erscheinen vor dem Familiengericht bleibt gesetzlich vorgeschrieben. Wer sich dennoch eine unkomplizierte Abwicklung wünscht, kann viele vorbereitende Schritte digital mit dem Anwalt erledigen. Die Kosten einer Scheidung sind gesetzlich festgelegt und hängen maßgeblich vom Verfahrenswert ab. Einsparpotenzial besteht dann, wenn sich die Ehegatten auf eine einvernehmliche Scheidung verständigen. In diesem Fall kann ein Anwalt beauftragt werden, der nur einen der Ehegatten vertritt, während der andere dem Antrag zustimmt. Ein gemeinsamer Anwalt für beide Parteien ist hingegen unzulässig. Wer sich gut vorbereitet und rechtzeitig beraten lässt, kann das Verfahren effizient und fair gestalten
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.