Rechtsanwältin Dr. jur. Bettina  Luft gen. Plaisier, Rechtsberater in Koblenz
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Mittwoch, 29.09.2021

Besondere Testamente



von
Dr. jur. Bettina Luft gen. Plaisier
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht

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Gesetzlich vorgesehene, besondere Formen von Testamenten sind in außergewöhnlichen Situationen und Katastrophen nützlich. Erstaunlicherweise hat das Bürgerliche Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland für diese Fälle Vorkehrungen getroffen.

Eigenhändiges Testament

Grundsätzlich gilt: Jeder kann an jedem Ort als deutscher Staatsbürger seine letztwillige Verfügung eigenhändig errichten. Er muss dafür nur testierfähig sein. Er muss das Testament eigenhändig schreiben. Es muss wirklich ein Testament sein, d.h. aus dem was er schreibt, muss hervorgehen, dass er einenTestierwillen hat. Wenn sich der Testierende zu Hause befindet und das Haus nicht verlassen darf, kann er ein eigenständiges Testament errichten.

Er sollte dabei Namen korrekt verwenden und auch Grundbuch- oder Immobilienbezeichnungen sollten möglichst exakt sein.

Notar kommt nach Hause

Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, dass man einen Notar zu sich nach Hause bestellt und dieser dort das Testament aufnimmt. Dies ist auch dann wirksam, sollte hierbei gegen Quarantäneregeln verstoßen werden.

Bürgermeister-Testament

Wenn der Aufenthaltsort unter Quarantäne gestellt ist, kann auch kein Notar kommen. Dann gibt es die Möglichkeit, dass man sein Testament vom Bürgermeister errichten lässt, das sogenannte Bürgermeister-Testament.

Dann muss allerdings als Voraussetzung eine Todesgefahr oder zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Tod in den nächsten Tagen eintritt, bestehen. Dann kann der Bürgermeister die Rolle des Notars übernehmen.

Zusätzlich müssen aber zwei Zeugen anwesend sein und zwar dauerhaft anwesend sein.

Schiffsreisen

Wenn ein Notar an Bord des Schiffes ist, darf dieser auch an Bord eines Schiffes ein notarielles Testament erstellen.

Das Eigenhändige Testament darf erstellt werden.

Einen Bürgermeister wird man in den seltensten Fällen auf dem Schiff vorfinden, aber man kann ein 3-Zeugen-Testament erstellen.

Es gibt auch das sogenannte See-Testament. Das ist ein 3-Zeugen-Testament, was allerdings nicht die Voraussetzung hat, dass eine Todesgefahr bestehen muss. Dies kann somit zu jeder Zeit auf See errichtet werden. Wichtig ist dabei zu beachten, unter welcher Flagge das Schiff fährt. Denn wenn ein deutscher Testierender auf einem deutschen Schiff, also einem Schiff, was unter der deutschen Flagge fährt, reist, gibt es keine Einschränkungen. Fährt der Deutsche aber auf einem Schiff, das unter einer ausländischen Flagge fährt, gilt auch das Recht des Staates, unter dessen Flagge das Schiff fährt.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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