Im zweiten Teil der TV-Mittelrhein-Serie über Fallstricke bei der Gestaltung des Testaments klärt die Fachanwältin für Erbrecht bei caspers mock Anwälte berichtet Dr. Bettina Luft, gen. Plaisier, über weitere Erfahrungen aus der Praxis auf:
Ehegattentestament: Ein gemeinsames Testament von Ehegatten kann bindend sein und den überlebenden Ehegatten in seinen Verfügungen einschränken. Eine präzise Formulierung ist entscheidend, um ungewollte Bindungen zu vermeiden.
Widerruf: Der Widerruf eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments ist nur gemeinsam oder notariell durch den einzelnen Ehegatten möglich.
Pflichtteilsansprüche: Versuche, Pflichtteilsansprüche durch Schenkungen zu umgehen, sind oft fehlerhaft. Besondere Voraussetzungen gelten hier für Ehegatten.
Notarielle Beurkundung: Notariell beurkundete Testamente bieten Sicherheit und können in einigen Fällen die Notwendigkeit eines Erbscheins umgehen. Eine transmortale Vorsorgevollmacht kann eine kostengünstige Alternative sein.
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.