Fachanwalt für Strafrecht, Simon Lüders, LL.M., Rechtsanwalt in Berlin

Simon Lüders, LL.M.

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht


Berlin
Frau Kluth
030 - 311 02 19 - 0
030 - 311 02 19 - 15


Kompetenzen

Aufenthaltsrecht, Verkehrszivilrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Allgemeines Strafrecht und Bußgeldrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Strafvollzugsrecht, Strafvollstreckungsrecht, Nebenklage

Zusatzqualifikationen
Master of Laws (Universität von Glasgow)

Licencié en droit (Paris II)

Auszeichnungen
Teil unseres Strafrechtsteams das 2017 von der Zeitschrift "Lawyers Monthly" zur "Law Firm of the Year Criminal Law" gekürt wurde.

Mitgliedschaften
Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.

Berliner Anwaltsverein e.V. 

Fortbildungen
Die Verständigung im Strafverfahren

Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht

Verteidigung nach Rechtskraft, Vollstreckungs- und Vollzugsrecht im Überblick

Das Adhäsionsverfahren aus anwaltlicher Sicht 

Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und aktuelle Entscheidungen aus dem Strafrecht und dem Strafprozessrecht Teil I und Teil II sowie Vertiefung zur Vermögensabschöpfung in der Praxis der Strafverteidigung Teil und Teil II 

Der Beweisantrag im Strafverfahren aus der Sicht der Strafverteidigung mit einem Schwerpunkt zum Sachverständigenbeweis 

Strafvollstreckungsrecht - anwaltliche Hilfe nach dem Urteil 

Aktuelles Fahrerlaubnisrecht inklusive Fragen zur Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse

EU-Haftbefehl und Auslieferung

Psychiatrische Sachverständige

Das Adhäsionsverfahren aus anwaltlicher Sicht

Verteidigung in Verfahren gegen sog. "Schleuser"

Verteidigung nach Rechtskraft – Strafvollstreckung/Strafvollzug

Das Adhäsionsverfahren aus anwaltlicher Sicht

Ausländerstrafrecht

Verteidigung in Jugendstrafverfahren

Aufenthaltsbeendigungen und humanitäre Aufenthaltserlaubnisse unter besonderer Berücksichtigung des Ausweisungsrechts im Hinblick auf ausländische Straftäter

Verteidigung in Sexualstrafsachen

Die Verteidigung des betäubungsmittelabhängigen Mandanten

Verteidigung in Haftsachen unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des OLG Köln und des OLG Koblenz

Neues zum Straf- und Strafverfahrensrecht zum Jahresanfang

Veröffentlichungen
Anmerkung zu AG Montabaur, Beschluss vom 01.09.2010 – 2040 Js 30257/10 42 Cs (in NZV 2011, 214; zusammen mit Dr. Ingo Fromm)

Zuordnung des Messwertes zu einem Fahrzeug mit der Geschwindigkeitsmessanlage eso Typ ES 3.0 in VRR 2010, 212 ff. (zusammen mit Christoph Steinbach und RA Dr. Ingo Fromm)

Anmerkung zu OLG Koblenz, Beschluss vom 26.02.2009 – 1 Ss Bs 5/2009 in SVR 2009, 428 (zusammen mit Dr. Ingo Fromm)

Anmerkung zu OLG Bamberg, Beschluss vom 17.08.2009 – 3 Ss Owi 780/2009 in SVR 2009, 393 (zusammen mit Dr. Ingo Fromm)

Bei doppeltem Verfahren ist ein Freispruch möglich in DVZ 2008, Nr. 110, S. 12  

Sprachen
Englisch

Französisch

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Neues Mandat oder

Neue Mandate können wir erst nach Prüfung des Sachverhaltes und eventueller Interessenkollisionen annehmen. Zunächst erhalten Sie eine automatisch generierte Eingangsbestätigung per E-Mail. Danach werden wir Ihnen kurzfristig eine Nachricht über die Annahme des Mandats zukommen lassen. Erst mit unserer positiven Antwort kommt der Anwaltsvertrag zu Stande.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergütung anwaltlicher Tätigkeiten nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) bestimmt, soweit nichts anderes vereinbart wird.  Mit Ausnahme der Gebühren in straf- und bußgeldrechtlichen Angelegenheiten, sowie einzelnen sozialrechtlichen Angelegenheiten richten sich die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit dann nach dem Gegenstandswert und Tätigkeitsabschnitten.  Es gilt zusätzlich eine Auslagenpauschale von 20% der Gebühren, maximal 20,00 € für Post- und Telekommunikation. Weitere Auslagen sind nach dem RVG möglich. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten müssen Sie die Kosten Ihres Anwaltes selbst tragen, auch wenn Sie in der Sache obsiegen. Wir sind berechtigt, Vorschuss zu verlangen. Für die Auszahlung oder Rückzahlung entgegengenommener Geldbeträge an den Auftraggeber wird bei Beträgen bis EUR 250,00 eine Hebegebühr in Höhe von EUR 2,50 erhoben. Im Falle der Auszahlung von Beträgen über EUR 250,00 gilt die gesetzlich nach Betrag gestaffelte Hebegebühr.

Vermerken Sie bitte in Ihrer Nachricht, wenn Sie zunächst die Mitteilung der voraussichtlich anfallenden Gebühren durch uns wünschen. Unter Umständen werden wir einen Vorschuss bei Ihnen anfordern. Wir bieten Ihnen die Zahlung per Überweisung, Scheck oder bar (persönlich in der Kanzlei in Koblenz) an. Selbstverständlich übernehmen wir ebenfalls die wesentlichen Schritte der Abwicklung mit Ihrer Rechtschutzversicherung. Teilen Sie uns bitte die für Sie zuständige Zweigstelle und die Versicherungsnummer mit. Wenn Sie dies wünschen und es die Dringlichkeit Ihrer Angelegenheit zulässt, können wir auch zunächst eine Deckungsschutzzusage bei Ihrer Rechtschutzversicherung anfragen, bevor wir in der Sache tätig werden.

Sie sind jederzeit zur Kündigung des Mandats berechtigt. Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht des Dienstvertragrechts.

Verbraucher haben das nachfolgende Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB, Rudolf-Virchow-Straße 11, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 / 40499-0, Telefax: 0261 / 40499-38, anwaelte@caspers-mock.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Bei neuen Mandaten bitten wir um folgende zusätzliche Angaben

Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass auch Dienstleistungserbringer wie wir, zunächst die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen abwarten sollen, bevor wir mit unserer Tätigkeit beginnen. Dies bedeutet, dass wir nach unserer Mandatsbestätigung zunächst 14 Tage nicht weiter für Sie tätig werden sollen, selbst wenn in dieser Zeit Fristen ablaufen könnten oder Sie Rechtsnachteile erleiden. Sie als Verbraucher haben allerdings die Möglichkeit ausdrücklich den Beginn mit den Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist zu verlangen. Was wünschen Sie?

Füllen Sie das folgende Aktenzeichenfeld bitte nur aus, wenn Sie schon einmal Mandant bei uns waren.



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