Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass ihre Steuerklasse darüber entscheidet, ob sie am Jahresende eine Steuererstattung erhalten oder eine Nachzahlung leisten müssen. Tatsächlich ist die Steuerklasse aber nur ein Faktor für den monatlichen Lohnsteuerabzug und nicht die endgültige Berechnung der Einkommensteuer.
Die zentrale Steuer für Arbeitnehmer ist die Einkommensteuer. Sie erfasst nicht nur den Arbeitslohn, sondern grundsätzlich alle steuerpflichtigen Einkünfte, die eine Person erzielt. Dazu können neben dem Gehalt auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge, Renteneinkünfte oder bestimmte Veräußerungsgewinne gehören. Erst im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung wird geprüft, wie hoch die Einkommensteuer für das jeweilige Kalenderjahr tatsächlich ist.
Die Lohnsteuer ist demgegenüber keine eigenständige Steuer im eigentlichen Sinne, sondern eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Der Arbeitgeber behält sie monatlich vom Arbeitslohn ein und führt sie an das Finanzamt ab. Damit soll vermieden werden, dass Arbeitnehmer die gesamte Steuer erst am Jahresende auf einmal zahlen müssen. Zugleich wird die Abwicklung vereinfacht, weil der Arbeitgeber den laufenden Steuerabzug berechnet und übernimmt.
Die Steuerklassen dienen dabei lediglich dazu, den monatlichen Lohnsteuerabzug möglichst passend zu berechnen. Sie bestimmen insbesondere, welche Freibeträge beim laufenden Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Ob jemand alleinstehend, alleinerziehend oder verheiratet ist, wirkt sich deshalb auf die Steuerklasse aus. Die Steuerklasse sagt aber nicht abschließend aus, wie hoch die Einkommensteuer am Ende des Jahres tatsächlich sein wird.
In Deutschland gibt es verschiedene Steuerklassen. Steuerklasse I betrifft typischerweise alleinstehende Arbeitnehmer, Steuerklasse II alleinerziehende Arbeitnehmer. Ehegatten können je nach Einkommensverteilung die Kombination III/V oder IV/IV wählen; außerdem besteht die Möglichkeit des Faktorverfahrens bei Steuerklasse IV. Steuerklasse VI wird regelmäßig für weitere Beschäftigungsverhältnisse verwendet, bei denen keine Freibeträge berücksichtigt werden.
Gerade bei Ehegatten wird häufig angenommen, dass eine bestimmte Steuerklassenkombination zu einer Steuerersparnis führt. Das ist so nicht richtig. Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst vor allem, wie viel Lohnsteuer im Laufe des Jahres bereits einbehalten wird. Die endgültige Einkommensteuer ergibt sich erst aus der Jahresberechnung. Eine günstige Steuerklasse kann deshalb monatlich mehr Netto bedeuten, aber später auch zu einer Nachzahlung führen.
Ob es zu einer Erstattung oder Nachzahlung kommt, entscheidet sich im Einkommensteuerbescheid. Dieser ergeht nach Abgabe der Steuererklärung, sofern eine Erklärung abgegeben werden muss oder freiwillig eingereicht wird. In der Steuererklärung werden dann auch Umstände berücksichtigt, die beim monatlichen Lohnsteuerabzug noch nicht oder nicht vollständig erfasst wurden.
Eine Steuererstattung entsteht häufig, wenn abzugsfähige Aufwendungen berücksichtigt werden. Bei Arbeitnehmern sind das insbesondere Werbungskosten, etwa Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, Arbeitsmittel, beruflich veranlasste Ausgaben oder unter bestimmten Voraussetzungen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Hinzu kommen Sonderausgaben, beispielsweise bestimmte Versicherungsbeiträge, sowie außergewöhnliche Belastungen oder Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
Eine Nachzahlung kann dagegen entstehen, wenn der laufende Lohnsteuerabzug die tatsächliche Jahressteuer nicht ausreichend abgedeckt hat. Das kann etwa bei zusätzlichen Einkünften, einmaligen Zahlungen, Boni, Gratifikationen oder bestimmten Steuerklassenkombinationen der Fall sein. Auch wenn mehrere Einkunftsarten zusammentreffen, reicht der monatliche Lohnsteuerabzug oft nicht aus, um die endgültige Einkommensteuer vollständig abzudecken.
Wichtig ist daher die begriffliche Trennung: Gegen einen „Lohnsteuerbescheid“ geht man in der Regel nicht vor, weil die Lohnsteuer laufend vom Arbeitgeber einbehalten wird. Wenn es am Ende des Jahres zu einer Erstattung oder Nachzahlung kommt, geht es grundsätzlich um den Einkommensteuerbescheid. Nur dieser setzt verbindlich fest, welche Einkommensteuer für das betreffende Jahr geschuldet ist.
Wenn Sie mit einer Steuerfestsetzung nicht einverstanden sind, sollte der Einkommensteuerbescheid sorgfältig geprüft werden. Dabei ist zu klären, ob alle Einkünfte zutreffend erfasst, alle Abzugsmöglichkeiten berücksichtigt und die Vorauszahlungen sowie die einbehaltene Lohnsteuer korrekt angerechnet wurden. Geht es dagegen um die laufende monatliche Belastung, kann auch die Wahl oder Änderung der Steuerklasse eine Rolle spielen. Beide Fragen sollten jedoch klar voneinander unterschieden werden.
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