Gebrauchsmusterrecht

Das kleine Patent heißt Gebrauchsmuster


Das Gebrauchsmuster ist dem Patent sehr weit angenähert. Es ist im Vergleich zum Patent relativ günstig, wird schneller eingetragen, hat einen etwas weiteren Anwendungsbereich, aber dafür ist der Schutz in zeitlicher Hinsicht deutlich kürzer. Es bleibt also weniger Zeit, um aus dem Gebrauchsmuster auch tatsächlich praktischen Nutzen ziehen zu können.

Auch das Gebrauchsmuster hat als Ausgangspunkt die neue technische Erfindungen. Nur sie wird geschützt und dabei gilt wie beim Patent: Man muss den Antrag rechtzeitig stellen, ansonsten wird es kaum noch etwas mit dem Gebrauchsmuster.

Wie das Patent verleiht auch das Gebrauchsmuster seinem Inhaber das räumlich und zeitlich befristete Monopol, allein über die Erfindung zu verfügen. Häufig wird das Gebrauchsmuster einer Patentanmeldung voran gestellt, da der Schutz eben sehr viel schneller erreicht werden kann. Dabei ist die Eintragung bei beiden Rechten notwendig, damit der Schutzrechtsinhaber die nicht autorisierte gewerbliche Nutzung des Patents/Gebrauchsmusters Dritten verbieten kann.

In der Regel relativ komplizierte Prozesse, gerne vor den angesehenen Patentkammern des Landgerichts Düsseldorf, erfordern hier auch vom Anwalt technisches Verständnis, dass wir gerne mitbringen.

Anwälte finden