Im GWB bzw. den entsprechenden EU-Normen geht es weniger um die einzelne Handlung als vielmehr generell abgestimmte Verhaltensweisen, die Ausnutzung von Marktmacht, die Abstimmung über Gebiete und Konditionen und vieles mehr.
Das GWB umfasst verschiedene Regelungen, die sich auf den Wettbewerb und die Marktmacht von Unternehmen beziehen. Es verbietet zum Beispiel Preisabsprachen und andere Formen der Wettbewerbsbeschränkung zwischen Unternehmen. Auch die Bildung von Kartellen, bei der sich Unternehmen absprechen, um den Wettbewerb zu beschränken, ist verboten.
Das GWB umfasst außerdem Regelungen zur Missbrauchsaufsicht, durch die verhindert werden soll, dass Unternehmen ihre Marktmacht missbrauchen. Dazu gehört zum Beispiel das Verbot, dass Unternehmen im Einzelhandel unangemessen hohe Preise verlangen oder Lieferanten willkürlich benachteiligen.
Mancher denkt, dass das GWB nur die Großen trifft, aber wenn man genauer hinschaut, werden häufig Liefergebiete exklusiv vergeben oder es wird erwartet, dass bestimmte Preise beim Endkunden verlangt werden. Besonders der Mittelstand muss hier aufpassen, nicht gegen das GWB zu verstoßen. Das Absprechen von Märkten ist grundsätzlich verboten. Das GWB verbietet Wettbewerbsbeschränkungen, die darauf abzielen, den Wettbewerb zu beschränken oder zu verfälschen. Dazu gehört auch das Absprechen von Märkten, bei dem Unternehmen sich absprechen, um bestimmte Märkte untereinander aufzuteilen und damit den Wettbewerb zu beschränken.
Das Absprechen von Märkten kann zu einer Verzerrung des Wettbewerbs führen, da die Unternehmen nicht mehr in freier Konkurrenz miteinander agieren. Die Verbraucher könnten dadurch benachteiligt werden, da sie nicht mehr von der freien Konkurrenz profitieren und möglicherweise höhere Preise zahlen müssen.
Sanktionen
Das GWB wird von dem Bundeskartellamt bzw. auf europäischer Ebene von der Europäischen Kommission überwacht und durchgesetzt, aber es können auch Wettbewerber sowie Beeinträchtigte eigenständig zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Verstöße gegen das GWB können zu Bußgeldern oder sogar zu gerichtlichen Verfahren führen. Es ist daher wichtig, dass Unternehmen sich an die Regeln des GWB halten und den Wettbewerb fair gestalten.
Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können unterschiedliche Sanktionen nach sich ziehen. Die Art der Sanktion hängt unter anderem davon ab, welches Gesetz verletzt wurde und wie schwerwiegend der Verstoß ist.
Eine mögliche Sanktion ist ein Bußgeld. Dieses kann von der Bundeskartellbehörde, der Bundesnetzagentur oder der Aufsichtsbehörden für das Wettbewerbsrecht verhängt werden. Die Höhe des Bußgelds hängt von der Schwere des Verstoßes ab und kann im schwerwiegenden Fall bis zu 10% des Umsatzes des Unternehmens betragen.
In schwerwiegenden Fällen oder wenn ein Bußgeld nicht ausreicht, um das Unternehmen von weiteren Verstößen abzuhalten, kann auch ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden. In solchen Fällen können neben Bußgeldern auch Schadensersatzforderungen oder Unterlassungsanordnungen verhängt werden.
Es ist wichtig, dass Unternehmen sich an die Regeln des Wettbewerbsrechts halten, um Sanktionen und gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Sie sollten sich daher umfassend über die geltenden Gesetze informieren und gegebenenfalls professionellen Rat einholen.