Patentrecht

Aufbau und Funktionsweise einer Maschine kann ein Patent sein - und darüber hinaus?


Ausgangspunkt des Patentrechts ist die neue technische Erfindungen. Nur sie wird geschützt und dabei gleich zu Anfang: Man muss den Patentschutz rechtzeitig einleiten - bevor man mit der Erfindung an die Öffentlichkeit geht. Leider wird dies häufig übersehen.

Das Patent verleiht seinem Inhaber das räumlich und zeitlich befristete Monopol, allein über die Erfindung zu verfügen. Dem Inhaber des Patents steht ein Exklusivrecht für die Verwertung seiner Erfindung zu. Hierin liegt die erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Möchte der Patentinhaber das Produkt beispielsweise nicht selbst herstellen, wird er zumindest Dritte finden, die sich entsprechend engagieren. Nach aller Möglichkeit sollte hier ein entsprechenden Lizenzvertrag die gegenseitigen Rechte absichern.

Die nicht autorisierte gewerbliche Nutzung des Patents kann vom Patentinhaber oder auch gewissen anderen Personen verboten. In der Regel relativ komplizierte Prozesse, gerne vor den angesehenen Patentkammern des Landgerichts Düsseldorf, erfordern hier auch vom Anwalt technisches Verständnis, dass wir gerne mitbringen.

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