Unsere Expertise: Sämtliche Fragen des Gesellschaftsrechts, etwa von Unternehmensgründungen, Neuordnung von Konzernstrukturen, Restrukturierung, über Vorbereitung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen bis hin zu Joint Ventures im In- und Ausland sowie Corporate Finance.
Schließlich beraten wir auch im Rahmen von nationalen und internationalen M&A-Transaktionen vom NDA über Letter of Intent und anschließender Due Diligence – bei Abdeckung aller juristischen Fragestellungen unter Einbindung der jeweiligen Fachkollegen der Kanzlei - bis zum Signing bzw. Closing.
Dabei begleiten wir Sie auch zu steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen in enger Abstimmung mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern und sind ebenso Ihr juristischer Ansprechpartner für komplexe Finanzierungsfragen.
Wir sind Mitglied in einem Netzwerk mit Kanzleien aus allen wesentlichen Wirtschaftsregionen der Welt, wodurch wir für unsere Mandanten auch bei internationalen Transaktionen jurisdiktionsübegreifend präsent sein können.
Weiter verfügen wir über Expertise im Rahmen der öffentlichen Übernahme von börsennotierten Unternehmen (z.B. Pflicht- und Übernahmeangebote).
Schwerpunkte sind ebenso die Betreuung von Familienunternehmen, die Nachfolgeplanung und die Führung von gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten.
Unsere Expertise auf einen Blick: