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Donnerstag, 29.04.2021

Neuer Bußgeldkatalog 2021 in Sicht: Bußgelder werden deutlich erhöht



von
Dr. jur. Ingo E. Fromm
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Einem neuen Bußgeldkatalog 2021 steht nichts mehr im Wege. Am 16. April 2021 gab es eine Einigung im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz.[1] Die neuen Vorschriften über Geschwindigkeitsüberschreitungen sollen voraussichtlich bis Ende der Legislaturperiode 2021 in Kraft treten. 

Erforderlichkeit neuer Regelungen

Der Streit zog sich seit Februar 2020 hin. Die StVO-Novelle, die ab dem 28.4.20 gelten sollte, sah teils drastische Verschärfungen des Bußgeldkatalogs vor, das Fahrverbot wurde quasi zum Regelfall bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, so Kritiker. Die neuen strengen Regeln konnten jedoch wegen eines Formfehlers des Gesetzgebers nie in Kraft treten. Der Gesetzgeber hatte gegen das im Grundgesetz geregelte sog. Zitiergebot verstoßen. Es wurde deshalb auch für Verkehrsverstöße ab dem 28.4.21 auf den alten Bußgeldkatalog zurückgegriffen. Seit April letzten Jahren wurde über eine Neugestaltung des Bußgeldkatalogs gestritten.

Neue Regelungen im Einzelnen

Der nun vorliegende Kompromiss sieht vor allem erhöhte Geldbußen vor. Die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen haben sich im Vergleich zum alten Bußgeldkatalog nahezu verdoppelt, wie man auch an den Bußgeldern innerorts sieht: 260 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot, statt zuvor nur 160 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Außerorts fallen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 41 km/h nunmehr 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot, statt zuvor 160 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot an. Die Anordnung von Fahrverboten schon ab 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften, bzw. 26 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften ist damit vom Tisch. Auch auf die angedachte Gefahrenstellenregelung vor Schulen, Kindergärten oder Baustellen wurde verzichtet. In diesen Bereichen wurde zuvor über ein Fahrverbot schon bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen diskutiert. Dies bedeutet, dass Punkte und Fahrverbote so geregelt bleiben wie im Bußgeldkatalog vor dem 28.04.20. Einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg gibt es wie gehabt innerorts und außerorts ab 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung. Zwei Punkte fallen an, wenn der Fahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h überschreitet, bzw. außerhalb geschlossener Ortschaften um 41 km/h. Zu den zwei Punkte kommt ein Regelfahrverbot hinzu.

Es sollte auch bei Bußgeldbescheiden, die auf Grundlage der neuen Gesetzeslage erlassen werden, unbedingt die Hilfe eines verkehrsrechtlich spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch genommen werden. 

 
[1] („Neuer Bußgeldkatalog: Autofahrer:innen drohen bei Vergehen empfindliche Strafen“), www.fr.de v. 16.4.21

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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