Rechtsanwalt Dr. jur. Ingo E. Fromm, Rechtsberater in Koblenz
Magazin
Unser Infoservice für Sie
Dienstag, 16.02.2021

Der "neue alte" Bußgeldkatalog

Können Bußgeldbescheide angefochten werden, die nach dem immer noch aktuellen Bußgeldkatalog ausgesprochen wurden?



von
Dr. jur. Ingo E. Fromm
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rufen Sie mich an: 0261 - 404 99 25
E-Mail:

Im Jahr 2020 gab es erhebliche Diskussionnen um den sogenannten neuen Bußgeldkatalog. Im Laufe der Zeit klärte sich, dass dieser wegen einem Formfehler nicht umgesetzt werden kann. In unserem Video erklären wir, wie man vorgehen kann, wenn man auf dieser Basis einen Bußgeldbescheid erhalten hat.

Die Behörden und Gerichten haben dann auf den zuvor gültigen, sogenannten alten Bußgeldkatalog zurückgegriffen. Dieser ist aber außer Acht getreten, was ständig übersehen wird.

Bis heute gibt es keinen neueren Bußgeldkatalog, um die Rechtswidrigkeit zu beseitigen. Ein Kompromiss zwischen den Parteien ist nicht in Sicht und es ist sehr wahrscheinlich, dass vor den Bundestagswahlen kein neuer Bußgeldkatalog mehr kommt.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


Anwälte finden