Nicht jedes Strafverfahren endet mit einer Anklage oder einem Urteil. In vielen Fällen stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein – aus Mangel an Beweisen oder wegen anderer rechtlicher Hürden. Doch was können Betroffene tun, wenn sie diese Entscheidung für falsch halten?
Unser neuer Rechtstipp erklärt Schritt für Schritt, wann und wie Sie sich gegen eine Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft zur Wehr setzen können – und welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen dabei offenstehen.
Wann ist eine Beschwerde gegen die Einstellung möglich?
Wenn nach einer Strafanzeige das Ermittlungsverfahren eingestellt wird, steht Betroffenen zunächst immer die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde offen. Diese kann beim Dienstvorgesetzten des zuständigen Staatsanwalts eingereicht werden. In der Praxis sind die Erfolgsaussichten allerdings gering, da es sich um eine interne Prüfung handelt.
Geht es jedoch um schwerwiegende Delikte, besteht darüber hinaus die Möglichkeit einer Einstellungsbeschwerde. Diese ist möglich, wenn kein sogenanntes Privatklagedelikt – wie zum Beispiel Beleidigung oder Hausfriedensbruch – betroffen ist. In Fällen wie gefährliche Körperverletzung, Totschlag oder Betrug kann die Beschwerde wirksam eingelegt werden.
Wie läuft eine Einstellungsbeschwerde ab?
Zunächst wird die Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft oder der Generalstaatsanwaltschaft eingereicht. Die zuständige Staatsanwaltschaft prüft dann, ob die Argumente der Beschwerde eine Wiederaufnahme der Ermittlungen rechtfertigen.
Führt diese Prüfung nicht zur Wiederaufnahme, wird die Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft weitergeleitet. Diese überprüft ihrerseits die Entscheidung und kann den zuständigen Staatsanwalt anweisen, das Verfahren fortzusetzen – oder sie bestätigt die Einstellung durch einen Beschwerdebescheid.
Was passiert, wenn auch die Generalstaatsanwaltschaft die Beschwerde ablehnt?
In diesem Fall bleibt den Betroffenen noch der Antrag auf gerichtliche Entscheidung, auch Klageerzwingungsantrag genannt. Dieser wird beim zuständigen Oberlandesgericht gestellt. Ziel ist es, die Staatsanwaltschaft zur Fortführung der Ermittlungen oder zur Anklageerhebung zu verpflichten.
Fazit
Betroffene von Straftaten müssen sich mit einer Einstellung des Verfahrens nicht immer abfinden. Besonders bei schwerwiegenden Delikten bestehen effektive Rechtsmittel, um eine Überprüfung oder Wiederaufnahme zu erwirken.
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.