Rechtsanwalt Lars Christian Nerbel, Rechtsberater in Bonn
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Dienstag, 03.06.2025

Balkonkraftwerke im Mietverhältnis

Rechte und Grenzen für Mieter und Vermieter



von
Lars Christian Nerbel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Die Installation von Balkonkraftwerken ist ein wachsender Trend – gerade in Mietwohnungen. Doch nicht immer ist klar, ob und unter welchen Bedingungen der Vermieter zustimmen muss. Dieser Beitrag gibt einen rechtlichen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage und zeigt, wann eine Zustimmung erforderlich ist und welche Rechte der Vermieter geltend machen kann.

 

Darf ein Mieter ein Balkonkraftwerk außen an der Balkonbrüstung anbringen?

Ja, gemäß § 554 Abs. 1 BGB kann der Mieter verlangen, dass ihm der Vermieter die Nutzung eines Steckersolargeräts – also eines sogenannten Balkonkraftwerks – erlaubt. Voraussetzung ist, dass die bauliche Veränderung dem Vermieter zumutbar ist.

Wann kann der Vermieter die Zustimmung verweigern?

Der Vermieter darf die Zustimmung verweigern, wenn die bauliche Veränderung für ihn unzumutbar ist. Dies kann z. B. der Fall sein bei:

  • erheblichen Eingriffen in die Bausubstanz,
  • sicherheitsrelevanten Risiken oder
  • einer baurechtswidrigen Installation.
    Je größer der bauliche Eingriff, desto gewichtiger das Interesse des Vermieters.
     

Welche Interessen sind bei der Abwägung zu berücksichtigen?

Auf Seiten des Vermieters ist insbesondere sein Eigentumsrecht und das Interesse an der Beibehaltung des baulichen Zustands zu berücksichtigen. Auf Seiten des Mieters zählt der Wunsch zur Eigenstromversorgung und nachhaltigen Energiegewinnung.

 

Kann sich der Vermieter gegen mögliche Schäden absichern?

Ja, der Vermieter kann vom Mieter eine Sicherheit verlangen, beispielsweise eine zusätzliche Kaution. Diese muss jedoch angemessen und begründet sein und darf nur für Risiken verwendet werden, die durch die Maßnahme entstehen – etwa Rückbaukosten.

 

Darf der Vermieter seine Zustimmung von der Sicherheitsleistung abhängig machen?

Nein, der Vermieter darf die Zustimmung nicht pauschal an die Stellung einer Sicherheit knüpfen. Nur wenn ihm die Maßnahme ohne Sicherheitsleistung unzumutbar wäre, darf er eine solche verlangen.

 

Fazit:
In der Praxis wird der Vermieter dem Mieter die Installation eines Balkonkraftwerks regelmäßig gestatten müssen – sofern keine unzumutbaren Nachteile entstehen. Der Gesetzgeber fördert Maßnahmen zur Nachhaltigkeit, was sich auch in der rechtlichen Bewertung widerspiegelt. Vermieter und Mieter sollten sich daher rechtzeitig abstimmen und praktikable Lösungen finden.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.