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Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht  

Der Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht hat gemäß § 14e FAO besondere Kenntnisse im

  1. Bauvertragsrecht,
  2. Recht der Architekten und Ingenieure,
  3. Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen,
  4. Grundzüge des öffentlichen Baurechts,
  5. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Unser Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht:

 

 

 

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