Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Der Fachanwalt für Baurecht und
Architektenrecht bildet sich gemäß § 14e FAO
aus den Bereichen
- Bauvertragsrecht,
- Recht der Architekten und
Ingenieure,
- Recht der öffentlichen Vergabe von
Bauaufträgen,
- Grundzüge des öffentlichen
Baurechts,
- Besonderheiten der Verfahrens- und
Prozessführung.
Unser Fachanwalt für Bau- und
Architektenrecht: