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Sozialversicherungsrecht
für Unternehmen und Freelancereinsatz

Strategische Überlegungen und Risikoerkennung


Sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen nehmen in der Unternehmenspraxis einen immer größeren Stellenwert ein. Dabei sind nicht nur die fortlaufend komplexer werdenden rechtlichen Anforderungen von Bedeutung, sondern auch die steigende Sensibilität der Sozialversicherungsträger, der Finanzbehörden und nicht zuletzt der Gerichte. Nachfolgend erhalten Sie eine ausführlichere Darstellung unserer Tätigkeitsschwerpunkte sowie einen vertieften Einblick in die Herausforderungen und Risiken, mit denen Unternehmen im sozialversicherungsrechtlichen Kontext konfrontiert sind.

Bereits vor Aufnahme unternehmerischer Aktivitäten oder bei Veränderungen in der Unternehmensstruktur gilt es, sozialversicherungsrechtliche Risiken zu erkennen und zu minimieren. Dazu gehören unter anderem:

Vertragliche Gestaltung: Prüfung und Anpassung von Arbeits- oder Dienstleistungsverträgen, insbesondere bei externen Mitarbeitenden und Freiberufler*innen.
Organisationsstruktur: Anpassung interner Abläufe (z.B. Weisungs- und Berichtslinien), um Unklarheiten bei der Sozialversicherungspflicht zu vermeiden.
Kontinuierliches Monitoring: Laufende Überprüfung bestehender Beschäftigungsverhältnisse und Kooperationsformen zur frühzeitigen Erkennung potenzieller Scheinselbstständigkeit oder anderer beitragspflichtiger Sachverhalte.
Ziel ist es, mögliche Beitragsnachforderungen, Bußgelder oder gar strafrechtliche Konsequenzen von vornherein auszuschließen.

 
„Scheinselbstständigkeit“ und Freelancereinsatz


Eine der häufigsten Problemstellungen in der Praxis betrifft die Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung. Hier beraten wir Sie nicht nur in rechtlicher Hinsicht, sondern begleiten Sie auch durch das gesamte Verfahren:

Vertragsprüfung und -gestaltung: Wir unterstützen Sie bei der Formulierung von Verträgen, damit die Zusammenarbeit mit Freiberuflerinnen oder externen Dienstleisterinnen den Anforderungen der Sozialversicherungsträger standhält.
Monitoring laufender Projekte: Da sich ein Arbeitsverhältnis im Laufe der Zeit verändern kann, ist eine regelmäßige Kontrolle der Zusammenarbeit sinnvoll, um rechtzeitig auf etwaige Veränderungen zu reagieren.
Statusfeststellungsverfahren: Insbesondere das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung (§ 7a SGB IV) spielt eine wesentliche Rolle. Wir begleiten die Antragstellung, bereiten die erforderlichen Unterlagen vor und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Deutschen Rentenversicherung.
Konfliktlösung und Rechtsvertretung: Sollte eine Nachforderung oder ein Bußgeldbescheid ergehen, vertreten wir Ihr Unternehmen in Widerspruchs- und Klageverfahren vor den Sozialgerichten.
Durch frühzeitige und sorgfältige Prüfung können hohe Nachzahlungsforderungen und langfristige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.

 
Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführern, Gesellschaftern und Gesellschafter-Geschäftsführern


Die Frage, ob Geschäftsführerinnen, Gesellschafterinnen oder Gesellschafter-Geschäftsführer*innen der Sozialversicherungspflicht unterliegen, ist im deutschen Recht besonders komplex. Relevante Aspekte sind:

Gesellschafterstellung: Einflussmöglichkeiten und Beteiligung am Stammkapital können eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht begründen.
Organstellung: Die konkrete Ausgestaltung des Anstellungsvertrags, Weisungsabhängigkeit und Stimmrechte in der Gesellschaft sind entscheidend.
Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen: Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ändert sich laufend in Bezug auf die Abgrenzung zwischen selbstständiger und abhängiger Tätigkeit. Auch die Deutsche Rentenversicherung passt ihre Verwaltungspraxis regelmäßig an.
Wir übernehmen die Prüfung Ihrer Unternehmensstrukturen, beraten Sie bei vertraglichen und organisatorischen Änderungen und setzen uns aktiv für Ihre Interessen ein, falls es zu Auseinandersetzungen mit den Sozialversicherungsträgern kommt.

 
Unterstützung bei sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfungen und Abwehr von Beitragsnachforderungen


Unternehmen sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung zu dulden (§§ 28p, 28q SGB IV). Dabei werden insbesondere die ordnungsgemäße Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und die korrekte Einstufung von Mitarbeitenden kontrolliert. Unsere Unterstützung umfasst:

Vorbereitung auf die Prüfung: Durchsicht aller relevanten Unterlagen (Verträge, Gehaltsabrechnungen, Statusfeststellungen) und Identifikation möglicher Schwachstellen.
Begleitung während der Prüfung: Wir stehen in Kontakt mit den Prüfer*innen, um etwaige Unklarheiten auszuräumen und vermeiden so eine Eskalation des Prüfverfahrens.
Abwehr von Beitragsnachforderungen: Falls die Prüfung zu Nachzahlungs- oder Säumnisbescheiden führt, vertreten wir Ihr Unternehmen im Widerspruchsverfahren und vor den Gerichten.
Implementierung von Präventionsmaßnahmen: Gemeinsame Erarbeitung von Leitlinien und Prozessen, damit Sie künftige Prüfungen souverän und ohne Beanstandungen durchlaufen.
So lassen sich finanzielle Risiken minimieren und die Compliance im Unternehmen stärken.

 
Nachunternehmerhaftung (im Baugewerbe)


Gerade im Baugewerbe ist die Nachunternehmerhaftung ein zentrales Thema (§ 28e Abs. 3a SGB IV). Wenn Nachunternehmer*innen die fälligen Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abführen, kann der Generalunternehmer oder Auftraggeber in die Haftung genommen werden. Folgende Aspekte sind dabei wesentlich:

Vertragliche Absicherung: Wir unterstützen Sie bei der Implementierung vertraglicher Klauseln und Kontrollmechanismen, mit denen Sie sich gegenüber Nachunternehmer*innen absichern können.
Risikoprüfung: Anhand von Dokumenten und Nachweisen (z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen) lässt sich das Risiko reduzieren.
Rückgriffsansprüche: Sollte der Fall eintreten, dass der Hauptunternehmer für Sozialversicherungsbeiträge der Nachunternehmer*innen haftet, prüfen wir Regressmöglichkeiten und vertreten Ihre Interessen in entsprechenden Verfahren.
Unsere Beratung zielt darauf ab, dass Ihre Bauvorhaben ohne unnötige finanzielle Belastungen oder Rechtsstreitigkeiten umgesetzt werden können.

 
Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten


Sozialversicherungsrecht für Unternehmen ist regelmäßig mit weiteren Rechtsgebieten verzahnt. Besonders wichtige Schnittstellen bestehen zum:

Arbeitsrecht: Bei „Scheinselbstständigkeit“ und dem Einsatz von Freelancern können schnell auch arbeitsrechtliche Probleme auftreten, etwa hinsichtlich Kündigungsschutz, Urlaubsansprüchen oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Steuerrecht: Soziale Abgaben und Steuerabgaben gehen oft Hand in Hand. Fehler bei der Einstufung von Beschäftigungsverhältnissen können nicht nur zu sozialversicherungsrechtlichen Nachforderungen, sondern auch zu Einkommens- und Umsatzsteuer-Nachzahlungen führen.
Strafrecht: Im Falle von fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstößen gegen die Beitragspflichten drohen Bußgelder oder gar strafrechtliche Konsequenzen für die verantwortlichen Geschäftsleiter*innen (z.B. § 266a StGB – Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt).
Wir berücksichtigen all diese Schnittstellen, um eine ganzheitliche und vorausschauende Beratung zu gewährleisten.

 
Interdisziplinäre Zusammenarbeit und langjährige Erfahrung


Wir sind seit vielen Jahren in diesen Bereichen tätig und arbeiten häufig in interdisziplinären Teams aus spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Steuerberaterinnen und Wirtschaftsprüferinnen zusammen. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass alle relevanten Aspekte – von der arbeitsrechtlichen Gestaltung bis zur steuerlichen Optimierung – in Ihre individuelle Lösung einfließen.

Nutzen Sie unsere umfangreiche Erfahrung und unser umfassendes Know-how, um sozialversicherungsrechtliche Risiken vorausschauend zu erkennen und abzuwehren. Wir begleiten Sie von den ersten strategischen Überlegungen bis hin zur Vertretung vor Behörden und Gerichten – kompetent, effizient und lösungsorientiert.

 
Fazit

Mit einer proaktiven und fundierten Herangehensweise an das sozialversicherungsrechtliche Risikomanagement sichern Sie sich wichtige Wettbewerbsvorteile. Durch klare vertragliche Regelungen, eine sorgfältige Auswahl und Überwachung externer Dienstleister sowie die gezielte Vorbereitung auf Betriebsprüfungen lassen sich hohe Nachforderungen, Bußgelder und Imageschäden verhindern. Wir stehen Ihnen dabei als verlässlicher Partner zur Seite und sorgen dafür, dass Sie sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

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