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Es kann neben einem Zivilverfahren, in dem es um die Regulierung des Sach- und Körperschadens geht, zur Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens kommen. Immer wenn es im Rahmen eines VU zu einer Verletzung des Unfallgegners gekommen ist, leitet die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ein. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht gelassen zu haben und dadurch eine andere Person an der Gesundheit geschädigt zu haben.
Bei besonders schweren Verletzungen oder einem groben Fehlverhalten droht neben einer Geld- oder Bewährungsstrafe auch ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis. Bei geringfügigen Verletzungen stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren jedoch meist ein und gibt den Vorgang an die zuständige Bußgeldstelle ab.
Hat der Betroffene etwa die Vorfahrt missachtet, so wird eine Geldbuße von 100 EUR im Bußgeldbescheid festgesetzt, ferner fällt 1 Punkt in Flensburg an. Der Betroffene kann sich gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von 2 Wochen durch Einlegung eines Einspruchs wehren. Es sollte die Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch genommen werden.
Das Video wurde erstmals ausgestrahlt auf TV Mittelrhein und Westerwald-TV
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.