Rechtsanwalt Dr. jur. Ingo E. Fromm, Rechtsberater in Koblenz
Magazin
Unser Infoservice für Sie
Donnerstag, 29.03.2018

Handy und andere technische Geräte am Steuer - die Neuerungen aus jüngster Zeit



von
Dr. jur. Ingo E. Fromm
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rufen Sie mich an: 0261 - 404 99 25
E-Mail:

Der Gesetzgeber hat mit der 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften § 23 Ia StVO, der vormals die unzulässige Benutzung eines Mobiltelefons zum Gegenstand hatte, grundlegend reformiert. Es handelte sich um die letzte Gesetzesänderung der Großen Koalition vor den Neuwahlen im September 2017.

Der Gesetzgeber sah ein Bedarf nach einer umfassenden Neuregelung der Vorschrift. Im Kern hat der Gesetzgeber das bisher geltende Handyverbot ausgeweitet auf sämtliche technische Geräte der Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungselektronik. Im Gegensatz zur alten Rechtslage ist das bloße In-den-Händen-Halten des technischen Geräts schon verboten. Die Orientierung am Faktischen (In-der-Hand-Halten) erleichtert den Gerichten die Feststellung einer verbotswidrigen Nutzung. Zulässig ist die Nutzung des elektronischen Geräts, wenn nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird, allerdings wiederum nur, wenn zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


Anwälte finden