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Mehrere Millionen Erwachsene nehmen in Deutschland an Glücksspielen teil – sei es in Form von Online-Sportwetten, Online-Casinos oder Lottospielen. Experten warnen vor einer steigenden Spielsucht, und der Glücksspielmarkt ist mit seinen über 6.000 Anbietern eine milliardenschwere Branche. Doch was viele nicht wissen: Die Teilnahme an nicht lizenzierten Glücksspielen kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Nach § 285 StGB macht sich strafbar, wer sich an einem unerlaubten Glücksspiel beteiligt. Dies kann mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen geahndet werden. In letzter Zeit häufen sich Strafverfahren gegen Spieler – ein bisher wenig beachtetes, aber zunehmend relevantes Thema.
Ob ein Online-Glücksspiel legal ist, richtet sich nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). Die „Whitelist“ listet alle Anbieter auf, die über eine behördliche Erlaubnis verfügen. Zu den insgesamt ca. 170 lizensierten Glückspielanbietern gehören beispielsweise:
- Lotto Rheinland-Pfalz GmbH
- Tipico
- bwin
- Betkick
Alle in der „Whitelist“ nicht aufgeführten Veranstalter und Vermittler sind unerlaubte Glücksspielanbieter. Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen mit Konzessionen sind etwa verpflichtet, die Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und der Entstehung von Glücksspielsucht vorzubeugen. Für Spieler ist es empfehlenswert, sich vor Beginn des Glücksspielens auf der Whitelist über die gelisteten Anbieter zu informieren.
Viele Spieler werden erst dann auf die strafrechtlichen Risiken aufmerksam, wenn bereits ein Verfahren gegen sie eingeleitet wurde. Oft beginnt dies mit einer Verdachtsmeldung nach § 43 des Geldwäschegesetzes (GwG) durch die Bank, sobald Zahlungen an nicht lizenzierte Glücksspielanbieter festgestellt werden.
Besonders brisant:
- Höhe der Einsätze oder Gewinne spielt keine Rolle – auch geringe Beträge können zur Einleitung eines Verfahrens führen.
- Ermittlungen betreffen oft Transaktionen, die Monate oder Jahre zurückliegen.
- Unwissenheit schützt nicht – wer sich auf unseriöse Anbieter verlässt, geht ein hohes Risiko ein.
Den meisten Teilnehmern an derartigen Glücksspielen ist nicht bekannt, dass der Online-Glücksspielanbieter nicht in der amtlichen Liste des Glückspielwesens in Deutschland registriert ist.
Das Problem:
- Viele Anbieter werben gezielt mit ihrer EU-Lizenz, um Seriosität vorzutäuschen.
- Spieler werden dadurch in falscher Sicherheit gewogen und wissen oft nicht, dass ihr Handeln strafbar sein könnte.
- Die Vielzahl an Online-Glücksspielen macht es schwierig, illegale von legalen Anbietern zu unterscheiden.
Da oft der notwendige Vorsatz fehlt, bestehen gute Chancen, dass ein Verfahren eingestellt wird – entweder wegen mangelnden Tatverdachts oder aufgrund geringen Verschuldens.
Wer von einem Verfahren nach § 285 StGB betroffen ist, sollte sich sofort anwaltlichen Rat einholen. Ein auf Strafrecht spezialisierter Anwalt kann prüfen, ob eine Verfahrenseinstellung möglich ist und welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind.
Unsere Empfehlung:
Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um Risiken zu minimieren und Ihre rechtlichen Möglichkeiten optimal zu nutzen.
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.